Sprache
Betreuungs-Recht in Leichter Sprache
Viele erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung
haben eine rechtliche Betreuung.
Ein rechtlicher Betreuer
unterstützt bei wichtigen Entscheidungen.
In diesem Text steht:
Was das genau bedeutet.
Was ist eine rechtliche Betreuung?
Einige erwachsene Menschen brauchen Unterstützung bei rechtlichen Dingen.
Dazu gehört zum Beispiel:
- Einen Vertrag schließen,
- mit Geld umgehen,
- beim Arzt entscheiden,
ob sie behandelt werden sollen.
Sie können diese Dinge nicht selbst erledigen.
Oder sie können nicht allein entscheiden.
Und sie können das nicht,
weil sie eine Beeinträchtigung oder eine Krankheit haben.
Dann kann das Betreuungs-Gericht einen rechtlichen Betreuer bestellen.
Die wichtigsten Regeln für die rechtliche Betreuung stehen im Bürgerlichen Gesetz-Buch.
Die Abkürzung ist BGB.
Das spricht man so: BeGeBe.
Welche Folgen hat eine rechtliche Betreuung?
Was bedeutet eine rechtliche Betreuung genau?
Kann ein Betreuter einen Vertrag abschließen?
Sich vom Arzt behandeln lassen?
Oder Anträge beim Gericht stellen?
Hier bekommen Sie die Antworten.
So können Sie die Antworten lesen:
Klicken Sie auf die Frage.
Oder auf das Kreuz ganz rechts.
Dann klappt ein Text auf.
In dem Text steht die Antwort.
Auch Menschen mit einem Betreuer sind geschäftsfähig.
Das bedeutet:
Sie können selbst Verträge schließen.
Zum Beispiel:
- einen Miet-Vertrag unterschreiben
- oder ein Handy kaufen.
Es gibt aber eine Ausnahme:
Zum Beispiel:
Wenn eine Person sehr viel Unterstützung beim Umgang mit Geld braucht.
Dann sagt das Gericht:
Die Person kann keinen Vertrag allein machen.
Sie braucht dafür den Betreuer.
Dann muss der Betreuer sagen:
Ja, die Person darf den Vertrag machen.
Erst dann ist der Vertrag gültig.
Dazu sagt man auch:
Einwilligungs-Vorbehalt.
Auch Menschen mit einem Betreuer,
können beim Arzt selbst entscheiden.
Zum Beispiel:
- Ob sie geimpft werden wollen
- oder ob der Zahn gezogen werden soll.
Dazu sagt man auch:
Einwilligungs-Fähigkeit.
Das bedeutet:
Der Betreute muss wissen und verstehen:
- Was macht der Arzt.
- Welche Folgen hat das,
was der Arzt macht.
Zum Beispiel:
Bei Impfungen muss der Betreute wissen:
Die Impfung hilft gegen Krankheiten.
Aber die Impfung verletzt den Betreuten auch.
Denn der Arzt muss den Betreuten mit der Spritze stechen.
Wenn der Betreute das weiß,
kann er überlegen,
was wichtiger ist:
- mit der Spritze vor Krankheiten geschützt zu werden
- oder nicht gestochen zu werden.
Betreute können die Entscheidung selbst treffen.
Der Arzt muss nicht den Betreuer fragen.
Es gibt aber eine Ausnahme:
Der Betreute kann die Entscheidung nicht allein treffen.
Dann muss der Arzt den Betreuer fragen.
Der Arzt muss also immer prüfen:
Versteht der Betreute, was der Arzt sagt.
Versteht der Betreute, welche Folgen die Behandlung hat.
Kann der Betreute selbst eine Entscheidung treffen.
Manchmal führen rechtlich betreute Menschen einen Streit vor einem Gericht.
Zum Beispiel:
Ein Betreuter hat
eine Kaffee-Maschine gekauft.
Die Kaffee-Maschine ist aber kaputt.
Nun will der Betreute von dem Verkäufer das Geld wieder haben.
Der Verkäufer gibt das Geld
aber nicht zurück.
Deshalb geht der Betreute zum Gericht.
Er klagt gegen den Verkäufer.
Damit der Verkäufer das Geld zurückgibt.
In einem solchen Gerichts-Verfahren dürfen Betreute selbst Anträge beim Gericht stellen.
Oder Erklärungen gegenüber dem Gericht abgegeben.
Oder selbst gegen Gerichts-Entscheidungen vorgehen.
