Bundesfreiwilligendienst
Freiwillige können den Bundesfreiwilligendienst (BFD) als Vollzeitbeschäftigung oder in Teilzeit leisten. Wir erklären, worauf dabei zu achten ist.
Was ist der Bundesfreiwilligendienst?
Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) können sich Menschen für das Allgemeinwohl engagieren. Möglich ist dies ab Ende der Vollzeitschulpflicht und im Unterschied zu anderen Freiwilligendiensten ohne Altersgrenze nach oben.
Die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes ist eine Folge der Aussetzung von Wehrpflicht und Zivildienst. Dementsprechend sind mögliche Einsatzstellen unter anderem am Gemeinwohl orientierte Dienste und Einrichtungen im sozialen Bereich.
Warum einen Freiwilligendienst absolvieren?
Die Gründe für eine Freiwilligendienst können vielfältig sein:
- Neue Erfahrungen sammeln
- Mögliche Leerzeiten sinnvoll nutzen
- Ein soziales Handlungsfeld erproben
- Freude am Umgang mit Menschen
- Eine sinnstiftende Tätigkeit ausüben
Gut zu wissen: Den Freiwilligendienst kann man sich in manchen Fällen bei der Bewerbung für einen Ausbildungs- oder Studienplatz im sozialen Bereich anrechnen lassen. Allerdings können die Anrechnungsverfahren sehr unterschiedlich sein und sollten unbedingt vorab mit der jeweiligen Ausbildungsstelle geklärt werden. Je nach Bundesland kann ein zwölfmonatiger Freiwilligendienst auch als praktischer Teil für die Fachhochschulreife anerkannt werden.
Freiwilligendienst in Teilzeit leisten
Der Bundesfreiwilligendienst kann in Voll- und Teilzeit geleistet werden. Seit dem 29. Mai 2024 brauchen auch Menschen unter 27 Jahren keinen besonderen Grund mehr, um den BFD in Teilzeit zu leisten.
Was ist beim Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit zu beachten?
Der in Teilzeit ausgeübte Freiwilligendienst muss mehr als 20 Wochenstunden umfassen. Auf die Möglichkeit, einen Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, besteht kein Rechtsanspruch.
Notwendig ist das Einverständnis der Einsatzstelle. Dies ist der Dienst oder die Einrichtung, wo der Bundesfreiwilligendienst geleistet werden soll.
Tipp: Wenn Interesse an einer Teilzeitbeschäftigung besteht, sollte zunächst bei der potentiellen Einsatzstelle abgeklärt werden, ob ein Bundesfreiwilligendienst geleistet werden kann. Anschließend sollte unter Darlegung des Grundes („berechtigtes Interesse“) die Möglichkeit einer Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit besprochen werden.
Freiwilligendienst bei der Lebenshilfe
Wer sich für einen Freiwilligendienst bei der Lebenshilfe interessiert, kann sich direkt bei den Landesverbänden der Lebenshilfe informieren:
- Lebenshilfe Landesverband Baden-Württemberg
- Lebenshilfe Landesverband Bayern
- Lebenshilfe Landesverband Berlin
- Lebenshilfe Landesverband Bremen
- Lebenshilfe Landesverband Hamburg
- Lebenshilfe Landesverband Hessen
- Lebenshilfe Landesverband NRW
Freiwilligendienst bei der Lebenshilfe: Die Lebenshilfe hat im ganzen Land Angebote für Menschen, die gerne einen Freiwilligendienst wie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten möchten. Wir empfehlen einen Blick auf unsere interaktive Landkarte: Dort einfach nach einer Lebenshilfe in der Nähe suchen und den Kontakt aufnehmen. Die Lebenshilfe gibt es auch bei Ihnen – und sie freut sich immer über engagierte Menschen.
Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst
- Soziale Berufe Eine Übersichtsseite zum Thema "Soziale Berufe". Hier gibt es auch Informationen zu Freiwilligendiensten und vieles mehr. Ein Angebot der BVLH.
- Website des Bundesfreiwilligendienstes Alle Informationen zum Bundesfreiwilligendienst und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme.
- Mehr über den Bundesfreiwilligendienst (BFD) Ein Angebot des Vereins Für soziales Leben e. V.
- Mehr über das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) Ein Angebot des Vereins Für soziales Leben e. V.