Sozialpädagogische Familienhilfe mit heilpädagogischer Ausrichtung (HPFH)
Das Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe mit heilpädagogischer Ausrichtung richtet sich an Familien mit und ohne behinderte Angehörige. Die Familien in denen die Sozialpädagogische Familienhilfe mit heilpädagogischer Ausrichtung (HPFH) eingesetzt wird, stehen in unterschiedlicher Art und Weise mit dem Thema Behinderung in Kontakt.
Projekt
Unser Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe mit heilpädagogischer Ausrichtung richtet sich an Familien mit und ohne behinderte Kinder oder Eltern.
Die Familien in denen die Sozialpädagogische Familienhilfe mit heilpädagogischer Ausrichtung (HPFH) eingesetzt wird, stehen in unterschiedlicher Art und Weise mit dem Thema Behinderung in Kontakt. Die behinderungsspezifischen Ausprägungen und Problematiken können hierbei sowohl auf Seite der Eltern, der Kinder oder bei beiden vorhanden sein.
Aufgabe der HPFH – gemäß § 31 SGB VIII – ist es, Familien mit und ohne Angehörigen mit Behinderungen in einer Vielzahl von problematischen Lebenslagen zu unterstützen. Die Arbeit bezieht sich hierbei zentral auf den Aspekt der Hilfe zur Selbsthilfe. Zu den zentralen pädagogischen Inhalten der HPFH zählen insbesondere
- die Stärkung der Erziehungskompetenzen durch Beratung,
- die Unterstützung, Begleitung und Anleitung in Fragen der Erziehung,
- die Anregung zur Entwicklungsförderung des Kindes,
- die Sensibilisierung für die Behinderung der Familienangehörigen,
- die Initiierung und Begleitung des familiären Kontakts zu Ärzten, Behörden, etc.
- die Unterstützung der Eltern in der Auseinandersetzung mit den Auffälligkeiten und der Behinderung des Kindes,
- die Klärung und Förderung der Familienbeziehungen,
- die Einbeziehung der Geschwister in die Familienarbeit,
- die Unterstützung durch konkrete bedarfsabhängige Hilfe im Alltag sowie
- die Erschließung verfügbarer Ressourcen – auch durch das jeweilige soziale Umfeld.
Die einzelnen Aufgaben und Ziele innerhalb der jeweiligen Familienarbeit ergeben sich spezifisch in Absprache mit der Familie, dem zuständigen Jugendamt und der pädagogischen Fachkraft. Die Hilfe setzt neben einem – in Absprache mit dem Jugendamt ermittelten – wochenweisen Betreuungsumfang auch in Notfällen ein.
Organisation
Die heilpädagogischen Sozialdienste der Lebenshilfe Duisburg gemeinnützige GmbH unterstützen und begleiten Menschen mit einem besonderem Hilfebedarf und ihre Angehörigen. Diese Hilfe ist von frühester Kindheit bis ins fortgeschrittene Erwachsenenalter möglich. In vielen Lebenslagen bietet die Lebenshilfe Duisburg umfangreiche und vielfältige Unterstützung, Entlastung und Förderung, sowie fachliche Hilfen an. Insbesondere für Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, einer Lernbehinderung, einer Entwicklungsverzögerung oder dauerhaften Entwicklungsstörungen, manifestierten Verhaltensauffälligkeiten, für Menschen mit Down-Syndrom, diagnostiziertem Autismus oder etwa AD(H)S. Dabei richten sich die Hilfen auch an die Familiensysteme, Angehörige oder Freunde. Auch bei dauerhaften Verhaltensauffälligkeiten oder einem erzieherischen Hilfebedarf, sowie für Eltern mit einer eigenen Behinderung, kann die Lebenshilfe Duisburg ihre fachliche Hilfe und Beratung anbieten, Problemlösungen gemeinsam erarbeiten und Lebenslagen verbessern.
Die Idee ist entstanden, weil es in Duisburg zwar viele Sozialpädagogische Familienhilfe, aber bis dahin keine Träger gab, der auch Familien mit behinderten Angehörigen im Rahmen der Familienhilfe in dieser speziellen Form unterstützt hat. Familien mit behinderten Kindern haben neben der Erziehungshilfe noch andere Bedarfe bei Anträgen (Schwerbehindertenausweis, Pflegestufe etc.). Das Jugendamt hat 2010 angefragt, ob wir einen Fall übernehmen können.
Das Angebot der HPFH richtet sich an Familien, die sich Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder wünschen, ein Kind mit Behinderung, einer Entwicklungsverzögerung oder Verhaltensauffälligkeit haben oder die Eltern selbst eine Behinderung haben.
Familien mit behinderten Kindern bzw. Eltern mit Behinderung sollen dieselben Rechte in Bezug auf Familienhilfe (SGB VIII §31) haben, wie andere Familien auch.
Der Auftraggeber ist das Jugendamt. Es setzt je nach Hilfebedarf Fachleistungstunden pro Woche/Monat fest. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen werden die Bedarfe, Stunden und Ziele überprüft.
Weitere Kooperationspartner sind Kinderärzte, Lehrer das SPZ etc. mit denen wir eng zusammenarbeiten und die sich auch melden, wenn sie der Meinung sind, die Familie benötige Hilfe im Rahmen der HPFH.
Die Anfragen kommen durch umliegende Jugendämter. Aus dem Mitarbeiterpool wird eine geeignete Fachkraft eingesetzt.
Eine Herausforderung war es und ist es zwischendurch immer mal wieder zu erklären, dass die Hilfe über das Jugendamt abgerechnet werden kann, auch wenn ein Kind in der Familie eine Behinderung hat. Oft wird an den LVR verwiesen. Bislang wurde aber noch keine Hilfe eingestellt oder nicht bewilligt, da es hier um Familienhilfe geht und auch eine behindertes Kind ein Kind ist, was sich im Familiensystem an Regeln halten muss und auch Eltern eines behinderten Kindes Erziehungsschwierigkeiten haben können.
Die Finanzierung ist über Fachleistungsstunden nach SGB VIII § 31 geregelt. Die Familie erhält je nach Bedarf einen festgelegten wöchentlichen bzw. monatlichen Stundensatz.
Die stetigen Anfragen und von Familien mit behinderten Kindern/Eltern zeigen den Bedarf einer Sozialpädagogischen Familienhilfe mit heilpädagogischer Ausrichtung.