Dazu sagt man auch: Betreute sind prozess-fähig.
Auch die Schreiben von Gerichten und Behörden sollen dem Betreuten zugeschickt werden.
Es gibt aber eine Ausnahme:
Wenn der Betreuer dem Gericht sagt:
Ich führe den Rechts-Streit für den Betreuten.
Dann darf nur der Betreuer beim Gericht Erklärungen abgeben.
Das geht aber nur,
wenn der Betreute das will.
Oder weil es nicht anders geht.
Zum Beispiel:
Weil der Betreute nicht versteht,
was beim Gericht passiert.
Zum Beispiel wegen einer Krankheit oder einer Beeinträchtigung.
Wie werden Betreuungen geregelt?
Beim Thema Betreuung werden
immer wieder Fach-Wörter benutzt.
Zum Beispiel:
- Betreuungs-Gericht,
- Betreuungs-Behörde und
- Betreuungs-Verein.
Sie regeln die Betreuungen.
In den nächsten Texten
werden die Fach-Wörter erklärt.
Wer rechtlicher Betreuer wird,
entscheidet das Betreuungs-Gericht.
Das Gericht prüft:
- Braucht ein Mensch einen rechtlichen Betreuer.
- Wer kann rechtlicher Betreuer werden.
Dazu sagt man auch:
Ist der Betreuer geeignet?
Außerdem prüft das Betreuungs-Gericht den rechtlichen Betreuer.
Es prüft:
Ob der Betreuer seine Arbeit richtig macht.
Zum Beispiel:
Ob der Betreuer sich regelmäßig mit dem Betreuten trifft.
Und mit ihm alles bespricht.
Das Betreuungs-Gericht muss den Betreuten informieren.
Der Betreute soll wissen:
- Was eine rechtliche Betreuung ist,
- wie teuer eine rechtliche Betreuung ist,
- wie das Gericht arbeitet.
Die Informationen vom Betreuungs-Gericht müssen gut verständlich sein.
Damit der Betreute sie möglichst versteht.
Es gibt auch Betreuungs-Behörden.
Betreuungs-Behörden gibt es
in jedem Bundes-Land.
Sie haben verschiedene Aufgaben.
Sie helfen zum Beispiel dem Gericht,
einen guten Betreuer zu finden.
Sie können Betreuer auch beraten
und unterstützen.
In einem Betreuungs-Verein arbeiten Betreuer und andere Fach-Leute zusammen.
Die Mitarbeiter vom Verein können auch Betreuungen führen.
Der Verein hat auch andere Aufgaben:
Zum Beispiel:
Er hilft anderen Betreuern bei ihrer Arbeit.
Wer kann rechtlicher Betreuer werden?
Verschiedene Menschen können eine rechtliche Betreuung übernehmen.
Es gibt ehrenamtliche Betreuer und Berufs-Betreuer.
Mehr über die Unterschiede lesen Sie hier.
Ehrenamtliche Betreuer
Zum Beispiel: Ehrenamtliche Betreuer.
Ehrenamtlich heißt:
Sie bekommen für ihre Arbeit keinen Lohn.
Oft sind Angehörige ehrenamtliche Betreuer.
Zum Beispiel:
Der Vater oder die Mutter.
Die Schwester oder der Bruder.
Man sagt auch:
Ehrenamtliche Angehörigen-Betreuer.
Manche ehrenamtlichen Betreuer sind nicht
mit der rechtlich betreuten Person verwandt oder befreundet.
Man sagt auch: Ehrenamtliche Fremd-Betreuer.
Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer
Betreuungs-Vereine machen eine wichtige Arbeit.
Sie unterstützen zum Beispiel
ehrenamtliche Betreuer.
Ehrenamtliche Betreuer sollen
ihre Arbeit gut machen.
Deshalb sollen sie mehr Hilfe von einem Betreuungs-Verein bekommen.
Der Betreuungs-Verein kann sie beraten
und unterstützen.
Darum sollen ehrenamtliche Betreuer einen Vertrag mit einem Betreuungs-Verein machen.
In dem Vertrag steht:
- So ist die Hilfe geregelt.
- Der ehrenamtliche Betreuer soll auch an Schulungen teilnehmen.
Darum kann es in den Schulungen gehen:
Betreuungs-Recht, Sozial-Recht oder um die Unterstützung vom Betreuten.
