Mobiler Dienst: Ältere Menschen mit Behinderung und ihre Eltern
Aufbau eines mobilen Dienstes für erwachsene Menschen mit Behinderung in der Häuslichkeit und ihre Eltern als ergänzendes Versorgungsangebot.
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Projekt
Aufbau eines mobilen Dienstes für erwachsene Menschen mit Behinderung in der Häuslichkeit und ihre Eltern als ergänzendes Versorgungsangebot
Das Projekt wendet sich an ältere Menschen mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung, die in der Häuslichkeit leben und deren Eltern. Lange vor einer akuten Notlage wollen wir den Kontakt zu den Familien herstellen und Entlastung anbieten. Eine Lebenshilfe-Mitarbeiterin als Bezugsperson und Ansprechpartnerin berät zu möglichen Wohnperspektiven sowie Förderung von Alltagskompetenzen und vermittelt Hilfen für die Eltern.
Organisation
Die Lebenshilfe Meißen bietet vielfältige Hilfen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen an:
2 Wohnstätten, Außenwohngruppen, Ambulant Betreutes Wohnen, Wohnen in Gastfamilien, Familienunterstützender Dienst (FuD), Förder- und Betreuungs-gruppe, Schulintegrationshilfe, Freizeittreff, Frühförderung sowie eine integrative Kindertagesstätte.
Den FuD erreichten zunehmend kurzfristige Anfragen zu Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten älterer Menschen mit geistiger Behinderung. Dabei entscheiden sich hochaltrige Eltern meist für die Unterbringung in einer Wohnstätte. Dieser Wunsch kann aufgrund der Vollbelegung vieler Wohnstätten oft nicht erfüllt werden. Es benötigt Zeit und Geduld, die Eltern über andere Wohnformen zu informieren und Alternativen als Wahloption anzuerkennen. Dieser steigende Beratungsbedarf war über den FuD nicht abzudecken.
Die Zielgruppe sind ältere Menschen mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung, die in der Häuslichkeit leben und deren Eltern.
Lange vor einem akutem Unterbringungsbedarf wollen wir Kontakt zu den Familien herstellen und Entlastung anbieten mit einer Lebenshilfe-Mitarbeiterin als Bezugsperson, Beratungen und Gespräche zu möglichen, Wohnperspektiven sowie Förderung von Alltagskompetenzen anbieten und Vermittlung von Hilfen für die Eltern.
Kooperationspartner sind die verschiedenen Wohneinrichtungen aber auch die Angebote des Familienunterstützenden Dienstes sowie der Freizeittreff.
In verschiedenen Informationsveranstaltungen und Gremien wurde das Projekt vorgestellt, was wiederum zur Vernetzung mit anderen Einrichtungen beigetragen hat.
Es erfolgte die Analyse des tatsächlichen Bedarfs im Landkreis durch uns vorliegende Anfragen im Bereich Wohnen. Zudem gab es Gespräche mit Mitgliedern und dem Elternkreis der Lebenshilfe, Einrichtungsleitungen der Wohnstätten, Mitarbeitern der WfbM, Sozialdiensten sowie der Pflegeberatung der AOK. Außerdem fand eine Befragung der Menschen mit Behinderung zu ihren Wünschen und Bedarfen hinsichtlich der Freizeitgestaltung statt.
Regelmäßig erfolgen Gespräche in den Familien, Beratung zu Leistungsansprüchen sowie Betreuung der Menschen mit Behinderung, die Durchführung von Erlebniswochenenden und Urlaubsfahrten. Für die Eltern konnten wir das Angebot erweitern auf den Austausch untereinander.
Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses, das gemeinsame „Sich-auf-den-Weg-machen“ und das Aufzeigen von Alternativen in der Wohnversorgung benötigte mehr Zeit und Geduld, als angenommen, so dass wir eine Projektverlängerung um ein Jahr beantragten.
Außerdem wurde im ersten Jahr ersichtlich, dass sich der mobile Dienst nicht, wie ursprünglich konzipiert nur auf die hochbetagten Eltern reduzieren lässt, da der Beratungsbedarf auch schon deutlich früher liegt.
80 % als Zuwendung der Landesdirektion Sachsen über die „Richlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“;
20 % Eigenmittel des Trägers;
Nach Auslaufen des Projektes wird eine Förderung durch den Landkreis angestrebt.
Aufgrund des Projektes konnten mittlerweile mehrere Familien, die vorher komplett die Betreuung ihrer erwachsenen Kinder übernommen haben feststellen, dass sie in der Lage sind, zunehmend eigene Wege zu gehen. Dies erfolgt beispielsweise durch langfristig angebahnte Freizeitangebote außerhalb der Häuslichkeit und der damit einhergehenden Auseinandersetzung mit dem weiteren Loslassen. Hier besteht die Möglichkeit bei einem entsprechenden Vertrauensverhältnis über verschiedene für den Hilfebedarf des Menschen mit Behinderung geeignete Wohnformen gemeinsam zu sprechen und diese kennenzulernen.