Presse
13.12.2019 Recht und Sozialpolitik

Uneingeschränkter Anspruch auf Intensivpflege zuhause muss erhalten bleiben!

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern häusliche Krankenpflege auch bei hohem Bedarf.

Pflege Kinder
© Lebenshilfe/David Maurer

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gab jetzt bekannt: Der Gesetzentwurf zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz ist überarbeitet. In diesem Gesetz wird unter anderem geregelt, unter welchen Bedingungen Menschen mit Intensivpflegebedarf  Leistungen zuhause erhalten können. Betroffen hiervon sind zum Beispiel Menschen, die dauerhaft künstlich beatmet werden. Ihr Anspruch auf häusliche Krankenpflege soll künftig einer Angemessenheitsprüfung unterliegen.

Dazu erklären die Fachverbände für Menschen mit Behinderung: In den Zeiten der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) darf es nicht sein, dass Menschen mit Behinderung dazu gezwungen werden, aus ihrem Zuhause in ein Heim zu ziehen, um dort gepflegt zu werden. Die Entscheidung hierüber soll der Medizinische Dienst  treffen, auch dies ist aus Sicht der Fachverbände ein Verstoß gegen die UN-BRK. Sie fordern Minister Spahn auf, diese Vorschrift zurückzuziehen. Nicht nur der Inhalt des Gesetzes ist schwierig, auch das Verfahren: Nach der öffentlichen Ankündigung lud das Ministerium zu einem Fachgespräch am 12. Dezember ein, die übliche Verbändeanhörung soll entfallen. Die Fachverbände kritisieren die mangelnde Beteiligung und das Abweichen vom üblichen Vorgehen scharf.

Hier finden Sie Informationen zum aktuellen Stand des Gesetzesvorhabens.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

 


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