Angehörigen-Betreuer müssen so einen Vertrag nicht machen.
Aber sie können so einen Vertrag machen.
Berufs-Betreuer
Es gibt auch Berufs-Betreuer.
Das sind oft Sozial-Arbeiter oder Juristen.
Menschen rechtlich zu betreuen ist ihre Arbeit.
Sie bekommen dafür Lohn.
Manche Berufs-Betreuer sind selbständig.
Andere arbeiten in einem Betreuungs-Verein.
Damit Berufs-Betreuer
als Betreuer arbeiten können,
müssen sie bei der Bereuungs-Behörde angemeldet sein.
Dazu sagt man auch: Registrierung.
Bei der Anmeldung müssen sie zeigen:
Sie kennen sich mit Betreuungen gut aus.
Und sind für die Arbeit als Betreuer geeignet.
Wie wird ein rechtlicher Betreuer ausgewählt?
Betreute können bei der Auswahl
vom Betreuer mit-bestimmen.
Sie können sagen: Wer ihr Betreuer sein soll.
Das Betreuungs-Gericht muss diesen Wunsch beachten.
Betreute können dem Gericht auch sagen:
Wer nicht rechtlicher Betreuer sein soll.
Das Gericht muss sich auch daran halten.
Außerdem soll der Betreute
den Betreuer kennenlernen.
Und zwar bevor das Betreuungs-Gericht
den Betreuer bestellt.
Erst danach soll das Gericht entscheiden.
Manchmal muss sich das Gericht aber auch nicht an den Wunsch halten.
Zum Beispiel:
Wenn die gewünschte Person die Betreuung nicht übernehmen kann oder will.
Das können zum Beispiel die Gründe sein:
- Die gewünschte Person kennt sich nicht im Betreuungs-Recht aus.
- Sie hat keine Zeit für die Betreuung.
- Oder sie arbeitet in der Einrichtung, in der der Betreute lebt.
- Oder sie ist ein Berufs-Betreuer.
Denn ein Berufs-Betreuer darf nur rechtlich betreuen,
wenn es keinen ehrenamtlichen Betreuer gibt.
Was sind die wichtigsten Aufgaben vom Betreuer?
Das Betreuungs-Gericht bestimmt:
Bei welchen Dingen der Betreuer
dem Betreuen hilft.
Deswegen müssen Betreute dem Gericht sagen,
wo sie Hilfe brauchen.
Zum Beispiel:
- beim Umgang mit Geld,
- beim Thema Gesundheit,
- beim Schreiben von Briefen,
- bei der Wohnungs-Suche
- oder beim Kontakt mit Behörden.
In den folgenden Texten lesen Sie:
Was die wichtigsten Aufgaben von einem Betreuer sind.
Der Betreute soll selbst bestimmen können.
Der Betreuer soll ihn dabei unterstützen.
Die wichtigste Aufgabe
vom Betreuer ist deshalb:
Der Betreuer unterstützt den Betreuten
bei wichtigen Entscheidungen.
Zum Beispiel:
- Er erklärt einen Vertrag in Leichter Sprache.
- Oder die Folgen von einer Operation.
Das hilft dem Betreuten.
Denn dann kann er selbst entscheiden,
ob er einen Vertrag machen will.
Oder ob er operiert werden will.
Darum muss der Betreuer wissen:
Was der Betreute will.
Deshalb muss der Betreuer nach den Wünschen vom Betreuten fragen.
Betreute sollen selbst über ihr Leben bestimmen.
Dazu sagt man auch: Selbst-Bestimmung.
Das gilt für große Entscheidungen.
Zum Beispiel:
- Wo will ich wohnen?
- Lasse ich mich operieren?
- Schreibe ich ein Testament?
- Wo will ich arbeiten?
Und das gilt für kleinere Entscheidungen.
Zum Beispiel:
- Was möchte ich essen?
- Wann gehe ich ins Bett?
- Was möchte ich anziehen?
Hier darf der Betreuer nicht reinreden.
Er darf auch nicht seine Meinung aufdrängen.
Denn Betreute kennen ihr Leben besser als der Betreuer.
Deshalb stehen die Wünsche vom Betreuten an erster Stelle.
Deswegen muss der Betreuer nach den Wünschen vom Betreuten fragen.
Denn er muss wissen: Was will der Betreute?
Der Betreuer soll sich immer an die Wünsche vom Betreuten halten.
Der Betreuer darf also nicht einfach für den Betreuten entscheiden.
