Presse
04.05.2023 Recht und Sozialpolitik

Lebenshilfe: Gesundheitswesen muss endlich barrierefrei werden!

Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe einen umfassenden Zugang zu medizinischer Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger.

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Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für uneingeschränkte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Barrierefreiheit im Gesundheitswesen kann sogar überlebenswichtig sein. Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen fordert die Lebenshilfe von der Politik, medizinische Versorgung endlich für alle Bürgerinnen und Bürger umfassend zugänglich zu machen. „Wir sind eines der reichsten Länder der Welt, aber nur 21 Prozent der Haus- und Facharztpraxen sind barrierefrei – und das gilt auch bloß für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen. Für Deutschland ist das ein Armutszeugnis“, kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D.

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik in Artikel 25 unter anderem dazu verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderung eine Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard bereitzustellen wie anderen Menschen. Dafür ist es erforderlich, dass Gesundheitseinrichtungen barrierefrei sind. Außerdem muss das medizinische Personal über ausreichend Kenntnisse und Zeit verfügen, um auf die besonderen Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten mit Behinderung eingehen zu können.

Zusätzlich braucht es Gesundheitsleistungen, die Menschen gerade wegen ihrer Behinderungen benötigen. Ein erster Schritt sind Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen, kurz MZEBs. Dort erhalten speziell solche Menschen Hilfe, die wegen Art, Schwere oder Komplexität ihrer Behinderung durch zugelassene Vertragsärztinnen und -ärzte nicht ausreichend behandelt werden können. Die Zentren sind als Ergänzung – nicht als Ersatz – zur Regelversorgung gedacht. Es gibt laut Lebenshilfe aber Hemmnisse beim Aufbau der MZEBs, die dringend beseitigt werden müssen.

Ähnlich spezialisierte Angebote mahnt die Lebenshilfe auch für Kliniken an. Regelungen dafür könnten beispielsweise im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform geschaffen werden. Ulla Schmidt: „Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist für Deutschland schon seit 2009 bindend. Die Politik darf nicht länger warten und muss jetzt ihre Hausaufgaben machen.“

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Positionspapier "Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung verbessern".


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