1990er Jahre – Zusammenschluss und Selbstbestimmung
Der Aufbau der Lebenshilfe in den neuen Bundesländern ist eine Kraftanstrengung und eine Erfolgsgeschichte.
Das erste gemeinsame Grundsatzprogramm der Lebenshilfe zeigt unter anderem Wege auf, wie es gelingen kann, die Wünsche und Bedürfnisse behinderter Menschen stärker in den Vordergrund zu stellen.
So verhilft der Kongress der Lebenshilfe unter dem Titel „Ich weiß doch selbst, was ich will!“ dem Begriff der Selbstbestimmung zu Durchbruch und Anerkennung. Einrichtungen der Lebenshilfe kämpfen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gegen Kürzungen und für eine Sicherung der bedarfsgerechten Förderung behinderter Menschen. Ambulante Dienstleistungen, sogenannte „Offene Hilfen“ erweitern das Angebot der Lebenshilfe für behinderte Menschen. Im Rahmen einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit geht der erste „Medienpreis der Lebenshilfe“ an Bobby Brederlow, Senta Berger und Friedrich von Thun.
Beiträge zu den 1990er Jahren
Es war ein Ereignis von welthistorischer Bedeutung: Der Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 leitete nicht nur das Ende der Zweiteilung Europas ein, sondern brachte auch die Behindertenhilfe in der Bundesrepublik und in der DDR zusammen. Genau ein Jahr später, am 9. November 1990, beschlossen 500 Delegierte in Marburg den Zusammenschluss der Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Lebenshilfe DDR.
Schon vor dem Mauerfall hatte es vielfältige Kontakte in die DDR gegeben, z.B. über kirchliche Verbände. 1987 besuchte eine kleine Gruppe der Marburger Bundeszentrale erstmals kirchliche und staatliche Einrichtungen in der DDR. Doch stellten die SED-Verantwortlichen klar, dass sie im „Arbeiter- und Bauernstaat“ keine Elternvereinigung wie die Lebenshilfe wünschten. Wenige Wochen später hatte sie die Geschichte überholt. Nach dem Ende der SED-Herrschaft waren Eltern und Fachleute aus der DDR in Marburg zu Gast und beschlossen die Einrichtung einer eigenen Lebenshilfe, die am 7. April 1990 in Ost-Berlin gegründet wurde.
Mithilfe von Materialsammlungen und einem Beraterkreis unterstützten Fachleute aus dem Westen die sich entwickelnden örtlichen Vereinigungen und die Gründung von Landesverbänden in Ostdeutschland. Bei der Arbeitstagung am 14./15. Dezember 1990 in Magdeburg erörterten die 200 Teilnehmer neben organisatorischen Fragen auch das Menschenbild und die Stellung von Menschen mit geistiger Behinderung in der Gesellschaft.
Der Standard der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung war in der DDR regional sehr unterschiedlich, am besten wohl in der Hauptstadt Berlin. An anderen Orten in der DDR lebten geistig behinderte Menschen noch 1989/90 ohne jede Förderung in menschenunwürdigen Verhältnissen. Die „Lebenshilfe-Zeitung“ berichtete im Juni 1990 von erschütternden Zuständen im Kreispflegeheim in Hilbersdorf: Dort lebten geistig behinderte Kinder „wie Hunde in einem Zwinger“. Gehfähige Menschen waren an ihre Betten angebunden, andere bis zur Bewusstlosigkeit mit Medikamenten ruhig gestellt. Als „Strafe“ drohte ihnen weitere Isolation. Das wenige Personal war nicht oder unzureichend ausgebildet, durch die Arbeitssituation frustriert oder überfordert. Dieses Heim war kein Einzelfall.
Die Lebenshilfe machte in der Öffentlichkeit auf die katastrophale Lage geistig behinderter Menschen in der DDR aufmerksam und organisierte erste Hilfen. Eine ihrer Hauptaktivitäten galt der Enthospitalisierung. Auf sozialpolitischem Gebiet setzte die Lebenshilfe 1990 die Einführung der Schulpflicht für geistig behinderte Kinder in der DDR durch. Bei den Einrichtungen gelang es der Lebenshilfe in Ostdeutschland, in wenigen Jahren ein flächendeckendes Netz der Behindertenhilfe aufzubauen.
Bei der Zusammenführung von Ost und West konnte auch der Westen vom Osten lernen. So gaben integrative Arbeitsplätze und der traditionell hohe Anteil von Krippenangeboten für Kleinkinder Impulse für integrative Ansätze auch im Westen. Deshalb lässt sich der Integrationsprozess der Lebenshilfe in West- und Ostdeutschland auch als „zusammen wachsen“ bezeichnen.
Für ihre gesamtgesellschaftlichen Leistungen wurde die Lebenshilfe mehrfach ausgezeichnet:
2002 erhielt sie von der Bundeszentrale für politische Bildung den „Einheitspreis“, weil es ihr nach 1989 „vorbildlich gelungen ist, ein Netzwerk fachlicher Kooperation und persönlicher Kontakte aufzubauen“.
2004 verlieh das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – Gegen Extremismus und Gewalt“ der Lebenshilfe einen Preis für ihr „ideenreiches und wirkungsvolles Beispiel zivilen Engagements“.
Bitte lesen sie dazu auch "Ein Land – eine Lebenshilfe", den Beitrag von Dr. Bernhard Conrads. Dr. Conrads war Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe.
Auf der Mitgliederversammlung in Marburg am 9. November 1990, in der auch der Beitritt der Lebenshilfe DDR zur Bundesvereinigung beschlossen wurde, gab sich die Lebenshilfe ein Grundsatzprogramm. Das aktuelle Grundsatzprogramm aus dem Jahr 2011 und weitere Dokumente zu Aufgaben und Zielen der Lebenshilfe finden Sie über diesen Link!
Drei Jahrzehnte lang hatte sie das Rahmenprogramm von 1959 mehrfach modifiziert und ergänzt. Nun sah sich die Lebenshilfe berufen, ihre in der Praxis erprobten Grundsätze zusammenzufassen und Maßstäbe zu setzen für die kommende Arbeit. Unter den Stichworten „Lebensrecht und Lebensqualität“ schrieb die nun gesamtdeutsche Vereinigung ihre Ausrichtung fest:
„Ziel der Lebenshilfe ist das Wohl geistig behinderter Menschen und ihrer Familien.
Sie setzt sich dafür ein, dass jeder geistig behinderte Mensch so selbstständig wie möglich leben kann und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteil werden, wie er für sich braucht.
Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich auch aus Art und Schwere der Behinderung ergeben.“
1990 war der Begriff „geistig Behinderte“ im Verbandsnamen der Lebenshilfe noch nicht durch die Formulierung „Menschen mit geistiger Behinderung“ ersetzt worden, die später ins Grundsatzprogramm übernommen wurde. Wie im Vorwort gewünscht, wurde das Programm vielerorts mit Leben erfüllt. Besondere Bedeutung gewannen die Leitlinien für die neu gegründeten Lebenshilfe-Vereinigungen in Ostdeutschland. Bis heute aktuell sind die Aussagen zu „Geistige Behinderung – es ist normal, verschieden zu sein“, „Selbstverwirklichung in sozialer Integration“, „Auf dem Weg zur Selbstbestimmung“ und „Leben so normal wie möglich“.
Die Entstehung des Grundsatzprogramms war ein mehrere Jahre andauernder demokratischer Prozess. Eine von der späteren Ehrenvorsitzenden Marie-Luise Trappen geleitete Arbeitsgruppe legte einen Entwurf vor, der auf der Mitgliederversammlung 1988 in 18 Gruppen diskutiert wurde. Der geänderte Text ging allen Lebenshilfe-Vereinigungen und interessierten Einzelmitgliedern zur Prüfung zu. Alle Anmerkungen wurden auf der Mitgliederversammlung 1990 von rund 500 Delegierten der Lebenshilfe-Vereinigungen diskutiert und schließlich gemeinsam verabschiedet.
Bitte lesen Sie dazu auch "Das Grundsatzprogramm", einen Beitrag von Gertrud Genvo. Gertrud Genvo war Journalistin in der Bundesgeschäftsstelle der Lebenshilfe
Auf der Mitgliederversammlung 1996 gab sich die Lebenshilfe einen neuen Namen: „Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung“ statt „für geistig Behinderte“. Mit diesem Begriff wollte sie ausdrücken, dass der Mensch als Gesamtpersönlichkeit im Mittelpunkt steht. Sie ist wichtiger als die Behinderung, die nur ein Merkmal unter anderen ist. Mit der neuen Bezeichnung wird auch sprachlich besser verdeutlicht, dass es „normal ist, verschieden zu sein“ und Menschen mit Behinderungen als Individuen angesprochen werden sollen.
In den 1990er-Jahren gestaltete die Lebenshilfe ihr Erscheinungsbild neu, u.a. durch eine optische Überarbeitung ihrer regelmäßigen Publikationen. Dazu gehörte auch das 1995 eingeführte neue blaue Logo mit offenem Kreis und Mittelpunkt. Manche sehen darin einen Menschen in der ihn beschützenden Umgebung, andere fühlen sich an ein freundliches Auge erinnert. In jedem Fall soll der blaue Kreis mit Punkt ein Symbol für Geborgenheit und Schutz, für Offenheit und Entwicklungsmöglichkeiten von Menschen mit geistiger Behinderung sein.
Jahrzehntelang waren Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland rechtlich entmündigt. Die Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (1900) über „Vormundschaft“ und „Gebrechlichkeitspflegschaft“ hielten ihnen wichtige Bürgerrechte vor (u.a. Wahlrecht, Recht zur Eheschließung und Recht, ein Testament zu verfügen). Erst Mitte der 1970er-Jahre empfahl die Psychiatrie-Enquête eine Reform des Betreuungsrechts. Doch es vergingen weitere 15 Jahre, bis diese Forderung umgesetzt wurde. Die Lebenshilfe beteiligte sich intensiv an den Reformarbeiten, u. a. durch eine internationale Fachtagung (1986) sowie mit viel beachteten Positionspapieren und Stellungnahmen.
Das 1990 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige“ trat 1992 in Kraft. Erstmals wird der Mensch mit Behinderung nicht „entrechtet“, wenn die Betreuungsperson als gesetzliche Vertreterin eingesetzt wird. Im Rahmen seiner Möglichkeiten soll der behinderte Mensch sein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten können.
Im Betreuungsrecht wurde dem Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen nun Vorrang eingeräumt. Damit war es wegweisend für das im Jahr 1994 im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot (Art. 3 Abs. 3) (s.u.: Gleichheit vor dem Gesetz) sowie für weitere (sozial-)gesetzlichen Regelungen. Allerdings sind die Rahmenbedingungen für die Umsetzung noch unzureichend. Ein wichtiges Instrument sind die Betreuungsvereine, die ehrenamtlich tätige Personen als gesetzliche Betreuer gewinnen, fortbilden und vermitteln. Die Lebenshilfe hat in ganz Deutschland Betreuungsvereine gegründet oder beteiligt sich an ihnen.
Gleichheit vor dem Gesetz
Mit der Verwirklichung der deutschen Einheit im Oktober 1990 entstanden neue Herausforderungen für die Rehabilitation von Menschen mit geistiger Behinderung und die gesetzliche Fixierung ihrer Rechte.
Als ein Meilenstein in der Gleichstellung gilt das 1994 ins Grundgesetz aufgenommene Gebot „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Art. 3 Abs. 3).