Oder Sachen machen,
mit denen der Betreute nicht einverstanden ist.
Aber es gibt Ausnahmen.
Zum Beispiel:
- Die Wünsche vom Betreuten sind für ihn gefährlich.
Weil die Wünsche das Leben vom Betreuten gefährden.
Oder das Vermögen vom Betreuten gefährden.
Ein Vermögen ist zum Beispiel gespartes Geld. - Oder der Betreute kann nicht mehr selbst entscheiden.
Dann darf der Betreuer ausnahmsweise für den Betreuten entscheiden.
Die Entscheidung kann auch gegen die Wünsche vom Betreuten sein.
Der Betreuer muss dem Gericht sagen,
wenn und warum er sich nicht an die Wünsche vom Betreuten hält.
Der Betreuer darf den Betreuten auch vertreten.
Das bedeutet:
Der Betreuer darf für den Betreuten Verträge schließen.
Zum Beispiel:
einen Miet-Vertrag.
Der Betreuer soll den Betreuten aber nur vertreten,
wenn es nicht anders geht.
Zum Beispiel:
Weil der Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann.
Oder weil das zum Schutz vom Betreuten nötig ist.
Der Betreuer und der Betreute müssen oft Kontakt haben.
Und der Betreuer soll den Betreuer regelmäßig sehen.
Der Betreuer muss alles mit dem Betreuten besprechen.
Wie arbeitet der rechtliche Betreuer mit dem Betreuungs-Gericht zusammen?
Das Betreuungs-Gericht kontrolliert den rechtlichen Betreuer.
Das bedeutet:
Das Betreuungs-Gericht passt auf,
ob der Betreuer seine Arbeit gut macht.
Dafür schreibt der Betreuer Berichte.
Ein Bericht ist ein Text.
Den Text schreibt der Betreuer für das Betreuungs-Gericht.
In den folgenden Texten lesen Sie:
- Welche Berichte es gibt.
- Warum der Betreuer aufschreiben muss,
wie viel Geld der Betreute hat. - Was das Gericht genehmigen muss.
Der Betreuer soll am Anfang der Betreuung einen Bericht schreiben.
Zu so einem Bericht sagt man auch:
Anfangs-Bericht.
Den Bericht muss der Betreuer in den ersten 3 Monaten der Betreuung schreiben.
In dem Bericht soll stehen:
- Was sind die Ziele der rechtlichen Betreuung?
- Was wünscht sich der Betreute vom Betreuer?
- Wie geht es dem Betreuten?
- Zum Beispiel:
Wie lebt der Betreute?
Was kann der Betreute gut?
Wo braucht der Betreute Unterstützung?
Diesen Bericht müssen aber nur Berufs-Betreuer schreiben.
Und ehrenamtliche Betreuer, die nicht mit dem Betreuten verwandt sind.
Angehörigen-Betreuer müssen diesen Bericht nicht schreiben.
Sie können es aber tun.
Außerdem kann das Betreuungs-Gericht mit dem Betreuten
und dem Angehörigen-Betreuer ein Gespräch führen.
Dazu sagt man auch Anfangs-Gespräch.
In dem Gespräch fragt das Betreuungs-Gericht:
- Was sind die Ziele der rechtlichen Betreuung?
- Was wünscht sich der Betreute vom rechtlichen Betreuer?
- Wie ist die Situation des Betreuten?
- Wie geht es dem Betreuten?
Wo lebt der Betreute?
Was kann der Betreute gut?
Wo braucht der Betreute Unterstützung?
Der Betreuer schreibt einen Bericht.
Das macht er 1 mal im Jahr.
Zu so einem Bericht sagt man auch:
Jahres-Bericht.
Der Jahres-Bericht ist
für das Betreuungs-Gericht.
In dem Bericht steht:
- Wie läuft die Betreuung?
- Wie oft haben der Betreute und der Betreuer miteinander geredet?
- Worüber haben sie geredet?
- Wie oft haben sich der Betreute und der Betreuer gesehen?
- Was hat der Betreuer gemacht?
- Wann hat der Betreuer anders gehandelt,
als es der Betreute wollte? - Soll die Betreuung weiter-gehen?
- Welche Ziele wurden mit der Betreuung erreicht?
- Kann die Betreuung von einem ehrenamtlichen Betreuer übernommen werden?
- Wie findet der Betreute die Betreuung?
