Heilpädagogische Tagesgruppe für Kinder mit autistischen Verhaltensweisen (HPTG)
Die Heilpädagogische Tagesgruppe für Kinder mit autistischen Verhaltensweisen ist ein Angebot nach § 32 SGB VIII. Acht Kinder im Alter von sechs bis zwölf werden nachmittags betreut. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:2.
Projekt
Die Heilpädagogische Tagesgruppe für Kinder mit autistischen Verhaltensweisen ist ein Angebot nach § 32 SGB VIII.
Acht Kinder im Alter von sechs bis zwölf werden nachmittags betreut. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:2.
Die Kinder besuchen im Duisburger Stadtbereich und umgebende Städt Regel- und Förderschulen. Ein Fahrdienst holt die Kinder nach Schulschluss ab. Der Tagesablauf ist strukturiert und verlässlich. Die Kinder werden pädagogisch und therapeutisch in Gruppen- und Einzelsettings betreut. Lebenspraktische Dinge stehen hierbei im Vordergrund. Die Kinder sollen bezüglich ihrer Selbstständigkeit gefordert und gefördert werden. Es handelt sich hierbei um eine inklusives Angebot: Kinder mit und ohne Diagnose werden aufgenommen.
Einmal in der Woche ist die Tagesgruppe geschlossen. An diesen Tagen werden die Familien oder andere Systeme in die aktuelle Arbeit mit den Kindern involviert. Es wird vor Ort (im Familienhaushalt, in der Schule, im Freizeitbereich) übertragen, was im geschützten Rahmen der Tagesgruppe erarbeitet wurde.
Organisation
Die heilpädagogischen Sozialdienste der Lebenshilfe Duisburg gemeinnützige GmbH unterstützen und begleiten Menschen mit einem besonderem Hilfebedarf und ihre Angehörigen. Diese Hilfe ist von frühester Kindheit bis ins fortgeschrittene Erwachsenenalter möglich. In vielen Lebenslagen bietet die Lebenshilfe Duisburg umfangreiche und vielfältige Unterstützung, Entlastung und Förderung, sowie fachliche Hilfen an. Insbesondere für Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, einer Lernbehinderung, einer Entwicklungsverzögerung oder dauerhaften Entwicklungsstörungen, manifestierten Verhaltensauffälligkeiten, für Menschen mit Down-Syndrom, diagnostiziertem Autismus oder etwa AD(H)S. Dabei richten sich die Hilfen auch an die Familiensysteme, Angehörige oder Freunde. Auch bei dauerhaften Verhaltensauffälligkeiten oder einem erzieherischen Hilfebedarf, sowie für Eltern mit einer eigenen Behinderung, kann die Lebenshilfe Duisburg ihre fachliche Hilfe und Beratung anbieten, Problemlösungen gemeinsam erarbeiten und Lebenslagen verbessern.
Die HPTG entstand aus dem Bedarf heraus Kinder mit besonderem Förderbedarf und deren Familien aufgrund ihrer Störung im Autismusspektrum oder aufgrund ihres erhöhten Bedarfs an Struktur zur unterstützen. Bei dieser Hilfe geht es primär nicht um die Übernahme der Erziehung als Vertretung für belastete Eltern. Eine intensive Elternarbeit ist daher ein wichtiger Bestandteil der Arbeit in der HPTG. Das Familiensystem soll durch diese intensive Elternarbeit befähigt werden in Zukunft mit den (behinderungsspezifischen) Verhaltensweisen umzugehen, ohne das Krisen entstehen.
Das Angebot der HPTG richtet sich an Familien, die sich Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder und im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten wünschen. Dies können Kinder mit und ohne Behinderung sein.
Familien mit behinderten Kindern bzw. Eltern mit Behinderung sollen dieselben Rechte in Bezug auf Hilfe zur Erziehung haben (SGB VIII §27) haben, wie andere Familien auch.
Der Auftraggeber ist das Jugendamt. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen werden Ziele überprüft. Geplant ist eine Verweildauer von zwei Jahren.
Im vergangenen Jahr wurde bei den Jugendämtern der Stadt Duisburg eine Bedarfsabfrage erbeten. In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem LVR wurde ein Konzept erstellt. Eine geeignete Immobilie wurde nach Richtlinien und Bestimmungen umgebaut und ausgestattet.
Die HPTG ist nicht wohnort gebunden. Anders als andere Tagesgruppen erstreckt sich das Einzugsgebiet auf das gesamte Duisburger Stadtgebiet und bei Bedarf auf angrenzende Städte. Die Kinder besuchen daher verschiedene Schulen im gesamten Umkreis. Die Abholung der Kinder nach Schulschluss bedarf daher einer vorrausschauenden Planung.
Einige Schulen haben bis in den Nachmittag Unterricht. Die tägliche Betreuungsdauer der Kinder kann daher auch nur wenige Stunden betragen.
Eltern sehen die Betreuung in der Tagesgruppe als Entlastung und können sich nur schwer darauf einlassen, dass sie bei der Umsetzung der Maßnahme ebenfalls gefordert sind und ihren (erzieherischen) Anteil leisten müssen (Abholung der Kinder, Teilnahme an Elternabenden, regelmäßiges Wahrnehmen der Elterntermine).
Übernahme der Kosten durch Jugendamt nach § 32 SGB VIII
Die stetigen Anfragen und der Bedarf von Familien mit behinderten Kindern/Eltern an Familienhilfe zeigt, dass es nötig und wichtig ist, dass auch diese Familien das Recht haben, Hilfe durch das Jugendamt zu erhalten.