Presse
05.03.2021 Recht und Sozialpolitik

Lebenshilfe erreicht Verbesserungen beim neuen Betreuungsrecht

Der Bundestag will heute über das Gesetz beraten und abstimmen. Es geht darum, die Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen zu stärken.

Betreuung von Angehörigen
© Lebenshilfe/David Maurer

Der Bundestag will heute um 15 Uhr in zweiter und dritter Lesung ein neues Betreuungsrecht verabschieden. Für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung ist dieser Tag von enormer Bedeutung. Es geht darum, wie weit sie künftig ihr Leben selbst bestimmen können. Mit ihrer Kampagne „#BRR 2021: BetreuungsRechtsReform - aber richtig!“ hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe in den vergangenen Wochen eine Reihe von Nachbesserungen gefordert, von denen nun viele umgesetzt werden sollen. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt sieht darin einen großen Erfolg für die Lebenshilfe: „Insgesamt sind wichtige Fortschritte erzielt worden, auch Forderungen der Lebenshilfe haben überwiegend Berücksichtigung gefunden, in Summe mehr, als zu erwarten war." Schmidt ist selbst Mitglied des Deutschen Bundestages und appelliert an ihre Kolleginnen und Kollegen: „Die Fortschritte, die im Bericht des Rechtsausschusses und der Beschlussempfehlung erreicht wurden, sind groß. Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf nicht perfekt ist, sollten wir ihn mit diesen Änderungen annehmen. Die Betreuungsrechtsreform ermöglicht rechtlich betreuten Menschen mehr Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben!"

Besonders erfreulich ist, dass sich die Parlamentarier in den zurückliegenden Wochen darauf verständigt haben, die folgenden Forderungen unter anderem der Bundesvereinigung Lebenshilfe in das Gesetz aufzunehmen:

  • Betreute sollen künftig ihre Prozessfähigkeit behalten, bei Gerichtsverfahren werden sie persönlich beteiligt und die Schriftstücke werden ihnen zugestellt.
  • Sterilisationen gegen den natürlichen Willen von Frauen mit Behinderung werden ausgeschlossen.
  • Betreuungen, die gegen den Willen der betreuten Person eingerichtet werden, sollen spätestens nach zwei Jahren überprüft werden.
  • Die Auswirkungen des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Selbstbestimmung rechtlich betreuter Personen, sollen nach sechs Jahren evaluiert werden.

Erfreulich ist auch, dass die folgenden Forderungen im Bericht des Rechtsausschusses zum Gesetz aufgenommen wurden:

  • Niederschwellige Beschwerdestellen für Betreute sollen möglichst zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023 eingerichtet werden.
  • Eine Bundesfachstelle soll zur Entwicklung von Methoden der unterstützen Entscheidungsfindung den Austausch und die Vernetzung der auf diesem Gebiet tätigen Akteure initiieren und fördern. Damit ist klargestellt, dass die Reform ein Zwischenstand bleibt, der insbesondere im Hinblick auf die unterstützte Entscheidungsfindung weiterentwickelt werden muss.
  • Mit der Evaluierung des Gesetzes zur Vormünder- und Betreuervergütung im Jahr 2025 soll eingehend geprüft werden, ob sämtliche Kosten für Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen zur Überwindung von Kommunikationsbarrieren zukünftig erstattungsfähig sind.

Die auch von der Lebenshilfe beschriebenen noch existierenden Leerstellen des Gesetzentwurfes werden zu Recht auch in einem Entschließungsantrag beschrieben. Insofern ist benannt, was in den nächsten Jahren zur Stärkung der Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen noch weiter zu tun sein wird.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht


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