Die Arbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe wurde 2023 von diesen Zuschussgebern gefördert:

Bundesministerien:

  • Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
     

Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20h, SGB V:

Krankenkassenindividuelle Projektförderung:

  • Barmer (33.318,47 Euro für zwei Projekte)
  • Techniker Krankenkasse (63.197,15 Euro für ein Projekt in den Jahren 2022/2023)

Pauschalförderung für die Selbsthilfearbeit auf Bundesebene:

Verband der Ersatzkassen – vdek (57.000,00 €)

Weitere Zuschussgeber:

  • Aktion Mensch
  • Aktion Mensch Stiftung

Für diese Unterstützung des Einsatzes der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien danken wir herzlich!

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