Der Deutsche Bundestag
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Inklusives Wahlrecht
Informationen zu Wahlen und zum Wahlrecht für alle #Lebenshilfe #Wahlen

Wahlen und das inklusive Wahlrecht für alle Menschen

In Deutschland gilt Inklusives Wahlrecht für alle Menschen. Jeder Mensch hat das Recht zu wählen. Jede Stimme hat den gleichen Wert. Hier gibt es weitere Informationen zum Wahlrecht und zu Wahlen.

Wahl-Hilfe zur Wahl
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Warum sind Wahlen wichtig?

Deutschland ist ein aus 16 Ländern bestehender Bundesstaat und eine parlamentarische Demokratie. Wahlen sind die Grundpfeiler einer Demokratie – aber was heißt das eigentlich?

Wie in Deutschland gewählt wird

Parteiendemokratie: Die Parteien und ihre Ziele

Parteien sind ein zentraler Bestandteil des politischen Systems in Deutschland. In Parteien schließen sich Menschen mit gleichen (politischen) Überzeugungen zusammen. Die Gründung von Parteien ist im Grundgesetz verankert, während das Parteiengesetz die entstandenen Parteien reguliert. Parteien, die genügend Wählerstimmen erhalten, sind als Fraktionen im Parlament vertreten (zu beachten sind hier die Fünfprozenthürde sowie die Grundmandatsklausel).

Informationen in Leichter Sprache zur Wahl

Weitere Informationen zu Wahlen, zum Wahlkampf und zu Wahlmöglichkeiten gibt es auf unserer Wahl-Hilfe-Seite in Leichter Sprache.

Welche Wahlen stehen an?

Wahlassistenz und Wahl-Hilfe
© Lebenshilfe/David Maurer

Besonderheiten bei Wahlen für Menschen mit Behinderung

Wahlassistenz ist bei Wahlen erlaubt

Wahlassistenz, also die Unterstützung beim Wahlvorgang selbst, ist erlaubt. Allerdings darf jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wahlfälschung ist bei Wahlen verboten

Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter oder eine Vertreterin anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig. Wenn die Entscheidung, wo das Kreuz gesetzt wird, nicht vom Wahlberechtigten ausgeht oder sie durch eine missbräuchliche Einflussnahme erfolgte, handelt es sich um Wahlfälschung. Wahlfälschung ist strafbar

Beantragung des Wahlscheins

Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden (27 Abs. 1 BWahlO). Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen „beliebigen“ Person bedienen (§ 57 BWahlO gilt entsprechend). Es ist also nicht erforderlich, dass die rechtliche Betreuer*in dies tut. Dies gilt auch, weil die Wahl ein höchstpersönliches Recht ist. Die Wahlberechtigte kann daher selbst entscheiden und aussuchen, wer sie bei der Wahl und eben auch bei der Beantragung des Wahlscheins unterstützen soll.

Bundestag in Berlin
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Was heißt Inklusives Wahlrecht?

Es gab lange Zeit sogenannte Wahlrechtsausschlüsse. Das bedeutet, dass Menschen aus bestimmten Gründen von Wahlen ausgeschlossen werden. In Deutschland waren das bis 2019 (entgegen der Vorgaben der UN-BRK) mehr als 85.000 volljährige Menschen mit Behinderung.

Die Forderungen der Lebenshilfe haben Erfolg

Schon lange forderte die Lebenshilfe, dass dieses Unrecht ein Ende haben muss. Am 16. Mai 2019 hat der Bundestag die Wahlausschlüsse von Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten aus dem Bundeswahlgesetz gestrichen. Seitdem düfen alle Menschen wählen und es gilt Inklusives Wahlrecht für alle.

WIR für Menschlichkeit und Vielfalt

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© Bundesvereinigung Lebenshilfe

Mehr als 750 Verbände, Initiativen und Einrichtungen aus den Bereichen der Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie unterstützten im Superwahljahr 2021 die Aktion "WIR für Menschlichkeit und Vielfalt". Damit zeigten sie gemeinsam klare Haltung gegen Rassismus und Rechtsextremismus und setzten sich für eine menschliche und lebenswerte Zukunft für alle ein.

Gegen Ausgrenzung und Diskriminierung

Die Aktion "WIR für Menschlichkeit und Vielfalt" setzte ein Zeichen gegen jegliche Ideologie der Ungleichwertigkeit von Menschen. Sie ist entstanden, weil durch das Auftreten von Parteien wie der Alternative für Deutschland (AfD) und anderer rechter Bewegungen Ausgrenzung und Diskriminierung wieder an der Tagesordnung sind. Das ist nicht hinnehmbar und muss aufhören. Mehr über die Aktion, ihre Ziele und die Unterstützer*innen gibt es hier:

Wahlen und Wahlrecht in Deutschland
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Weitere Informationen zum Thema Wahlen

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