Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung. Wenn sie keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden, haben sie Anspruch auf verschiedene Leistungen. Das Ziel: Sie sollen die Möglichkeit haben, entsprechend ihrer Behinderung am Arbeitsleben teilzuhaben. Der folgende Text gibt einen Überblick über verschiedene Leistungen, die üblicherweise unter dem Begriff der Teilhabe am Arbeitsleben zusammengefasst werden. Sie sind vor allem für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung wichtig.
Hinweis: Sie sind auf der Suche nach einer Arbeit mit Menschen mit Behinderung? Dann finden Sie auf dieser Seite über Soziale Berufe weitere Informationen.
Best Practice
Diese Lebenshilfen sind im Bereich Arbeit neue Wege gegangen:
Teilhabe am Arbeitsleben
Eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben. So steht es im neunten Sozialgesetzbuch. Behinderte Menschen können dort arbeiten, wenn sie wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.
Jede Werkstatt muss ein Eingangsverfahren, einen Berufsbildungsbereich und einen Arbeitsbereich anbieten. Wer in einer Werkstatt arbeiten möchte, muss in der Regel alle Phasen durchlaufen. Das Eingangsverfahren dauert bis zu drei Monate. Hier wird geprüft, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist. Der meist auf zwei Jahre angelegte Berufsbildungsbereich (BBB) umfasst ein breites Angebot an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Einen anerkannten Berufsabschluss gibt es dort allerdings nicht. Zum Ende des BBB wird entschieden, ob die Beschäftigung im Arbeitsbereich einer WfbM die geeignete Form der Teilhabe am Arbeitsleben ist. Der rechtliche Status einer Beschäftigung im Arbeitsbereich wird als arbeitnehmerähnlich bezeichnet.
Jede Werkstatt hat den gesetzlichen Auftrag, den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Darum gibt es sogenannte ausgelagerte Arbeitsplätze. Das sind Arbeitsplätze in Betrieben und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Menschen mit Behinderung können hier testen, ob sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zurechtkommen. Fristvorgaben gibt es hierfür nicht. Menschen mit Behinderung behalten in dieser Zeit ihren rechtlichen Status als Werkstattbeschäftigte und können jederzeit in die Werkstatt zurückkehren. Niemand muss auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz bleiben.
Eine Alternative zu den Werkstätten sind sogenannte andere Leistungsanbieter. Wer Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM hat, kann die ihm zustehenden Leistungen auch bei einem anderen Leistungsanbieter bekommen. Weil für andere Leistungsanbieter grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für Werkstätten gelten, ist der rechtliche Status der Beschäftigten der gleiche.
Im Unterschied zur Werkstatt ist ein anderer Leistungsanbieter nicht verpflichtet, einen behinderten Menschen aufzunehmen, der bei ihm arbeiten möchte. Es besteht auch keine Pflicht des Trägers der Eingliederungshilfe, dem behinderten Menschen einen solchen Arbeitsplatz zu beschaffen. Auch für die Beschäftigung bei einem anderen Anbieter gilt: Der behinderte Mensch kann jederzeit in eine Werkstatt wechseln.
Es besteht die Möglichkeit, zum Beispiel tageweise, sowohl bei einem anderen Leistungsanbieter als auch in einer Werkstatt zu arbeiten. Dies gilt nicht nur im Arbeitsbereich, sondern auch für den Berufsbildungsbereich. Es können in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter auch einzelne Angebote wahrgenommen werden. Es ist wichtig, hierfür vorher die Zustimmung des Leistungsanbieters einzuholen. Konkrete Wünsche sollten daher zunächst mit den Beteiligten erörtert werden.
Hinweis: Welche anderen Leistungsanbieter mit welchen Arbeitsangeboten es vor Ort gibt, weiß zum Beispiel die Kreis- oder Stadtverwaltung.
