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Untersuchungen in der Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft ist eine Zeit der Vorfreude und Ungewissheit. Vor allem die Entwicklung und die Gesundheit des Babys sind wichtig. Deshalb gibt es zahlreiche Untersuchungen in der Schwangerschaft. Dazu zählt auch die Pränataldiagnostik. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, Risiken und Gefahren.
Unter dem Begriff der vorgeburtlichen Diagnostik werden Untersuchungen in der Schwangerschaft und Untersuchungen an Embryonen zusammengefasst. Untersuchungen in der Schwangerschaft dienen der Gesundheitsvorsorge von Mutter und Kind. Sie decken aber auch nicht behandelbare Erkrankungen und Behinderungen des ungeborenen Babys auf. Dazu zählen Fehlbildungen und Chromosomenstörungen. Diese Vorsorgeuntersuchungen werden auch als Pränataldiagnostik bezeichnet. Untersuchungen an Embryonen außerhalb des Mutterleibs nennt man Präimplantationsdiagnostik (PID). Sie wurde entwickelt, um im Reagenzglas erzeugte Embryos untersuchen zu können, bei denen eventuell eine Behinderung besteht.
Die Pränataldiagnostik dient vor allem dazu, angeborene Behinderungen, Krankheiten oder Entwicklungsstörungen festzustellen. Nur in wenigen Fällen gibt es die Möglichkeit einer Behandlung: Das kann zum Beispiel eine Bluttransfusion bei Blutarmut des ungeborenen Kindes nach einer Infektion mit Ringelröteln sein. Auch wenn ein Herzfehler oder ein offener Rücken festgestellt werden, gibt es die Möglichkeit, die Geburt möglichst schonend für das Kind zu planen und die Behandlung nach der Geburt vorzubereiten.
In den allermeisten Fällen sieht es allerdings anders aus. Wenn vorgeburtlich eine Entwicklungsstörung oder Behinderung festgestellt wird, stellt sich die Frage nach einem Schwangerschaftsabbruch. Daher ist es wichtig, zu überlegen, welche Untersuchungen überhaupt gemacht werden sollen. Viele Menschen in der Lebenshilfe finden zum Beispiel, dass ein Kind mit Down-Syndrom zumeist ein sehr glückliches und lebenswertes Leben hat.
Fast jede Schwangere hat Ultraschalluntersuchungen, die die Entwicklung des Kindes überprüfen. Daneben können Ultraschalluntersuchungen auch Anhaltspunkte für angeborene Krankheiten oder Behinderungen zeigen, die dann weitere Tests nach sich ziehen können.
Um gezielt Störungen der Chromosomen zu ermitteln, können invasive Verfahren eingesetzt werden. Eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) oder die Entnahme von Gewebe des Mutterkuchens (Chorionzottenbiopsie) sind Eingriffe in den Körper der Schwangeren. Sie können in bis zu einem 1 von 100 Fällen eine Fehlgeburt auslösen. Sie ermöglichen die direkte Untersuchung von Zellen, so kann zum Beispiel ein Down-Syndrom festgestellt werden.
Risikountersuchungen wie das Ersttrimesterscreening stellen dagegen mit Ultraschall und Blutwerten das jeweilige Risiko für Trisomien und schwere Herzfehler fest.
Der seit 2012 erhältliche Bluttest beruht auf kindlichen Zellen im mütterlichen Blut. Auch so kann eine Trisomie festgestellt werden. Allerdings kann bei niedriger Wahrscheinlichkeit, zum Beispiel bei einer Schwangeren unter 30, jeder dritte Befund eines Down-Syndroms falsch positiv sein. Das heißt, das Kind hat gar kein Down-Syndrom. Daher wird von den Fachgesellschaften eine Bestätigung durch eine Fruchtwasseruntersuchung empfohlen.
Die Grenzen der Pränataldiagnostik sind zum einen, dass nur ein kleiner Teil angeborener Behinderungen überhaupt erkannt werden kann. Zum anderen ergeben nichtinvasive Untersuchungen oft falsche Befunde. Sie können falsch negativ (das Kind hat eine Behinderung, die nicht erkannt wird) oder auch falsch positiv sein (das Kind hat keine Behinderung, obwohl das Ergebnis eine Behinderung anzeigt).
Fehlgeburten nach Fruchtwasseruntersuchungen oder nach der Entnahme von Mutterkuchen sind schwerwiegende Gefahren für das Baby. Ein wesentliches Risiko für die Schwangere sind die durch Pränataldiagnostik ausgelösten Ängste und Folgeuntersuchungen. Denn statt eines eindeutigen Befundes, ergeben viele Untersuchungen nur Anhaltspunkte und Risikofaktoren. Auch der Bluttest ergibt keine sichere Diagnose. Die daraus resultierende Unsicherheit ist für viele Schwangere schwer auszuhalten. Auch die Entscheidungen, die von Schwangeren erwartet werden, sind belastend: Welche Untersuchungen sollen noch gemacht werden und welche nicht? Soll ich mein Kind mit Behinderung bekommen? Oder die Schwangerschaft abbrechen?
Eine erste Anlaufstelle für Schwangere sind ihre Frauenärztinnen und Frauenärzten sowie Pränatalzentren. Eine ganzheitliche Beratung ermöglichen häufig Frauen- und Familiengesundheitszentren. Jede Schwangere hat zudem das Recht, sich in Schwangerschaftsberatungsstellen Unterstützung zu holen – auch bei auffälligen Befunden der Pränataldiagnostik. Sinnvoll ist auch der Kontakt zu Selbsthilfegruppen, die umfassend darüber informieren, was eine angeborene Behinderung für das Kind und die Familie bedeutet. Auf unserer Übersichtskarte finden Sie eine Schwangerschaftsberatungsstelle der Lebenshilfe auch in Ihrer Nähe.