Publizieren
Fachartikel einreichen
Sehr geehrte Autor*innen,
wenn Sie kürzlich zu verschiedensten Themen im Zusammenhang mit kognitiver Beeinträchtigung geforscht haben oder Sie sich in Ihrem Unternehmen bzw. in Ihrer Einrichtung intensiv damit beschäftigen, laden wir Sie herzlich ein, sich am fachlichen Diskurs in zu beteiligen und freuen uns über die Einreichung Ihres Fachartikels für die Rubriken Wissenschaft & Forschung oder Praxis & Management. Wenn sie speziell zu u. g. Themenschwerpunkten publizieren möchten, beachten sie bitte die Einreichungsfristen. Darüberhinaus sind selbstverständlich Manuskripte zu allen Themen im Zusammenhang mit Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und auch komplexen Behinderungen immer willkommen.
Bitte beachten sie folgende Einreichungsfristen:
- 01.04.2024
(Themenschwerpunkt: Palliative Care) - 01.06.2024
freie Themenauswahl - 01.10.2024
(Call for Papers Themenschwerpunkt: Übergänge im Lebenslauf) - 01.01.2025
(Themenschwerpunkt: Kommunikation - Wissen - Orientierung. Digitale Technologien für Menschen mit geistiger Behinderung)
Eine Manuskripteinreichung ist jederzeit möglich. Die o.g. Termine orientieren sich am Produktionsablauf für die Publikation. Für die Manuskripterstellung orientieren Sie sich bitte an den untenstehenden Autor*innenhinweisen.
Sie erhalten spätestens sieben Tage nach Manuskripteingang eine Bestätigung. Bitte melden Sie sich andernfalls erneut, um auszuschließen, dass die Redaktion Ihr Manuskript nicht erhalten hat.
Entscheidungen über die Veröffentlichung in der Fachzeitschrift können nur am Manuskript getroffen werden. Ggf. ziehen wir zur Mitentscheidung auch Mitglieder des Redaktionsbeirats oder weiteren fachlichen Rat heran.
Allgemeine Hinweise für Autor*innen
Einwilligungserklärungen
Die Fachzeitschrift Teilhabe erscheint als Printmedium und als E-Paper und in als PDF im Internet. Für die Veröffentlichung von Fotos mit Personenbezug in der Fachzeitschrift Teilhabe und im Internet ist die Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich, wenn es sich dabei um eine kleine Zahl identifizierbarer Personen handelt. Die Einwilligung zur Veröffentlichung bezieht sich auf beide Medien. Sie ist in schriftlicher Form und gemäß den Anforderungen des Art. 7 DS-GVO zu verfassen und an die Redaktion per E-Mail an jana.weiz@lebenshilfe.de zu schicken.
Muster für eine Einwilligungserklärung für Beiträge mit personenbezogenen Daten, z.B. Fachartikel mit Autorenfotos und Autorenangaben.
Hinweise zum Datenschutz Fachzeitschrift Teilhabe
Wer ist Verantwortlicher der Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit Artikeln mit direktem Personenbezug in der Fachzeitschrift Teilhabe?
Verantwortlicher:
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg,
E-Mail: bundesvereinigung@lebenshilfe.de
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V ist unter der o.g. Anschrift, zu Händen des Datenschutzbeauftragten, beziehungsweise unter bdsb@lebenshilfe.de erreichbar.
Welche Daten erheben wir, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage erheben wir die Daten? An wen geben wir die Daten weiter?
Wir erheben gegebenenfalls personenbezogene Daten, indem wir Informationen über Sie einholen und diese in digitaler Form speichern. Wir veröffentlichen den Artikel – nachdem Sie uns Ihre Freigabe erteilt haben – in der Fachzeitschrift Teilhabe sowie auf unserer Website.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit a) auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung und, soweit Ihre Einwilligung nicht erforderlich und dies zulässig ist, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit f) DSGVO.
Welche Rechte haben Sie als Betroffener?
Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
Wo können Sie sich beschweren?
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Wann löschen wir Ihre Daten?
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten aus unserer Datenbank und den medialen Veröffentlichungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe im Internet, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen bzw. der Verarbeitung aufgrund unserer berechtigter Interessen begründet widersprechen. Dies gilt aber nur, soweit nicht die weitere Verarbeitung der Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Ferner werden wir Ihre Daten im vorgenannten Fall nicht zur Anfertigung weiterer Printmedien nutzen.