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Eckpunkte für die Rechtsverordnung zum Präimplantationsgesetz
Das am 7. Juli im Bundestag beschlossene Präimplantationsgesetz (PräimpG) sieht einen neuen § 3 a ESchG vor, der in Abs. 3 S. 3 eine Verordnungsermächtigung vorsieht. Hiermit formuliert die Bundesvereinigung Eckpunkte zur Umsetzung dieser Rechtsverordnung