Presse
30.04.2019 Inklusion und Teilhabe

„Selbstvertretung gehört zur Demokratie wie die Teilnahme an der Europawahl“

Das sagt Sebastian Urbanski vom Bundesvorstand der Lebenshilfe zum Gleichstellungs-Tag behinderter Menschen am 5. Mai.  

Poster Selbstvertretung Na klar mit Foto von Sebastian Urbanski
© Bundesvereinigung Lebenshilfe
Sebastian Urbanski ist Schauspieler und hat das Down-Syndrom. Er spricht für Menschen mit Beeinträchtigung. Dort, wo es viele hören: im Radio, im Fernsehen, auf Veranstaltungen. Und im Bundestag.

„Ich bin im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Ich kann jetzt Politik machen. Meine Meinung wird ernst genommen.“ Das sagt der Schauspieler Sebastian Urbanski aus Berlin. Er hat das Down-Syndrom und engagiert sich ehrenamtlich als Selbstvertreter in der Lebenshilfe. Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai fordert er Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung auf, für sich selbst und für die Rechte anderer behinderter Menschen einzutreten: „Ihr könnt was erreichen. Macht es endlich“, so Sebastian Urbanski in einem Video der Kampagne „Selbstvertretung. Na klar“, die jetzt von der Bundesvereinigung Lebenshilfe gestartet wurde. Menschen mit Behinderung vertreten sich schon heute vielfach selbst, eindrucksvolle Beispiele und mehr Informationen finden Sie im Internet auf: www.lebenshilfe.de/selbstvertretung/ (Ein Porträtfoto von Sebastian Urbanski finden Sie als honorarfreien und druckfähigen Download am Ende der Medienmitteilung.)

Der 41-jährige Berliner lebt vor, was alles möglich ist: Vor zwei Jahren sprach er als erster Mensch mit Down-Syndrom zum Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus im Deutschen Bundestag und gerade erst war er bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Hintergrundgespräch eingeladen. Dort informierte Sebastian Urbanski das Staatsoberhaupt darüber, mit welchen Problemen und Vorurteilen Menschen mit Trisomie 21 – so wird das Down-Syndrom auch genannt – in Deutschland zu kämpfen haben. Aktueller Anlass waren die Bundestagsdebatte zu vorgeburtlichen Bluttests auf Down-Syndrom und die Wahlrechtsausschlüsse von behinderten Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten, die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Anfang des Jahres für verfassungswidrig erklärt hatte.

Um schon an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen zu können, ist für bisher ausgeschlossene Menschen mit Behinderung ein Antrag erforderlich. Dies hatten  die Karlsruher Verfassungsrichter in einer Eilentscheidung am 15. April festgelegt. Die Lebenshilfe rät daher allen Betroffenen, bis spätestens 3. Mai einen entsprechenden Antrag beim Wahlamt ihrer Gemeinde zu stellen. Ein Musterformular und mehr Informationen ist auf der Webseite der Lebenshilfe zu finden: www.lebenshilfe.de/informieren/familie/wahlrecht/

Sebastian Urbanski ruft alle wahlberechtigten Deutschen, ob mit oder ohne Behinderung, dazu auf, dieses wichtige Grundrecht wahrzunehmen: „Ich gehe auf jeden Fall wählen. Das gehört genauso zur Demokratie wie meine Arbeit als Selbstvertreter. Und ich gebe meine Stimme der Partei, die sich in Europa am meisten dafür einsetzt, dass jeder Mensch gleich behandelt wird.“

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