Sprache
Erwachsen werden mit Behinderung in Leichter Sprache
Mit 18 Jahren sind Menschen in Deutschland volljährig.
Das heißt: Sie sind dann erwachsen.
Und für sich selbst verantwortlich.
Das gilt auch für junge Menschen mit Beeinträchtigung.
Hier gibt es einen Überblick: Was sich dann alles ändert.
Kranken-Versicherung für junge Erwachsene
Eine Kranken-Versicherung hilft Menschen,
wenn sie krank sind.
Junge Erwachsene können bei ihren Eltern versichert sein.
Auch nach dem 18. Geburtstag.
Das heißt: Familien-Versicherung.
Das geht aber nur,
wenn sie selbst nicht arbeiten können.
Dafür muss ein Antrag bei der Kranken-Kasse gestellt werden.
Wer in einer Werkstatt arbeitet,
muss sich selbst versichern.
Pflege und Eingliederungs-Hilfe
Menschen mit Beeinträchtigung bekommen
Leistungen der Eingliederungs-Hilfe.
Das sind zum Beispiel Menschen,
die im Haushalt helfen.
Oder ein Rollstuhl.
Viele Menschen mit Beeinträchtigung müssen auch gepflegt werden.
Das zahlt die Pflege-Versicherung.
Sie bekommen dann zum Beispiel Hilfe beim Waschen und Anziehen.
Auch nach dem 18. Geburtstag gibt es
Pflege-Leistungen und Eingliederungs-Hilfen.
Das gilt,wenn ein Mensch mit Beeinträchtigung:
- bei seinen Eltern wohnt
- oder in einer eigenen Wohnung.
Viele Menschen mit Beeinträchtigungen wohnen auch in einer besonderen Wohn-Form.
Damit sind Wohn-Gruppen oder auch Wohn-Einrichtungen gemeint.
Dort werden sie in ihrem Alltag unterstützt.
Oft werden sie dort auch gepflegt.
Wenn sie am Wochenende zu Hause sind,
gibt es Pflege-Geld.
Pflege-Geld bekommt eine Person,
die einem Menschen mit Beeinträchtigung hilft.
Zum Beispiel:
- wenn er Hilfe beim Anziehen braucht
- oder Hilfe mit Medikamenten
Kinder-Geld
Alle Eltern haben Anspruch auf Kinder-Geld.
Das ist Geld vom Staat.
Das gibt es mindestens bis zum 18. Geburtsag.
In bestimmten Fällen aber auch länger.
Dann bekommen Eltern weiter Kinder-Geld.
Auch, wenn ihr Kind schon volljährig ist.
Dafür gibt es 2 Regeln:
- Die Beeinträchtigung hat schon vor dem 25. Geburtstag begonnen.
- Der Mensch mit Beeinträchtigung kann nicht selbst für sich sorgen.
Er kann zum Beispiel nicht arbeiten.
Und damit genug Geld verdienen.
Veränderungen bei der Schwer-Behinderung
Junge Erwachsene können oft schon gut mit ihrer Beeinträchtigung umgehen.
Oft besser, als als Kind.
Deshalb wird neu entschieden:
Wie schwer ihre Beeinträchtigung ist.
Der Grad der Behinderung wird dann oft neu bewertet.
Der Grad der Behinderung ist eine Zahl.
Sie kann zwischen 0 und 100 sein.
Diese Zahl steht im Schwerbehinderten-Ausweis.
Die Zahl sagt,
wie stark eine Beeinträchtigung ist.
Je höher die Zahl,
desto größer die Beeinträchtigung.
Auch Merkzeichen werden neu bewertet.
Sie stehen im Schwerbehinderten-Ausweis.
Zum Beispiel H oder G.
Die Zeichen zeigen,
welche Hilfe jemand braucht.
Zum Beispiel gibt es Zeichen,
wenn jemand nicht gut hört.
Oder nicht gut sieht.
Das bewertet das Amt.
Wenn man mit der neuen Bewertung nicht einverstanden ist,
kann man dagegen vorgehen.
Dafür schreibt man einen Brief an das Amt.
Das nennt man Widerspruch.
Geld für junge Menschen mit Beeinträchtigung
Junge Erwachsene mit Beeinträchtigung
können manchmal nicht arbeiten gehen.
Zum Beispiel:
- weil sie krank sind
- oder weil sie einen Unfall hatten.
Sie bekommen dann Geld vom Amt.
Wie viel Geld es gibt,
steht in verschiedenen Gesetzen.
Zum Beispiel:
- im Sozial-Gesetz-Buch 2
- und im Sozial-Gesetz-Buch 12.
Rechtliche Unterstützung für junge Erwachsene
Vor dem 18. Geburtstag können Eltern überlegen,
ob ihr Kind mit Beeinträchtigung rechtliche Unterstützung braucht.
Dazu sagt man auch: rechtliche Betreuung.
Dafür kann ein Betreuungs-Gericht einen rechtlichen Betreuer bestellen.
Ein rechtlicher Betreuer hilft dem Menschen mit Beeinträchtigung.
Er kann ihn beraten und unterstützen.
Und er trifft wichtige Entscheidungen mit ihm zusammen.
Es gibt hierfür Beratungs-Stellen:
- Betreuungs-Vereine
- oder Betreuungs-Gerichte.