Die Arbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe wurde 2022 von diesen Zuschussgebern gefördert:
Bundesministerien:
- Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20h, SGB V:
Krankenkassenindividuelle Projektförderung:
- Barmer (92.393,01 € für ein dreijähriges Projekt)
- Techniker Krankenkasse (63.197,15 €)
- AOK (21.571,15 €)
Pauschalförderung für die Selbsthilfearbeit auf Bundesebene:
Verband der Ersatzkassen – vdek (57.000,00 €)
Weitere Zuschussgeber:
- Aktion Mensch
- Aktion Mensch Stiftung
Für diese Unterstützung des Einsatzes der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien danken wir herzlich!