Erziehungsbeistand mit heilpädagogischer Ausrichtung (EB)
Die heilpädagogischen Sozialdienste der Lebenshilfe Duisburg gemeinnützige GmbH unterstützen und begleiten Menschen mit einem besonderem Hilfebedarf und ihre Angehörigen. Diese Hilfe ist von frühester Kindheit bis ins fortgeschrittene Erwachsenenalter möglich.
Projekt
Der Erziehungsbeistand ist ein inklusives Angebot, bei dem Kinder und Jugendlichen individuelle Unterstützung im familiären und sozialen Umfeld erhalten.
Organisation
Die heilpädagogischen Sozialdienste der Lebenshilfe Duisburg gemeinnützige GmbH unterstützen und begleiten Menschen mit einem besonderem Hilfebedarf und ihre Angehörigen. Diese Hilfe ist von frühester Kindheit bis ins fortgeschrittene Erwachsenenalter möglich. In vielen Lebenslagen bietet die Lebenshilfe Duisburg umfangreiche und vielfältige Unterstützung, Entlastung und Förderung, sowie fachliche Hilfen an. Insbesondere für Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, einer Lernbehinderung, einer Entwicklungsverzögerung oder dauerhaften Entwicklungsstörungen, manifestierten Verhaltensauffälligkeiten, für Menschen mit Down-Syndrom, diagnostiziertem Autismus oder etwa AD(H)S. Dabei richten sich die Hilfen auch an die Familiensysteme, Angehörige oder Freunde. Auch bei dauerhaften Verhaltensauffälligkeiten oder einem erzieherischen Hilfebedarf, sowie für Eltern mit einer eigenen Behinderung, kann die Lebenshilfe Duisburg ihre fachliche Hilfe und Beratung anbieten, Problemlösungen gemeinsam erarbeiten und Lebenslagen verbessern.
Im Rahmen der Arbeit in der HPFH wurde festgestellte, dass es zusätzlich den Bedarf gibt Kinder und Jugendliche neben der Familienarbeit individuell zu unterstützen. Oft sind dies Geschwister von Kindern mit Behinderung, aber auch diese selbst. Durch EGH können diese Kindern zwar gut in ihrer Freizeit unterstützt werden, aber durch EB hat die Arbeit eine intensivere und höhere Qualität, da diese auch in regelmäßigen Hilfeplangesprächen überprüft wird.
Das Angebot des Erziehungsbeistandes richtet sich an Kinder und Jugendliche:
- die Schwierigkeiten im familiären oder sozialen Bereich,
- die Konflikte in Schule, Berufsausbildung oder Arbeit haben,
- die unter familiären Spannungen leiden oder die Trennung der Familie verarbeiten müssen,
- mit Defiziten im Bereich der Selbstsicherheit und schwach ausgebildetem Selbstwertgefühl.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen dieselben Rechte auf diese Unterstützungsform (SGB VIII §30) haben, daher richtet sich dieses Angebot auch an Familien mit behinderten, von Behinderung bedrohten, entwicklungsverzögerten oder verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen und/oder deren Geschwisterkinder.
Der Auftraggeber ist das Jugendamt. Es setzt je nach Hilfebedarf Fachleistungstunden pro Woche/Monat fest. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen werden die Bedarfe, Stunden und Ziele überprüft.
Weitere Kooperationspartner sind Kinderärzte, Lehrer das SPZ etc. mit denen wir eng zusammenarbeiten.
Es hat eine Bedarfsabfrage innerhalb des Jugendamtes in Duisburg gegeben. Diese ergab, dass für diese Zielgruppe durchaus einen Bedarf für EB gibt. Nach der Erstellung der Konzeption wurde das eine Leistung- und Entgeltvereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt geschlossen.
Eine Herausforderung war es und ist es zwischendurch immer mal wieder, den ASD Mitarbeitern zu erklären, dass die Hilfe über das Jugendamt abgerechnet werden kann, auch wenn das Kind/ der Jugendlichein eine Behinderung hat. Oft wird an den LVR verwiesen.Bislang wurde aber noch keine Hilfe eingestellt oder nicht bewillgt, es sei denn es liegt eine Diagnose über eine geistige Behinderung vor und der junge Mensch ist Volljährig.
Die Finanzierung ist über Fachleistungsstunden nach SGB VIII § 30 geregelt. Das Kind/ der Jugendliche erhält je nach Bedarf einen festgelegten wöchentlichen/monatlichen Stundensatz.
Die stetigen Anfragen und der Bedarf von Familien mit behinderten Kindern/Eltern an Familienhilfe zeigt, dass es nötig und wichtig ist, dass auch diese Familien das Recht haben, Hilfe durch das Jugendamt zu erhalten.