Mitarbeitende mit Behinderung: Beschäftigungspflichten und Beschäftigungschancen
Es gibt Gesetze, die das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit sogenannter Behinderung stärken. Die Gesetze sollen Unternehmen ermutigen, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Diese Regelungen unterstützen dabei, Barrieren abzubauen und die Arbeitswelt inklusiver zu gestalten. Doch sie bieten nicht nur Pflichten, sondern auch viele Chancen für potenzielle Arbeitgeber*innen.
Pflichten: Die Beschäftigungspflicht nach § 154 SGB IX
Private und öffentliche Arbeitgeber*innen mit mindestens 20 Mitarbeitenden sind nach § 154 SGB IX dazu verpflichtet, auf mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze Menschen mit Beeinträchtigung (mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder höher, also sogenannte “schwerbehinderte Menschen”) oder ihnen gleichgestellte Menschen zu beschäftigen. Diese Regelung gilt, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu fördern.
Kommen Arbeitgeber*innen ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nicht ausreichend nach, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine sogenannte Ausgleichsabgabe (§ 160 SGB IX). Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird nach der Anzahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze bemessen. Allerdings hebt die Zahlung der Ausgleichsabgabe die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Das Geld aus der Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden.
Kontakt zur Lebenshilfe: Auf unserer Webseite haben wir viele Infos über eine Kooperation mit der Lebenshilfe und über das Mitmachen bei uns gebündelt. Sie können auch zu einer Lebenshilfe in Ihrer Nähe Kontakt aufnehmen. Auf unserer Karte finden Sie die Standorte der Lebenshilfe in ganz Deutschland.
Chancen: Warum es sich lohnt, die Beschäftigungspflicht zu erfüllen
Durch die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung kommen Arbeitgeber*innen nicht nur ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung nach, sondern gewinnen häufig zuverlässige und wertvolle Mitarbeiter*innen.
Vielfalt in Unternehmen bildet die Gesellschaft ab und wird häufig als eine Bereicherung auf allen Seiten wahrgenommen. Es gibt viele gute Beispiele aus der Praxis, wie Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Und wie Unternehmen Menschen mit Beeinträchtigung erfolgreich ausbilden.
Beispiel: Seit Ende 2014 unterstützt toom Baumarkt die Lebenshilfe. Es gibt gemeinsame Projekte, Praktika sowie Werkstattaußenarbeitsplätze für Menschen mit sogenannter Behinderung und immer wieder neue Ideen und Aktionen. Lebhafter Austausch und der Abbau von Barrieren sind unsere gemeinsamen Ziele. Mehr darüber gibt es bei der Lebenshilfe und bei toom.
Arbeitgeber*innen, die sich für Inklusion einsetzen, können finanziell entlastet werden. Dafür gibt es vielfältige staatliche Förderprogramme und Unterstützungsmöglichkeiten wie den Eingliederungszuschuss.
Unterstützungsmöglichkeiten sind etwa:
- Geförderte Probebeschäftigungen
- Zuschüsse für die Ausstattung von Arbeitsplätzen
- Lohnzuschüsse
- Assistenz am Arbeitsplatz
- Und vieles mehr
Passendes Angebot aus unserem Verlag: Das Buch "Recht auf Teilhabe" ist ein Wegweiser zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderung.
Chancen für Arbeitgeber*innen
Ein inklusives Arbeitsumfeld im eigenen Unternehmen bringt viele Vorteile:
- Nachhaltigkeit und Verantwortung: Unternehmen, die Inklusion leben, übernehmen soziale Verantwortung und stärken ihre Attraktivität für Kund*innen und Nutzer*innen von Dienstleistungen.
- Vielfalt stärkt Teams: Unterschiedliche Perspektiven, Fähigkeiten und Erfahrungen fördern Innovation und Kreativität.
- Fach- und Arbeitskräftemangel begegnen: Menschen mit Beeinträchtigung sind – wie alle anderen Arbeitnehmer*innen auch – wertvolle Mitarbeiter*innen.
Gemeinsam einen inklusiven Arbeitsmarkt gestalten
Inklusion kann nur gelingen, wenn es viele Mitstreiter*innen gibt: Zukunftsorientierte Unternehmen, engagierte Kolleg*innen mit und ohne Beeinträchtigung sowie begleitende Dienste und Fachkräfte, die mit ihrem Wissen rund um Teilhabe am Arbeitsleben zur Verfügung stehen.
Sie möchten Ihrem gesellschaftlichen Auftrag nachkommen und einen oder mehrere Menschen mit Beeinträchtigung einstellen? Aber Sie wissen nicht, wie Sie das Thema angehen können? Oft bietet ein Praktikum bzw. eine Probebeschäftigung für beide Seiten eine gute Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen und eine berufliche Perspektive zu entwickeln.
Hilfreiche Angebote: Unser Bildungsinstitut inForm bietet rund um das Thema Berufliche Bildung und Arbeit Fortbildungen an. Unser Lebenshilfe Verlag hat dazu Publikationen im Angebot und auch auf unserer Webseite finden Sie dazu viele Informationen.
Weitere Informationen zur Mitarbeit von Menschen mit Behinderung
- Teilhabe am Arbeitsleben: Auf dem Weg zu inklusiver Arbeit und gerechter Entlohnung Ein Angebot der Bundesvereinigung Lebenshilfe.
- Ausbildung für Menschen mit Behinderung Ein Angebot der Bundesvereinigung Lebenshilfe.
- Finanzielle Förderung für Arbeitgeber Ein Angebot der Aktion Mensch.
- Förderung von Menschen mit Behinderungen Ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit.
- Schwerbehinderte Menschen im Betrieb (PDF) Ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit.
- Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Ein Angebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.