Eltern-Kind-Wohnen
Eltern-Kind-Wohnen der Lebenshilfe Erfurt (stationäre und ambulante Betreuung von Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kindern).
Projekt
Eltern-Kind-Wohnen der Lebenshilfe Erfurt
(stationäre und ambulante Betreuung von Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kindern)
Leitsatz „Eltern sein – eigentlich ganz normal!?“;
Begleitung und Unterstützung bereits in der Schwangerschaft;
Bedarfsgerechte, individuell orientierte Assistenz u Begleitung/ Beratung/ praktische Anleitung der Eltern bei der Versorgung und Betreuung des Kindes, bei der Entwicklung und Stärkung der Erziehungskompetenzen und Eltern-Kind-Beziehung, bei selbstständigen Lebensgestaltung und Haushaltsführung der Familie sowie bei Perspektivplanung;
Fachkompetente Begleitung der kindlichen Entwicklungsprozesse;
Sicherung des Kindeswohls;
Ressourcenorientierte Netzwerkarbeit
Organisation
Der Bereich ist Teil der Betreuungs- und Wohnangebote der Lebenshilfe Erfurt e.V. Das Fachkräfteteam betreut sowohl die Wohngemeinschaft mit 4 stationären Plätzen für Eltern und Kind(er) rund-um-die-Uhr, als auch die Familien im eigenen Wohnraum ambulant.
Auf Grund konkreter Nachfragen entstand das Angebot vor ca. 10 Jahren um Menschen mit Behinderung zu ermöglichen ihr Recht auf gelebte Elternschaft umzusetzen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder mit ihren Eltern mit Behinderung nicht diskriminiert werden und die gleichen Chancen hinsichtlich des Familienlebens in der Herkunftsfamilie haben. Ohne entsprechende Angebote ist das oft nicht gewährleistet, Kinder kommen häufig schnell in Pflegefamilien. „Klassische“ Eltern-Kind-Einrichtungen oder Eingliederungshilfeeinrichtungen sind oft nicht geeignet.
Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung und Kinderwunsch/ Familienplanung bzw. Eltern mit Behinderung und ihre Kinder, die Ansprüche der Eingliederungshilfe und Hilfen zur Erziehung haben.
Wohngruppe: Eltern, die vor allem zu Beginn intensive Unterstützung benötigen und bei denen die Perspektive hinsichtlich des eigenständigen Zusammenlebens in der Familie geklärt werden soll. Verweildauer ca. 2 Jahre.
Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum: langfristige Begleitung der Familie mit unterschiedlichem Hilfebedarf.
Zuständige Kostenträger: Sozialamt und Jugendamt.
Weitere Kooperationspartner sind ggf. gesetzliche Vertretungen der Eltern, Angehörige, (Kinder)Ärzte, Kitas und Schulen, Frühförderungen, Arbeitgeber etc.
Kurzfristige Lösung / Betreuung einer Mutter mit Säugling wurde damals vom Team des ambulant betreuten Wohnens realisiert. Nach Verhandlungen mit den beiden örtlichen Kostenträgern entstand die Wohngruppe und ein eigenes Team/ eigener Bereich wurde gegründet.
Eine Herausforderung war es zwei unterschiedliche Kostenträger zu einer „gemeinsamen“ Sprache und Finanzierung zu bringen.
Fortlaufendes Thema ist Lobby- und Überzeugungsarbeit hinsichtlich des Anspruchs und der praktischen Umsetzung von Elternschaft und Familienleben für Menschen mit geistiger Behinderung.
Eingliederungshilfe: individuelle Fachleistungsstunden für ambulante Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung nach §53ff SGB XII in Kombination mit Jugendhilfe:
Wohngruppe: stationär betreute Kinder in einer ambulant betreuten WG für Menschen mit Behinderung nach §34 (und 42) SGBVIII
Ambulant: Fachleistungsstundenbudget für flexible ambulante Hilfen zur Erziehung nach §27ff SGBVIII
Menschen mit Behinderung können gute Eltern sein und mit ggf. notwendiger Unterstützung mit ihrer Familie zusammen leben. Ihnen darf dieses Recht nicht per se abgesprochen werden. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention hat in diesem Punkt noch einen weiten Weg vor sich. Es braucht mehr Einrichtungen / Dienste die Bedarfe und Ziele der Eingliederungs- und Teilhabeleistungen mit Hilfen zur Erziehung kombinieren, vorurteilsfreie Unterstützer die nicht abnehmen, sondern zur selbständigen und selbstbewussten Bewältigung der Herausforderungen befähigen und Vielfalt akzeptieren.