Grundsicherung für Menschen mit Behinderung
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Rechtstipp | Stand: 13.12.2024 #Grundsicherung #Lebenshilfe

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt für Menschen mit Behinderung

Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung) oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bestimmungen stehen im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Hier erfahren Sie, wer diese Leistung vom Sozialamt bekommen kann und welche Neuregelungen in Kraft getreten sind.

Aktuelle Informationen zu Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

Neue Regelsätze ab 01.01.2025: Die Regelsätze aus 2024 bleiben unverändert. Es wird nicht mehr und auch nicht weniger gezahlt:

  • Regelbedarfsstufe 1: 563 Euro
  • Regelbedarfsstufe 2: 506 Euro
  • Regelbedarfsstufe 3: 451 Euro
  • Regelbedarfsstufe 4: 471 Euro
  • Regelbedarfsstufe 5: 390 Euro
  • Regelbedarfsstufe 6: 357 Euro

Hinweis: Welche Regelbedarfsstufe (RBS) ist für welche Leistungsberechtigten die richtige? Antworten gibt es weiter unten auf dieser Seite.

Außerdem beträgt das Geld für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nach § 34 Abs. 3a SGB XII (auch in 2025):

  • Für das erste Schulhalbjahr sind 130 Euro vorgesehen,
  • für das zweite Schulhalbjahr steigt der Betrag auf 65 Euro.

Der Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung steigt ab 01.01.2025 auf 4,40 Euro pro Mittagessen.

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Grundsicherung
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