An diesem Erfolg hatte die Lebenshilfe dank der Vermittlung ihrer damaligen Bundesvorsitzenden Annemarie Griesinger maßgeblichen Anteil. In allen deutschen Bundesländern wurden inzwischen öffentlich-rechtliche Gleichstellungsgesetze für behinderte Menschen beschlossen (u.a. Nichtbenachteiligung, Barrierefreiheit).
Bitte lesen Sie dazu auch "Von der Entmündigung zur rechtlichen Betreuung", einen Beitrag von Ulrich Hellmann. Ulrich Hellmann war Leiter der Rechtsabteilung in der Bundesgeschäftsstelle der Lebenshilfe
Früh erkannte die Lebenshilfe die Bedeutung der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung. Diese Vorstellung fußt auf ihrem Menschenbild: Alle Menschen, auch solche mit schwerer Behinderung, können selbstbestimmt auf ihr Wohlbefinden Einfluss nehmen.
In ihrem Grundsatzprogramm von 1990 nahm die Lebenshilfe die Selbstbestimmung als Leitidee auf.
1992 hielt sie in ihrer Satzung fest:
„Die Bundesvereinigung unterstützt Menschen mit geistiger Behinderung bei ihrem Streben nach Eigenständigkeit und Führung eines selbstbestimmten Lebens.“
Wegweisend wirkte der Duisburger Kongress (27.9.–10.1994) mit rund 800 Teilnehmern. Unter dem Motto „Ich weiß doch selbst, was ich will!“ hielten sie in der Duisburger Erklärung u.a. folgende Forderungen fest:
- Wir wollen Verantwortung übernehmen.
- Wir wollen uns auch um schwächere Leute kümmern.
- Alle haben das Recht, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen.
- Wir möchten die Wahl haben, in welche Schule wir gehen.
- Wir möchten die Wahl haben, wo und wie wir wohnen.
- Wir möchten so viel Geld verdienen, wie man zum Leben braucht.
- Wir wollen überall dabei sein! Im Sport, in Kneipen, im Urlaub.
- Wir möchten über Freundschaft und Partnerschaft selbst entscheiden.
Der Duisburger Kongress vermittelte eine Aufbruchstimmung und trug auch außerhalb der Lebenshilfe zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung bei.
Doch können behinderte Menschen viele Bedürfnisse nur mit Beteiligung und Unterstützung anderer Menschen verwirklichen. Je schwerer die Behinderung, desto größer ist der Bedarf an Assistenz. Um weitgehend selbstbestimmt leben zu können, müssen Menschen mit Behinderung ihre eigenen Fähigkeiten und Kräfte erst kennenlernen und entwickeln. Sie erfahren, wer sie sind und was sie können.
Der Lebenshilfe ging es in den 1990er-Jahren darum, das Bewusstsein von Menschen mit und ohne Behinderung entscheidend zu verändern: Nach dem Leitgedanken der Selbstbestimmung ist Menschsein wesentlich mit der Verwirklichung von Autonomie verbunden. Menschen, auch solche mit schwerer Behinderung, fühlen sich in Gemeinschaften dann wohl, wenn sie ihre Bedürfnisse allein oder mit Unterstützung anderer selbstbestimmt verwirklichen können. Damit ist eine Denkweise überwunden, die noch zwischen „behindert“ und „nicht behindert“ unterscheidet. Das neue Menschenbild geht von der Gleichberechtigung und der Gemeinsamkeit aller Menschen aus.
Stichwort: Empowerment
Der Begriff umschreibt einen in den 1990er-Jahren aufgekommenen neuen Denk- und Handlungsansatz in der Arbeit mit behinderten Menschen, der in der Sozialarbeit bereits deutliche Spuren hinterlassen hatte.
Empowerment ist ein Prozess, bei dem Menschen in Situationen des Mangels, der Benachteiligung, Diskriminierung oder gesellschaftlichen Ausgrenzung ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Dabei werden sie sich ihrer eigenen Fähigkeiten bewusst, entwickeln eigene Kräfte und nutzen soziale Ressourcen. Ziel ist, über ihre Lebensumstände selbst zu verfügen und ihr ganzes Potenzial zu entfalten.
