Ulla Schmidt: „Wir müssen die so wichtige Arbeit der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer dauerhaft auf sichere Füße stellen“
Vom Gericht eingesetzte Berufs-Betreuer unterstützen volljährige Menschen mit Behinderung in rechtlichen Angelegenheiten. Zum Beispiel, wenn sie ein Formular für eine Behörde ausfüllen müssen. Diese Betreuer sollen jetzt mehr Geld erhalten. Das findet die Lebenshilfe gut. Aber es muss noch mehr Verbesserungen geben.
Der Bundestag hat gestern Abend beschlossen, die seit fast 14 Jahren unveränderte Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern um durchschnittlich 17 Prozent zu erhöhen. Das bisherige Vergütungssystem aus der Kombination von Stundensätzen und Stundenzahlen wird durch fallbezogene Monatspauschalen abgelöst. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, damit das Gesetz so schnell wie möglich in Kraft treten kann.
Dazu sagt Ulla Schmidt, MdB, und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe:
„Das war höchste Eisenbahn. Betreuungsvereine und Betreuungsbüros sind finanziell ausgeblutet, manche mussten bereits schließen. Die Erhöhung der Vergütung nach so langer Zeit kann aber nur ein erster Schritt sein. Wir müssen die so wichtige Arbeit der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer dauerhaft auf sichere Füße stellen. Wer die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung will, darf nicht an ihren Unterstützern sparen.“
Hintergrund:
Gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer übernehmen die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbstständig zu regeln. Die kommunalen Betreuungsbehörden und Amtsgerichte stellen einen Betreuungsbedarf fest und setzen einen Betreuer ein, wenn möglich aus dem persönlichen Umfeld. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, werden Berufsbetreuerinnen und -betreuer oder Vereinsbetreuer von den Amtsgerichten bestellt. Derzeit werden rund 1,3 Millionen Menschen rechtlich betreut. Hiervon werden zirka 45 Prozent von den 12.000 Berufs- und Vereinsbetreuern geführt. Im Durchschnitt hat jeder selbstständige Berufsbetreuer 39 und jeder Vereinsbetreuer 32 Betreuungen. Die Lebenshilfe hat bundesweit mehr als 80 Betreuungsvereine, die Betreuer beraten und auch Menschen mit Behinderung betreuen.
Weiterführender Link
- Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung