Rechtsdienst der Lebenshilfe – Behindertenpolitische Fachzeitschrift
Der Rechtsdienst der Lebenshilfe ist eine wertvolle sozial- und behindertenpolitische Informationsquelle für Jurist*innen, Mitarbeiter*innen in Behörden und Gerichten, Angehörige und beratende Mitarbeiter*innen in Behindertenorganisationen und -einrichtungen sowie in Sozial- und Wohlfahrtsverbänden.
Über den Rechtsdienst der Lebenshilfe
Die von der Bundesvereinigung Lebenshilfe publizierte Zeitschrift Rechtsdienst der Lebenshilfe informiert regelmäßig über
- Behindertenpolitische Entwicklungen
- Reformen in der Sozialgesetzgebung
- Aktuelle Rechtsprechung, die behinderte Menschen und ihre Angehörigen betrifft
Die Fachzeitschrift genießt dabei große Anerkennung bei Mitgliedern der Lebenshilfe sowie anderen Fachverbänden für Menschen mit Behinderung, aber auch bei:
- Gerichten
- Sozialbehörden und Ministerien auf Bundes- und Landesebene sowie
- Jurist*innen bzw. Anwält*innen
Themen des Rechtsdienstes
Jährlich werden mehr als einhundert Entscheidungen der Sozial-, Verwaltungs- und Zivilgerichte aller Instanzen sowie des Bundesverfassungsgerichts für die Leserschaft verständlich aufbereitet. Fast alle Besprechungen von Gerichtsentscheidungen enthalten einen Praxishinweis oder eine Kommentierung ihrer Bedeutung für Menschen mit Behinderung bzw. für die Behindertenhilfe.
Im Vordergrund stehen die Themenfelder:
- Recht der Eingliederungshilfe
- Sozialhilferecht, u. a. Grundsicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Betreuungsrecht
- Heimrecht
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Nachteilsausgleiche
Angebote des Rechtsdienstes
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Jahresabonnement
- 52 € (inkl. Versandkosten)
- 42 € für Mitglieder der Lebenshilfe (inkl. Versandkosten)
Einzelheft
- 14,50 € (zzgl. Versandkosten)
- 11,00 € für Mitglieder der Lebenshilfe (zzgl. Versandkosten)
Bedingungen zum Abonnement des Rechtsdienstes der Lebenshilfe:
- Das Abonnement verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht bis 1 Monat vor Jahresende gekündigt wird.
- Bei einer Online-Bestellung können Sie Ihr Abonnement ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen stornieren.
- Einzelhefte & Abonnement | Rechtsdienst der Lebenshilfe In unserem Online-Shop können Sie das Abonnement des Rechtsdienstes der Lebenshilfe bequem online abschließen oder Einzelhefte bestellen. Hier gibt es weitere Informationen zur Bestellung.
- Fragen zur Bestellung | aboverwaltung@lebenshilfe.de Sollten Sie Fragen zur Bestellung oder zum Abonnement haben, sprechen Sie uns bitte an. Sie erreichen uns über diese Mail-Adresse. Vielen Dank!
Weitere Informationen zum Rechtsdienst
Die Fachzeitschrift Rechtsdienst erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 4.500 Exemplaren und einem Umfang von etwa 50 Seiten pro Heft.
Der Rechtsdienstes richtet sich unter anderem an:
- Mitarbeiter*innen in Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderung
- Fachleute aller Berufe in Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Verwaltungsbereichen
- Haupt- und Ehrenamtliche Betreuer*innen
- Lehrende und Studierende an Fach(hoch)schulen und Universitäten mit einschlägigen Fachbereichen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Mediendatenblatt.
Anfragen zur Anzeigenschaltung richten Sie bitte an: rechtsdienst@lebenshilfe.de
Autor*innen
- Dr. Rick Sprotte (RS; Chefredakteur)
- Jenny Axmann (Ax)
- Hanna Barkhoff (Ba)
- Dr. Lydia Hajasch (LH)
- Lilian Krohn-Aicher (K-A)
- Anja Metzke (Me)
- Claudia Seligmann (Sel)
- Antje Welke (AW)
- Thomas Winklmeier (Redaktionsassistenz)
Kontakt
Bundesvereinigung Lebenshilfe
Hermann-Blankenstein-Straße 30
10249 Berlin
Fax: (0 30) 20 64 11-2 04
E-Mail: rechtsdienst@lebenshilfe.de
Der Rechtsdienst-Jahrgang 2023 ist zum Sonderpreis von 20 € zzgl. 3,50 € Versandkosten erhältlich.
Bestellungen bitte per E-Mail an aboverwaltung@lebenshilfe.de
Nur solange der Vorrat reicht.
Über den gesamten Inhalt des Rechtsdienstes 2023 können Sie sich hier informieren.
Mit Autor*innennamen ausgewiesene Beiträge geben die Meinung der Verfasser*innen wieder und sind urheberrechtlich geschützt. Außerhalb der Grenzen des Urheberrechts sind Reproduktionen – durch Fotokopie, Nachdruck oder andere Verfahren – bzw. die Übertragung oder Veröffentlichung dieser Beiträge in Datenverarbeitungsanlagen ohne Einwilligung der Autor*innen nicht statthaft. Im Übrigen ist der Nachdruck von Beiträgen mit Quellenangabe honorarfrei gestattet – zwei Belegexemplare erbeten.
Der Rechtsdienst der Lebenshilfe erscheint seit Anfang 1994 als Quartalszeitschrift viermal im Jahr. Anlässlich des 25. Jubiläums, das der Rechtsdienst 2018 feiern konnte, haben wir uns umgehört.