Den Bericht soll der Betreuer mit den Betreuten besprechen.
Betreute sollten den Betreuer deswegen jedes Jahr nach dem Bericht fragen.
Sie sollten sagen:
Ich will den Bericht mit dem Betreuer besprechen.
Damit sie wissen,
was in dem Bericht über sie steht.
Manchmal hat der Betreuer die Aufgabe,
den Betreuten bei Geld-Dingen zu helfen.
Dazu sagt man auch:
Vermögens-Sorge.
Hat der Betreuer die Vermögens-Sorge,
muss der Betreuer zum Beginn der Betreuung eine Übersicht erstellen.
In der Übersicht steht:
- Wie viel Geld hat der Betreute?
- Wie viel Geld bekommt der Betreute?
- Wie viel Geld gibt der Betreute aus.
Dazu sagt man auch: Vermögens-Verzeichnis.
Außerdem muss der Betreuer dem Betreuungs-Gericht jedes Jahr sagen:
- Wie viel Geld hat der Betreute in diesem Jahr bekommen?
- Wie viel Geld hat der Betreute in diesem Jahr ausgegeben?
- Wofür wurde das Geld ausgegeben?
Dazu sagt man auch: Rechnungs-Legung.
Wenn ein Angehöriger der Betreuer ist,
muss er nicht jedes Jahr eine Rechnung legen.
Er muss dem Betreuungs-Gericht aber alle 3 bis 5 Jahre sagen:
Wie viel Geld hat der Betreute?
Dazu sagt man auch:
Eine Vermögens-Übersicht vorlegen.
Will der Betreuer manche Dinge tun,
muss er das Gericht um Erlaubnis fragen.
Dazu sag man auch:
Eine Genehmigung einholen.
Dann braucht der Betreuer zum Beispiel die Erlaubnis vom Gericht:
- Wenn der Betreuer die Wohnung vom Betreuten kündigen will.
- Wenn eine schwere Operation ansteht.
Obwohl der Betreute das nicht will.
Denn manchmal erkennen Betreute nicht:
Dass die Operation notwendig ist,
damit der Betreute wieder gesund wird. - Wenn der Betreute im Krankenhaus-Bett fixiert werden soll.
Fixieren heißt:
Ein Mensch wird durch Gurte in seinem Bett fest-gebunden.
Damit er nachts nicht aus dem Bett fällt.
Wie lange kann eine rechtliche Betreuung dauern?
Eine Betreuung kann viele Jahre dauern.
Das Betreuungs-Gericht kann einen rechtlichen Betreuer für 7 Jahre einsetzen.
Danach gibt es eine Prüfung.
Das Betreuungs-Gericht entscheidet:
Ist die Betreuung noch nötig?
Manchmal will ein Betreuter
keinen rechtlichen Betreuer.
Und bekommt trotzdem einen.
Dann prüft das Betreuungs-Gericht nach 2 Jahren:
Ist die Betreuung noch nötig?
Wenn die Betreuung noch nötig ist,
kann das Gericht die Betreuung verlängern.
Das Betreuungs-Gericht prüft dann erst nach 7 Jahren wieder:
Ist die Betreuung noch nötig?
Wie kann der Betreuer gewechselt werden?
Manchmal macht der Betreuer
seine Arbeit schlecht.
Hier lesen Sie:
Was Betreute dann machen können.
Gespräch mit dem Betreuer
Der Betreute soll zuerst
mit dem Betreuer sprechen.
Der Betreute kann sagen:
- Was ihm nicht gefällt.
- Was anders sein soll.
Für das Gespräch kann der Betreute sich auch Hilfe von anderen Personen holen.
Zum Beispiel:
von Freunden, Familien-Mitgliedern oder Kollegen.
Betreuungs-Gericht
Es kann aber auch sein,
dass sich nach dem Gespräch nichts ändert.
Im Bürgerlichen-Gesetz-Buch steht,
wann ein Betreuer entlassen werden muss.
Wichtig ist:
Das Betreuungs-Gericht hat den Betreuer bestellt.
Deshalb darf auch nur das Betreuungs-Gericht den Betreuer entlassen.
In den folgenden Texten lesen Sie:
Warum und wie ein Betreuer entlassen werden kann.
Im Bürgerlichen Gesetz-Buch
stehen die Gründe,
wann der Betreuer entlassen werden muss.
Zum Beispiel:
Wenn der Betreuer nicht mehr geeignet ist.
