Presse
20.11.2024 Ethik

Lebenshilfe: Das ist unser Land den Opfern der NS-„Euthanasie“ schuldig

Es gibt eine Mehrheit im aktuellen Bundestag für die offizielle Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes von Menschen mit Behinderung, die Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation wurden. Auch der fraktionsübergreifende Antrag zur Überwachung von Bluttests, mit denen frühzeitig in der Schwangerschaft ein Down-Syndrom erkannt werden kann, muss noch vor den Neuwahlen verabschiedet werden.

Das Bild zeigt den Gedenk- und Informationsort zu den "Euthanasie"-Verbrechen der Nationalsozialisten in der Berliner Tiergartenstraße. Zu sehen sind eine durchsichtige blaue Wand, Rollstuhlfahrer und Fußgänger sowie Blumen und Kränze, die auf dem Boden liegen.
© Lebenshilfe/Peer Brocke
Der Gedenk- und Informationsort zu den "Euthanasie"-Verbrechen der Nationalsozialisten in der Berliner Tiergartenstraße

Endlich war es soweit: 79 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sollten die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. Aber dann zerbrach die Ampel-Koalition – und einen Tag später flog der betreffende Antrag von der Tagesordnung des Bundestages. „Wir sind zutiefst enttäuscht“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. Sie fordert das Parlament eindringlich auf, den gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP noch vor den Neuwahlen abschließend zu beraten und zu verabschieden. „Menschen mit Behinderung wollen nicht länger darauf warten. Das ist unser Land den Opfern und ihren Angehörigen schuldig.“

Darüber hinaus appelliert die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende an die Abgeordneten, noch einen weiteren fraktionsübergreifenden Antrag in dieser Legislatur anzunehmen. Darin wird gefordert, nicht-invasive Pränataltest, kurz NIPT, durch ein Monitoring und ein Expertengremium genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hatte immer wieder vor der Einführung solcher vorgeburtlichen Bluttests als gesetzliche Kassenleistung gewarnt: Sie werden nicht die Ausnahme bleiben, sondern zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge werden. Genau das belegen nun erste Zahlen, wonach rund 40 Prozent aller Schwangeren den Bluttest auf Down-Syndrom und andere Trisomien machen lassen. Ulla Schmidt: „In beiden Anträgen geht es um das Lebensrecht behinderter Menschen. Sie gehören ohne Wenn und Aber in die Mitte unserer Gesellschaft und dürfen nicht aussortiert werden. Der Bundestag muss jetzt klar Position beziehen und nicht irgendwann einmal!“

Hier gibt es Informationen über Menschen mit Behinderung in der Nazi-Zeit in Leichter Sprache. Und hier weitere Informationen zum NIPT.


Newsletter abonnieren

Spendenkonto: Bundesvereinigung Lebenshilfe, IBAN DE26 5139 0000 0000 5010 00, BIC: VB MH DE 5F

Jetzt spenden