Was schätzen Sie am Rechtsdienst?
Der Rechtsdienst in seiner heutigen Form ist vor 25 Jahren aus einem zunächst im Hausdruck angefertigten Informationsdienst der Bundesvereinigung Lebenshilfe hervorgegangen, der seit 1981 unentgeltlich an die Orts- und Kreisvereine der Bundesvereinigung Lebenshilfe versandt wurde. Mitte der Neunziger stand die Rechtsabteilung der Lebenshilfe erstmals in voller Blüte.
Fast täglich erreichten die gut vernetzten sechs Juristinnen und Juristen Anfragen, Hinweise, Urteile und Publikationen, die gesammelt und ausgewertet wurden. Es kristallisierte sich heraus, dass der Bedarf an aktueller Berichterstattung über sozialpolitische Entwicklungen, Rechtsprechung und Veröffentlichungen aus Wissenschaft und Praxis erheblich zunahm und nicht nur die Mitglieder, Dienste und Einrichtungen der Lebenshilfe, sondern eine immer größer werdende Zahl von Interessenten außerhalb der Lebenshilfe den Wunsch äußerte, regelmäßig den Rechtsdienst beziehen zu dürfen.
Insbesondere die Fachverbände boten an, auf eigene rechtliche Veröffentlichungen zu verzichten und an der inhaltlichen Gestaltung, Herausgabe und Verteilung des Rechtsdienstes aktiv mitzuwirken. Dies führte zum Beschluss des Vorstandes der Bundesvereinigung Lebenshilfe, den immer umfangreicher werdenden Rechtsdienst in eine gegen Entgelt zu beziehende und regelmäßig erscheinende Fachzeitschrift mit festem Abonnentenstamm umzuwandeln. Dabei ist es bis heute geblieben und als langjähriger Chefredakteur freut es mich besonders, dass der Rechtsdienst von Jahr zu Jahr an Qualität gewinnt und hohes Ansehen genießt.
Klaus Lachwitz, Ehem. Justitiar und Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe
Ein wertvoller Überblick zu Urteilen im Sozial- und Behindertenrecht
Wir haben den Rechtsdienst bereits seit 1992 abonniert, damals war meine Frau Vorsitzende der örtlichen Lebenshilfe. Der Rechtsdienst bietet uns als Familie und bei der Lebenshilfe Engagierte wichtige Informationen zu Urteilen im Sozial- und Behindertenrecht. Über diese Entscheidungen wird ansonsten nicht berichtet, weil das Thema nicht von allgemeinem Interesse ist. Damit bekommen wir eine guten und für die Beratung anderer Eltern wertvollen Überblick, auch über Rechtsmittel, die Eltern eines Kindes mit Behinderung betreffen.
Familie Hiersemann, Leipzig
Unverzichtbares und sicheres juristisches Fundament
In unserer Kommunikation mit Leistungsträgern und anderen Behörden ist ein sicheres juristisches Fundament unverzichtbar. Das gilt bei der Verfolgung neuer Projekte, aber auch im Alltagsgeschäft. Dabei ist der Rechtsdienst der Lebenshilfe für uns die Arbeitsgrundlage der ersten Wahl, ein wahres Kleinod der Rechtsliteratur: fokussiert, sicher recherchiert, fundiert kommentiert und stets praxisbezogen. Ich möchte ihn nicht missen und wünsche dem Rechtsdienst der Lebenshilfe alles Gute für die nächsten 25 Jahre!
Peter Friesenhahn, Geschäftsführer der Stralsunder Werkstätten, Stellvertretender Vorsitzender der BAG WfbM
Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis
Der Rechtsdienst der Lebenshilfe, der im Juli 1984 antrat, „über die Entwicklung des Behindertenrechts unter besonderer Berücksichtigung der Interessenlage geistig behinderter Menschen und ihrer Angehörigen zu informieren“, wird diesem Anspruch seit fast 35 Jahren umfassend gerecht. Indem er sozialpolitische Entwicklungen bereits aufgreift, wenn die Arbeitsentwürfe neuer Gesetze noch in den Schubladen der Fachministerien ruhen, ermöglicht er fundierte Auseinandersetzung und sachgerechte Interessenvertretung. Mit seiner sorgfältigen Besprechung von Gerichtsentscheidungen und seiner kritischen Auswertung von Tendenzen im Verwaltungshandeln von Bund und Ländern bildet er die Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis. Ob in Politik, Justiz, Behörden, Hochschulen oder Verbänden – wo es um die Rechte und Belange von Menschen mit Behinderung geht, sollte der Rechtsdienst der Lebenshilfe nicht fehlen!
Ina Krause-Trapp, Geschäftsführerin und Justitiarin, Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen
Sehr gut lesbar – und gute Quelle für weiterführende Informationen
„Autismus Deutschland“ setzt sich für die Rechte von Menschen mit Autismus und ihrer Angehörigen ein und ist seit vielen Jahren Abonnent des Rechtsdienstes der Lebenshilfe. Dieser bietet einen hervorragenden komprimierten Überblick über wichtige Rechtsprechung und politische Entwicklungen im Behindertenrecht. Der Rechtsdienst ist für alle Verbandsjuristinnen und -juristen im Bereich der Behindertenhilfe ein unverzichtbares Informationsmedium. Er ist auch für Nicht-Juristen sehr gut lesbar. Der Rechtsdienst und sein Archiv sind außerdem gute Quellen für weiterführende Informationen an die Mitglieder eines bundesweit tätigen Behindertenverbandes. Zum 25-jährigen Jubiläum wünschen wir alles Gute und weiterhin viel Erfolg!
Christian Frese, Geschäftsführer von Autismus Deutschland