Stiften | Ihre Unterstützung für die Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters
Sie wollen Ihr Engagement nachhaltig verankern und denken über Stiftungen nach? Um ein solch langfristiges Engagement zu ermöglichen, wurde 1999 die Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters gegründet.
Die Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters ist eine selbständige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie trägt den Namen des Initiators und Gründers der Lebenshilfe, Dr. h.c. Tom Mutters, der - 99-jährig - im Jahr 2016 starb. Damit wird das Lebenswerk einer großen Persönlichkeit der deutschen Behindertenhilfe gewürdigt.
Die Stiftung fördert gezielt wirkungsvolle Projekte und praxisorientierte Aktivitäten, insbesondere für sehr schwer behinderte Menschen, auch mit internationalen Bezug. Sie setzt sich darüber hinaus auf politischer Ebene für die Belange und Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung ein.
Alle Aktivitäten der Stiftung werden aus privaten Zuwendungen und den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert. Diese fließen unmittelbar und ohne Abzug von Verwaltungskosten in die Projektarbeit, da Vorstand und Geschäftsführung ehrenamtlich arbeiten.
Um uns auch in Zukunft wirksam für Menschen mit Behinderung einsetzen zu können, brauchen wir Ihre Unterstützung!
Die Stiftung bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten zu helfen. Ganz nach Ihren Interessen, Vermögens- und Lebensverhältnissen. Dabei genießen Sie steuerliche Vorteile.
Jede finanzielle Unterstützung ist dabei hilfreich und wichtig, ganz gleich, ob sie als Spende oder Zustiftung erfolgt. Natürlich können Sie Ihre Unterstützung der Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters auch als Stifterdarlehen oder testamentarisch verfügen.
Über die Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters und die Möglichkeiten, sich als "Stifter" zu engagieren, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch weiter. Sprechen Sie uns bitte an! Wir freuen uns auf Sie!
Welchen Weg Sie auch wählen, es ist uns eine selbstverständliche Verpflichtung, mit den uns anvertrauten Vermögenswerten verantwortungsbewusst und nach Ihren Vorgaben umzugehen.
Stiftung und Erben
Seit vielen Jahren tragen Erbschaften und Vermächtnisse in einem erheblichen Maß zu den Gesamteinnahmen der Lebenshilfe bei.
Mit einem Testament zu Gunsten der Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters können Sie dazu beitragen, dass die Situation von Menschen mit geistiger Behinderung nachhaltig verbessert wird.
Der Vorstand der Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters
- Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D.
(Vorsitzende; Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.) - Prof. Dr. Hubert Jung (stv. Vorsitzender; Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Professor für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsprüfung und Steuern an der Technischen Hochschule Mittelhessen)
- Frank Strotmann (Vertreter der Bundeskammer der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.)
- Prof. Dr. phil. habil. Hendrik Trescher (Professor für Erziehungswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg)
- Tina Winter (Vertreter des Bundesvorstandes der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.)
- Waltraut Wolff (Vertreterin der Bundeskammer der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.)
Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters
Raiffeisenstr. 18
35043 Marburg
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE83 5139 0000 0018 3372 07
BIC: VB MH DE 5F
Die Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters ist Mitglied im
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Stiftung und Steuern
Die Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters ist eine gemeinnützige Stiftung. Das heißt: Ihre Zustiftung geht ohne Abzug von Steuern direkt in das Vermögen der Stiftung. Auch für Sie als Stifter oder Spender bedeutet die Gemeinnützigkeit steuerliche Vorteile.
Anlässlich der Errichtung Ihrer Stiftung können Sie als Privatperson eine Zuwendung bis zu 1.000.000 Euro als Sonderausgabe steuerlich wirksam absetzen. Den Betrag können Sie beliebig auf das Jahr der Zuwendung und die folgenden neun Jahre verteilen, allerdings innerhalb dieses Zeitraums der Höhe nach nur einmal in Anspruch nehmen.
Auch eine Zustiftung, beispielsweise in die Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters, können Sie bis zu 1.000.000 Euro als Sonderausgabe steuerlich wirksam absetzen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro. Soweit der Stifter die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über.
Eine Spende in eine Stiftung können Sie bis zu 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte steuerlich wirksam absetzen. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.
Wenn Sie Vermögen geerbt oder geschenkt bekommen haben und dieses Vermögen oder einen Teil davon innerhalb von 24 Monaten auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer an. Bereits gezahlte Erbschaft- oder Schenkungsteuer wird Ihnen zurückerstattet. Eine solche Zustiftung kann jedoch nicht gleichzeitig als Sonderausgabe steuerlich wirksam abgesetzt werden!
Wenn Unternehmen spenden oder Stiftungen gründen, können sie vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Für Zustiftungen und Spenden stellt die Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters Zuwendungsbestätigungen aus. Bei Zustiftungen erhalten Sie zusätzlich eine besondere Stiftungsurkunde, die die Dauerhaftigkeit Ihrer Hilfe zum Ausdruck bringt.
Gemeinnützige Organisationen wie die Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters sind von der Erbschaftsteuer befreit. Ein Erbe fließt daher in vollem Umfang dem guten Zweck zu.