Der Betreuer ist nicht mehr geeignet,
wenn er schlecht mit dem Betreuten umgeht.
Zum Beispiel:
- Der Betreuer nimmt den Betreuten nicht ernst.
- Der Betreuer hat keinen Kontakt zum Betreuten.
- Der Betreuer spricht nicht mit dem Betreuten.
- Oder der Betreuer hält sich nicht an die Wünsche vom Betreuten.
Obwohl die Wünsche dem Betreuten nicht schaden.
Zum Beispiel:
Der Betreute spart Geld.
Davon will er sich ein neues Radio kaufen.
Als der Betreute das Geld hat,
sagt der Betreuer ohne Grund:
Der Betreute darf sich das Radio nicht kaufen.
Dann missachtet der Betreuer die Wünsche vom Betreuten.
Obwohl die Wünsche dem Betreuten nicht schaden.
Auch andere Gründe können zur Entlassung führen.
Zum Beispiel:
Wenn der Betreuer nicht mit dem Gericht zusammenarbeitet.
Oder dem Gericht nicht antwortet,
wenn es den Betreuer etwas zur Betreuung fragt.
Ein weiterer Grund für die Entlassung von einem Berufs-Betreuer:
Der Betreuer ist nicht bei der Bereuungs-Behörde angemeldet.
Zu dieser Anmeldung sagt man auch: Registrierung.
Der Betreuer kann auch entlassen werden,
wenn er sich so verhält,
dass es dem Betreuten nicht gut geht.
Zum Beispiel:
Der Betreute hat einen Pflege-Dienst.
Der Betreuer hat ständig Streit mit dem Pflege-Dienst.
Die Gründe für den Streit haben aber nichts mit dem Betreuten zu tun.
Der Streit führt dazu,
dass der Pflegedienst kündigt.
Dann wird der Betreute nicht mehr versorgt.
Oder:
Der Betreute wohnt beim Betreuer.
Der Ehe-Partner vom Betreuer schlägt den Betreuten.
Der Betreuer kann den Betreuten nicht vor den Schlägen schützen.
Liegen solche Gründe vor,
muss das Gericht den Betreuer entlassen.
Wichtig ist:
Das Gericht muss die Gründe kennen.
Deswegen muss der Betreute sie dem Gericht sagen.
Er kann das Gericht anrufen oder einen Brief schreiben.
Dafür kann er sich Hilfe von anderen Personen holen.
Der Betreute sagt dem Gericht:
Ich brauche Hilfe.
Ich bin nicht zufrieden mit dem Betreuer.
Der Betreute muss dem Gericht genau sagen,
was der Betreuer schlecht macht.
Auch andere Personen können das dem Gericht sagen.
Wenn sie der Meinung sind,
dass der Betreuer schlecht mit dem Betreuten zusammenarbeitet.
Das können zum Beispiel sein:
- Freunde,
- Familien-Mitglieder,
- Pflege-Kräfte,
- Ärzte,
- Kollegen.
Manchmal reicht es nicht aus,
wenn der Betreuer nur einmal was falsch gemacht hat.
Zuerst wird das Gericht den Betreuer fragen:
- Ist das so?
- Warum ist das so?
Dann wird das Gericht dem Betreuer sagen,
was er besser machen soll.
Macht der Betreuer es dann immer noch falsch,
kann das Gericht den Betreuer entlassen.
Das Gericht kann auch dann einen neuen Betreuer bestellen,
wenn der Betreute einen anderen Betreuer haben möchte.
Dazu sagt man auch: Betreuer-Wechsel.
Dazu muss der Betreute beim Gericht einen Antrag stellen.
In dem Antrag steht:
Der Betreuer soll entlassen werden.
Und die Betreuung macht ab jetzt eine andere Person.
Der Name der anderen Person wird auch genannt.
Die andere Person muss geeignet sein.
Das bedeutet:
Die andere Person muss gut mit dem Betreuten umgehen können.
Außerdem muss die andere Person die Betreuung übernehmen wollen.
Der Betreuer-Wechsel darf auch nicht dazu führen,
dass der Betreute gefährdet wird.
Aber das Gericht muss den Wechsel nicht machen.
Es kann den Wechsel machen.
Das bedeutet,
das Gericht prüft erst.
Und dann entscheidet es.
Denn manchmal kann es sein,
dass jemand sagt:
Ich möchte Betreuer sein.
Obwohl er es nicht kann.
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