Wohn-Geld
© Lebenshilfe/David Maurer
Wohnen

Wohn-Geld einfach erklärt

Manche Menschen können ihre Miete nicht zahlen. 
Dann kann es Hilfe vom Staat geben. 
Diese Hilfe heißt Wohn-Geld. 
Hier erfahren Sie: Wer Wohn-Geld bekommen kann. 

Was ist Wohn-Geld?

Eine Frau sitzt auf einem Sofa.
© Reinhild Kassing

Menschen können unterschiedlich wohnen. 
Zum Beispiel: 

  • in einer Wohnung,
  • in einem Haus,
  • im Wohn-Heim,
  • in einer Wohn-Gruppe
  • oder im Pflege-Heim. 

Dafür zahlen sie jeden Monat Geld. 
Für manche Menschen kann das ein Problem sein. 
Zum Beispiel:

Eine Wohnungs-Tür und eine Hand mit Geld.
© Reinhild Kassing
  • weil sie mit ihrer Arbeit wenig Geld verdienen,
  • weil die Miete teuer ist
  • oder die Kosten für ihr Haus sehr hoch sind. 

Dann reicht das Geld nicht.
Darum gibt es Hilfe vom Staat. 
Menschen bekommen dann etwas Geld fürs Wohnen. 

Diese Hilfe heißt: Wohn-Geld.
 

Welche Regeln gibt es für Wohn-Geld?

Ein Mann in einer Behörde
© Reinhild Kassing

Für das Wohn-Geld gibt es Regeln. 
Die Regeln stehen im Wohn-Geld-Gesetz.
Die Abkürzung ist: WoGG. 
Und in der Wohn-Geld-Verordnung.
Die Abkürzung ist: WoGV.

Wohn-Geld gibt es meistens für 1 Jahr. 
Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. 
Den Antrag für Wohn-Geld stellt man beim Amt. 
Das Amt heißt: Wohn-Geld-Behörde

Manchmal muss der Staat auch 
mehr Wohn-Geld zahlen.

Antrag
© Reinhild Kassing

Zum Beispiel: 

  • weil die Miete erhöht wird
  • oder weil man weniger verdient. 

Dann muss auch ein neuer Antrag beim Amt gestellt werden. 
Das Amt entscheidet dann: 
Ob Wohn-Geld gezahlt wird. 
Und wie viel Wohn-Geld gezahlt wird. 
Oft dauert die Entscheidung sehr lange. 

Dann kann man einen zusätzlichen Antrag stellen. 
Er heißt: Antrag auf vorläufige Zahlung
Dann gibt es ein vorläufiges Wohn-Geld. 

Diese Regel steht im Paragraf 26a WoGG. 

Gut zu wissen: 
Manchmal muss das vorläufige Wohngeld zurückgezahlt werden. 
Zum Beispiel: 
Wenn die Wohngeld-Stelle später sagt: 
Es gibt keinen Anspruch auf Wohn-Geld.

Wer bekommt Wohn-Geld?

Eine Frau vor ihrer Wohnungstür.
© Reinhild Kassing

Wohn-Geld können Menschen bekommen, die:

  • eine Wohnung gemietet haben.
  • Eigentümer von Wohn-Raum sind. 
    Das bedeutet: 
    Sie haben ihre Wohnung oder ihr Haus gekauft.
  • im Wohn-Heim oder in einer Wohn-Gruppe leben. 
    Oder in einem Pflege-Heim. 

Auch Menschen mit Beeinträchtigung können Wohn-Geld bekommen. 
Die Bedingungen: 
Sie dürfen keine Grund-Sicherung bekommen. 
Und keine Hilfe zum Lebens-Unterhalt. 
Das sind beides Leistungen vom Sozial-Amt. 
Wenn sie diese Leistungen bekommen, 
bekommen sie nur sehr selten Wohn-Geld. 

Wie wird das Wohn-Geld berechnet?

Geld-Scheine
© Reinhild Kassing

Das Amt prüft: 

  • Wie viele Personen leben zusammen?
  • Wie hoch ist die Miete?
  • Wie viel Geld hat die Person, 
    die Wohn-Geld betragt. 

Gut zu wissen:
Für Menschen mit Schwer-Behinderung 
oder Menschen, die Pflege brauchen gilt: 
Es gibt einen Frei-Betrag. 
Das heißt: 
Vom Einkommen werden 1 Tausend 8 Hundert Euro abgezogen.
Das ist gut. 
Dann kann man auch eher Wohn-Geld bekommen. 

Wann wird kein Wohn-Geld gezahlt?

Manchmal lehnt das Amt einen Antrag auf Wohn-Geld ab. 
Zum Beispiel: 

  • Wenn ein Mensch mehr als 60 Tausend Euro gespart hat.
  • Wenn ein Mensch schon Grund-Sicherung und Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekommt.  
3 Richter sitzen an einem Tisch.
© Reinhild Kassing

Der Antrag kann abgelehnt werden. 
Dann können Sie Widerspruch einlegen. 
Das bedeutet: 
Sie sagen oder schreiben in einem Brief, 
dass Sie damit nicht einverstanden sind.

Wird auch der Widerspruch vom Amt abgelehnt, 
können Sie vor Gericht klagen. 
Dann entscheiden die Richter. 
Dabei kann ein Anwalt helfen. 
Ein Anwalt kennt sich gut mit Gesetzen aus. 
Und kann Menschen vor Gericht helfen. 

Mehr Informationen

Beratung
© Reinhild Kassing

Im Internet gibt es noch mehr Informationen. 
Dort gibt es auch Wohn-Geld-Rechner. 
Damit kann man prüfen, 
ob man Wohn-Geld bekommen kann. 
Es gibt auch Beratungs-Stellen. 
Dort bekommen Sie bei schwierigen Fragen Unterstützung. 

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