Unterstützte Elternschaft
Das Angebot der Unterstützten Elternschaft richtet sich an Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, die sich ein Kind wünschen oder ein Kind bekommen. Männer, Frauen bzw. Paare mit Kinderwunsch werden beraten; Familien werden ihren Bedarfen entsprechend alltagsbegleitend unterstützt.
Projekt
Das Angebot der Unterstützten Elternschaft richtet sich an Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, die sich ein Kind wünschen oder ein Kind bekommen. Männer, Frauen bzw. Paare mit Kinderwunsch werden beraten; Familien werden ihren Bedarfen entsprechend alltagsbegleitend unterstützt. Eltern lernen, sich auf die Bedürfnisse ihrer Kinder einzustellen, Verantwortung zu übernehmen und somit wesentliche Bedingungen für eine altersgemäße Entwicklung der Kinder zu schaffen.
Organisation
In der Lebenshilfe Bremen engagieren sich Menschen mit und ohne Behinderung, Freiwillige und Fachleute für ein gutes gemeinsames Leben. Wir bieten Informationen und vielfältige Angebote wie Frühförderung, Hilfen zur Erziehung, Freizeit- und Reiseangebote, unterschiedliche Wohnformen, Beratungsstelle Migration und Behinderung, Büro Leichte Sprache.
Die Lebenshilfe Bremen setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit geistiger Behinderung so selbständig wie möglich leben kann und dass ihm das volle Recht auf Leben zugestanden wird. „Ein Leben so normal wie möglich führen“ – für die Lebenshilfe Bremen gehört dazu auch bei Menschen mit geistiger Behinderung der Wunsch nach partnertschaftlichen Beziehungen, sexuellen Kontakten und der Aufbau einer eigenen Familie mit Kindern. Dass Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung funktionieren kann, dafür gibt es inzwischen genügend Beispiele.
Zielgruppe sind Menschen mit geistigen Beinträchtigungen, die Eltern sind oder werden wollen. Wir möchten erreichen, dass Familien mit geistig behinderten Elternteilen zusammen bleiben können. Damit Menschen mit Behinderung ihre Elternrolle adäquat ausüben können, entwickeln wir u.a. eigene Arbeitsmaterialien in Leichter Sprache, wie zum Beispiel die Broschüre „Kindes-Wohl/Kindes-Wohl-Gefährdung – Was ist das?“
Jugendamt, Träger der Eingliederungshilfe, Familienhebammen, Rechtliche BetreuerInnen, Schulen, Kindergärten, Kinderärzte, usw.
Nach vielen Jahren der sog. Einzelfallhilfe wurde mit der senatorischen Behörde eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, zunächst als Modellprojekt, seit dem 1.1.2016 als verstetigtes Angebot.
Langjährige Auseinandersetzungen/Diskussionen, ob das Angebot dem Bereich der Eingliederungshilfe oder der Jugendhilfe zuzuordnen ist.
Ebenso langjährige „Überzeugungsarbeit“, dass eine solche Elternschaft auch gut gehen kann und dass auch Eltern mit geistiger Behinderung ein Recht auf das Zusammenleben mit ihrem Kind haben – ggfs. mit jeder Form der Unterstützung, die sie benötigen.
Das Angebot ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe
Die Lebenshilfe Bremen konnte in den vergangenen Jahren umfassende Erfahrungen in der Anwendung des Angebots „Unterstützte Elternschaft“ sammeln. Insgesamt ist festzuhalten, dass aus Sicht der Lebenshilfe die Umsetzung des Leistungsangebots sehr erfolgreich gelungen ist. Der Bedarf für dieses Leistungsangebot ist deutlich geworden. Es ist als sinnvolles und wichtiges Angebot zu sehen.