Das Budget für Arbeit ist eine weitere Alternative zur herkömmlichen Werkstattbeschäftigung. Deshalb kommt es für alle behinderten Menschen in Betracht, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe in Form der Beschäftigung in einer WfbM haben. Das Budget für Arbeit ist besonders für diejenigen geeignet, die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben.
Zum Ausgleich der behinderungsbedingten Leistungsminderung wird ein Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber gezahlt. Er kann bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts betragen und dauerhaft gewährt werden. Außerdem ist die Übernahme der Kosten für die wegen der Behinderung erforderlichen Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz möglich.
Das Budget für Ausbildung bietet Menschen mit Behinderung eine Alternative zum Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen. Es kann auch von Beschäftigten im Arbeitsbereich in Anspruch genommen werden. Das Budget für Ausbildung kann genutzt werden, wenn das Angebot über ein Ausbildungsverhältnis vorliegt.
Das Budget für Ausbildung umfasst Geld für eine Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule. Außerdem sieht es eine Erstattung der Ausbildungsvergütung vor. Der zuständige Träger der beruflichen Rehabilitation (in der Regel die Agentur für Arbeit) soll Interessierte bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützen.
Auch die sogenannte Unterstützte Beschäftigung (UB) soll Menschen mit Behinderung eine inklusive Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Leistungen der UB werden für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewährt. Zielgruppen dieser befristeten Leistung, für die nicht die Träger der Eingliederungshilfeleistungen zuständig sind, sind vor allem Menschen im Grenzbereich einer geistigen Behinderung und einer Lernbehinderung sowie Menschen mit psychischen Verhaltensauffälligkeiten.
Die UB gibt es in Form einer individuellen betrieblichen Qualifizierung und als berufsbegleitende Leistung. Eine individuelle betriebliche Qualifizierung hat Vorrang vor einer Beschäftigung im Arbeitsbereich einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter. Ein Werkstattbeschäftigter kann somit jederzeit in eine Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung wechseln. Kann mit einer UB keine dauerhafte Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden, ist eine Rückkehr in die Werkstatt möglich. Nachrangig ist eine UB gegenüber Berufsausbildungen und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.
Hinweis: Weitergehende Informationen und Beratung bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) an. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation hat die gesetzliche Regelung in einer Empfehlung näher konkretisiert.
Auch Inklusionsbetriebe haben eine Brückenfunktion mit dem Ziel einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bei diesen Betrieben, die bislang auch als Integrationsbetriebe oder Integrationsprojekte bezeichnet wurden, handelt es sich um selbstständige Unternehmen oder um unternehmensinterne Abteilungen. Ihr Ziel: schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu ermöglichen. Die bei Inklusionsbetrieben beschäftigten Menschen mit Behinderung erhalten somit reguläre Arbeitsverträge und können dort dauerhaft beschäftigt werden. Informationen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Angehörige rund um die Beschäftigung von Menschen mit schweren Behinderungen finden Sie auf dem Portal talentplus.
Diese Beschäftigungsmöglichkeit ist zum Beispiel für Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung geeignet, die nach Vorbereitung in einer WfbM für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen. Oder für behinderte Menschen, die in einem Inklusionsbetrieb eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme erhalten und dort weiter qualifiziert werden.
Neben dem Angebot eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes haben Inklusionsbetriebe weitere gesetzliche Aufgaben. Zum Beispiel eine besondere arbeitsbegleitende Betreuung und eine betriebliche Gesundheitsförderung.
Bei Interesse kann es sich lohnen, zu ermitteln, welche Inklusionsbetriebe es vor Ort gibt. Häufig arbeiten auch Werkstätten eng mit Inklusionsbetrieben zusammen.
Hinweis: Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen (BAG IF).
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Weiterführende Informationen
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
- Ausbildung für Menschen mit Behinderung
- "Mein Weg von der Werkstatt auf den 1. Arbeitsmarkt"
- Das Budget für Arbeit Informationen von der Aktion Mensch. Unterstützung für eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
- talentplus: das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung
- Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e. V.
- Budget für Arbeit (BfA)
- Bewerbungen in Leichter Sprache