Gewalt vermeiden: Gewaltprävention für Dienste und Einrichtungen
Es ist eine traurige Gewissheit: Wo immer Menschen miteinander leben und arbeiten, kann es zu Übergriffen und Gewalt kommen – ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt. Menschen mit Behinderungen sind dabei einem besonderen Risiko ausgesetzt. Umso wichtiger ist es für Dienste und Einrichtungen der Lebenshilfe, aktiv zu werden und wirksame Vorkehrungen zu treffen. Hier finden Sie Angebote und Materialien, die dabei helfen.
Hinweis: Unser Bildungsinstiut inForm bietet Weiterbildungsangebote zu den Themen Gewalt und Gewaltprävention bzw. Herausforderdes Verhalten an. Schauen Sie gerne hier vorbei und informieren Sie sich.
Gewaltschutzkonzepte
Seit Juni 2021 sind Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe dazu verpflichtet Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt vorzuhalten. Hierzu zählt insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines Gewaltschutzkonzeptes (§ 37a SGB 9). Die dafür nötigen Grundlagen von Gewaltprävention und Intervention werden in der Praxishilfe "Gewalt in Diensten und Einrichtungen verhindern" vorgestellt. Die Broschüre ist im April 2023 in der aktualisierten vierten Auflage erschienen und kann direkt beim Lebenshilfe Verlag bestellt werden.
- In 5 Schritten zum Gewaltschutzkonzept Die von Weibernetz erarbeitete Arbeitshilfe soll Einrichtungen der Behindertenhilfe und Leistungserbringern von Dienstleistungen helfen, ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen.
- Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und das DIMR haben gemeinsam Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht.
Checkliste zur Gewaltprävention
Bei der Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten gilt: Ein wirksames Mittel zur Gewaltprävention ist, gute Qualität in der Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Deshalb ist es sinnvoll einen genauen Blick auf diese Strukturen und Abläufe der eigenen Organisation zu werfen. Diese zu reflektieren, weiterzuentwickeln und gegebenenfalls um neue Bausteine zu erweitern. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe stellt hierfür mit der „Checkliste zur Gewaltprävention“ ein passendes Werkzeug zur Verfügung. Sie können sie hier als ausfüllbares PDF-Formular herunterladen: Checkliste Gewalt verhindern.
Wichtig ist: Die Checkliste kontrolliert keine festen, allgemeingültigen Vorgaben. Daher gibt es auch keine richtigen oder falschen Antworten. Die Fragen dienen der Reflexion. Es geht darum, die entscheidenden Stellschrauben zu identifizieren. Solche, die helfen, gewaltsamen Umgang und entwürdigendes Verhalten in den Angeboten zu vermeiden und die Achtung der Menschen sowie die Förderung selbstbestimmter Teilhabe sicherzustellen.
Bubl – Die unabhängige Beschwerdestelle der Lebenshilfe
Um dauerhaft gute Arbeit zu leisten braucht man Rückmeldungen: Lob und Anerkennung genauso wie Kritik und Beschwerden. Für Dienste und Einrichtungen, Träger und Vereine ist ein gut funktionierendes Feedback- und Beschwerdemanagement ein einfaches Mittel um Qualität zu sichern. So haben sie die Möglichkeit schnell zu erkennen: Was läuft gut? Was eher nicht? Wo müssen wir besser werden?
Doch was ist, wenn es vor Ort kein Beschwerdemanagement gibt? Wenn Menschen ihre Beschwerden lieber an eine unabhängige Stelle richten wollen? Oder wenn eine Problemlösung nicht erreicht werden kann? Für diese Fälle hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe Bubl ins Leben gerufen. Bubl – das bedeutet bundesweite unabhängige Beschwerdestelle für die Lebenshilfe. Menschen mit Behinderung, die von der Lebenshilfe betreut werden, können sich bei Bubl melden, wenn sie eine Beschwerde haben und sie vor Ort nicht klären können. Auch ihre Angehörigen und Freunde sowie Mitarbeiter der Lebenshilfe können sich an Bubl wenden. Zu erreichen ist die Beschwerdestelle per Telefon, Mail, über WhatsApp oder einen Brief. Hier kommen sie zu www.bubl.de
Hinweis: In unserem Beitrag zum Thema Schutz für Menschen mit Behinderung erklären wir, wie Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen rechtlich geschützt sind und wo sie Hilfe bekommen können.
Materialien zur Gewaltprävention
Als Ergänzung zur Checkliste gibt es eine Materialsammlung mit ausgesuchten Instrumenten aus der Praxis. Hier lassen sich Beispiele für Einarbeitungspläne finden, Präventionskonzepte und vieles mehr. Die Materialien stehen allen Mitgliedern und Mitarbeitenden von Vereinen, Diensten und Einrichtungen der Lebenshilfe als Download zur Verfügung. Zur Materialsammlung gelangen Sie direkt nach Anmeldung auf der Startseite im Lebenshilfe-Portal.
Weitere Informationen zum Thema Gewalt
- Wie kann ich mich vor häuslicher Gewalt schützen? Ein Angebot der LAG WfbM.
- Homepage des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen Ein Angebot des BAFzA.
- Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen in Leichter Sprache Ein Angebot von Autism Europe 2020.
- Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe – Expertenkommission legt Abschlussbericht vor Ein Angebot der Landesregierung NRW.
- Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen Ein Angebot des BMAS.
- Der Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Peergewalt Unsere Fachzeitschrift Teilhabe widmet sich in der Ausgabe 1/2023 dem Thema Gewaltschutz als Aufgabe der Behindertenhilfe. Dieser Artikel ist kostenfrei erhältlich.
- Herausforderndes Verhalten | Aggression | Gewaltprävention Angebote des Bildungsinstituts inForm der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
- „aus-unserer-sicht“: Netzwerk für Betroffene von sexualisierter Gewalt Mit „aus-unserer-sicht“ soll ein Netzwerk von Betroffenen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend gegründet werden. Alle Betroffene sind eingeladen, ihre Hinweise, Wünsche, Ideen, Bedenken und andere Impulse beizutragen.