Interdisziplinäre Frühförderung – Früherkennung und frühe Förderung
Früherkennung und frühe Förderung sind wichtig, um Beeinträchtigungen zu vermeiden, beziehungsweise die Folgen von Behinderungen zu mildern.
Frühförderung und Behinderung
Frühförderung ist häufig das erste Angebot, das Eltern eines Kindes mit Behinderung in Anspruch nehmen. Frühförderung ist eine Leistung für Kinder mit (drohender) Behinderung im Alter zwischen null und sechs Jahren. In interdisziplinären Frühförderstellen und sozialpädiatrischen Zentren arbeiten Fachkräfte aus verschiedenen Disziplinen zusammen. Ihr Ziel: Kinder mit einer (drohenden) Behinderung und ihre Familien sollen die bestmögliche Förderung bekommen. Das heißt, dass Beeinträchtigungen so schnell wie möglich erkannt werden sollen und betroffene Kinder so früh wie möglich unterstützt werden. Frühförderung ist für die Eltern kostenlos. Sie wird unabhängig vom ihrem Einkommen und Vermögen geleistet.
Familienorientierung
Der familienorientierte Ansatz von Frühförderung ist unverzichtbar. Eltern, bei deren Kindern eine Beeinträchtigung oder Auffälligkeit in der kindlichen Entwicklung festgestellt wird, sind hierdurch häufig zunächst in besonderer Weise gefordert. Im Rahmen der Frühförderung werden die Unterstützungsbedarfe der gesamten Familie (Eltern, Geschwister und andere Bezugspersonen) mit in den Blick genommen.
Rechtsgrundlagen
Frühförderung gibt es schon lange. Seit dem 1. Januar 2018 ist sie in Paragraph 46 des neunten Sozialgesetzbuches umfassend neu beschrieben. Diese Regelung wird ergänzt durch die Frühförderungsverordnung (FrühVO) und gegebenenfalls weitere Regelungen in den Ausführungsgesetzen der verschiedenen Bundesländer zum Sozialgesetzbuch 9.
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Komplexleistung Frühförderung
Frühförderung ist eine Komplexleistung. Das heißt: Sie setzt sich aus verschiedenen Leistungen zusammen und wird von verschiedenen Leistungsträgern (Krankenversicherung, Eingliederungshilfe und bei Kindern mit einer seelischen Behinderung auch der Kinder- und Jugendhilfe) finanziert. Frühförderung sind einerseits die medizinischen Leistungen der Früherkennung (Diagnostik) und Frühförderung (verschiedene Therapien) und andererseits die nichtärztlichen therapeutischen, psychologischen, heil- und sonderpädagogischen sowie psychosozialen Leistungen. Damit beide Leistungsspektren nicht isoliert nebeneinander stehen, sollen sie als Komplexleistung gemeinsam erbracht werden. Das ist jedoch in der Praxis nicht immer unproblematisch. Deshalb kommt es bei der Beanspruchung von Frühförderung gelegentlich zu (Rechts-)Streitigkeiten zwischen den Kostenträgern. Sie sollten sich nicht auf die Kinder mit Behinderung und ihre Eltern auswirken. Daher gelten die Regelungen zur Koordinierung der Leistungen nach Paragraph 14 und folgenden Paragraphen aus dem neunten Sozialgesetzbuch (§§ 14 ff. SGB IX).
Grundsätze der Frühförderung
Die Frühförderung ist in der fachlichen Arbeit durch verschiedene Grundsätze gekennzeichnet:
- niedrigschwellig
- interdisziplinär
- ganzheitlich
- familienorientiert
Mehr zur Weiterentwicklung der interdisziplinären Frühförderstellen erfahren Sie im Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe
Wer bekommt Leistungen der Frühförderung?
Leistungen der Frühförderung bekommen Kinder zwischen null und sechs Jahre, die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben (wesentliche Behinderung) oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
In der Praxis hat jedes Kind, bei dem es in der kindlichen Entwicklung Verzögerungen oder Auffälligkeiten gibt, die eine spezielle Unterstützung des Kindes erfordern, Anspruch auf Frühförderung. Den Eltern steht es dann offen, in der Regel nach einem Gespräch mit dem Kinderarzt, das umfassende Angebot der Frühförderung aufzusuchen. Frühförderung bietet aber auch ein niedrigschwelliges Beratungsangebot, das schon vor einer ersten Diagnostik in Anspruch genommen werden kann.
Was für Leistungen der Frühförderung gibt es?
In der Frühförderung gibt es medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Hilfen. Das sind zum Beispiel Krankengymnastik, Ergotherapie zur Förderung der Handlungsfähigkeit des Kindes und Logopädie.
In der interdisziplinären Frühförderung wirken verschiedene Berufsgruppen zusammen: Ärzte, Therapeuten, Psychologen und Heilpädagogen. Durch dieses Zusammenwirken können die speziellen Fördermaßnahmen zeitnah und koordiniert umgesetzt werden.
Am Anfang der Frühförderung steht die Früherkennung und Diagnostik durch einen Arzt. Anschließend wird ein Förder- und Behandlungsplan mit den Eltern entwickelt.
Zu den Leistungen der Frühförderung zählen:
- Beratung und Gespräche,
- Anleitung und Unterstützung der Eltern und anderer Bezugspersonen,
- der Austausch zum Entwicklungs- und Förderprozess des Kindes wie auch über Verhaltens- und Erziehungsfragen,
- Anleitung und Hilfe bei der Gestaltung des Alltags,
- Hilfen zur Unterstützung der Eltern bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung.
Außerdem lernen Eltern hierbei, wie sie ihr Kind selbst anregen und fördern können. Weiterhin gehören eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, wie etwa Kindertagesstätten, Schulen oder Familienunterstützenden Diensten sowie die Vermittlung weiterer Hilfs- und Beratungsangebote zur Frühförderung.
Wo gibt es Frühförderung?
Frühförderung kann im häuslichen Umfeld oder in der Kindertagesstätte (als mobile Frühförderung durch eine Frühförderstelle oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum) stattfinden. Neben diesen mobilen Angeboten kann Frühförderung an drei Orten angeboten werden:
- In Interdisziplinären Frühförderstellen,
- in Sozialpädiatrischen Zentren
- und seit Januar 2018 auch in anderen nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit einem vergleichbaren Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum.
Der Kinderarzt, das örtliche Gesundheitsamt oder ihre örtliche Lebenshilfe können Ihnen helfen, eine wohnortnahe Frühförderstelle oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum zu finden. Außerdem gibt es unter www.fruehfoerderstellen.de eine Frühförderstellen-Suchmaschine und unter www.kinderaerzte-im-netz.de eine Suchmaschine für Sozialpädiatrische Zentren. Allerdings gibt es regionale Unterschiede. Je nach Landesrecht gibt es mehr oder ausschließlich Frühförderstellen oder Sozialpädiatrische Zentren. Im Rahmen des Erstgesprächs können bei der jeweiligen Stelle alle weiteren Fragen gestellt werden.
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung
- Positionspapier Konzeptionelle Aussagen zur Weiterentwicklung der interdisziplinären Frühförderstelle
- Der Familienratgeber der Aktion Mensch bietet Informationen, Rat und Adressen für Menschen mit Behinderung und ihre Familien.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema Kindergesundheit – auch in Leichter Sprache
- Das Fachportal für Frühförderung von der Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung
- Auf dieser Seite gibt es eine Suchmaschine für Frühförderstellen
- Suchmaschine für Sozialpädiatrische Zentren
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