Die Arbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe wurde 2023 von diesen Zuschussgebern gefördert:
Bundesministerien:
- Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20h, SGB V:
Krankenkassenindividuelle Projektförderung:
- Barmer (33.318,47 Euro für zwei Projekte)
- Techniker Krankenkasse (63.197,15 Euro für ein Projekt in den Jahren 2022/2023)
Pauschalförderung für die Selbsthilfearbeit auf Bundesebene:
Verband der Ersatzkassen – vdek (57.000,00 €)
Weitere Zuschussgeber:
- Aktion Mensch
- Aktion Mensch Stiftung
Für diese Unterstützung des Einsatzes der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien danken wir herzlich!