Bitte lesen Sie dazu auch "Selbstbestimmung – das Thema der 90er Jahre", einen Beitrag von Prof. Dr. Martin Th. Hahn. Prof. Dr. Hahn war Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitglied des Bundesvorstands der Lebenshilfe von 1992 bis 1997.
Vom Betreuer zum Begleiter (Hähner, Niehoff, Sack, Walther)
Eine Neuorientierung unter dem Paradigma der Selbstbestimmung.
Seit dem Kongress der Bundesvereinigung Lebenshilfe „Ich weiß doch selbst, was ich will“ 1994 in Duisburg bestimmt die Leitidee der Selbstbestimmung die Diskussion in der Behindertenpädagogik. Die Veränderungen, die sich daraus für die Praxis, für die Rolle der Fachleute ergeben, versucht dieses Buch in beispielhafter Weise aufzuzeigen. Der neue Begriff der „Begleitung“ bezeichnet den neuen Beziehungsalltag zwischen behinderten Menschen und Fachleuten (und löst die Begriffe „Betreuung“ und „Förderung“ ab). In einem dialogischen Prozess werden die Wünsche und Bedürfnisse behinderter Menschen entwickelt und dann die Formen der Hilfestellung ermittelt. Ein grundlegender geschichtlicher Beitrag von Hähner „Von der Verwahrung über die Förderung zur Selbstbestimmung“ führt in das Thema ein. Beiträge zur Theorie und zu praktischen Handlungsansätzen (auch Empowerment, Persönliche Zukunftsplanung ...) zeigen den Weg zu der neuen Kultur der Begleitung und Unterstützung auf. Eingebunden in das Buch sind Zitate, Interviews und Porträts behinderter Menschen.
Das Buch wurde in seiner 9. Auflage im Jahr 2016, vollständig überarbeitet und aktualisiert.
Bis in die 1990er-Jahre setzte die Behindertenhilfe vor allem pädagogische, psychologische und therapeutische Schwerpunkte. Dann richtete sich der Blick stärker auf die Qualität der Einrichtungen, deren Organisation und der Qualifizierung der MitarbeiterInnen. Mit der Einführung des Persönlichen Budgets und dem Prinzip der Selbstbestimmung wurden an die Einrichtungen ganz andere Herausforderungen und Erwartungen gestellt. Einige wenige entwickelten sich schnell zu Dienstleistern für die von ihnen unterstützten Menschen mit Behinderung.
Wirtschaftliche Rezession und leere öffentliche Kassen bei steigendem Bedarf an Sozialleistungen ließen die politisch Verantwortlichen die Frage nach der Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Behinderteneinrichtungen stellen. Nun standen Begriffe wie Betriebsführung, Erfolgskontrolle und Qualitätsstandards im Blickpunkt. Die gesellschaftlich finanzierten Sozialausgaben wurden nach Kosten-Nutzen-Aspekten durchleuchtet.
Die Behinderteneinrichtungen verpflichteten sich zum Prinzip der Nutzerorientierung. Menschen mit Behinderung wurden in die Hilfe- und Förderplanung einbezogen, ihre Wünsche und ihr Einverständnis wurden im Sinne der Selbstbestimmung zum Maßstab. Auch die Lebenshilfe begann eine Qualifizierungsoffensive: z.B. Ausbildung für Qualitätsbeauftragte, Lebensweltorientierung in den Tagesstätten und betriebswirtschaftliche Kalkulation bei den Kostensätzen.
- Eine vielbeachtete Publikation war das Handbuch "LEWO" zur Messung der Lebensqualität in den Wohneinrichtungen gemäß den Wünschen behinderter Menschen.
- Qualitätskonzepte für den Bereich der Arbeit waren das "Instrumentarium zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Werkstätten für Behinderte der Lebenshilfe" (QS-WfB) und QuAnTa für Menschen mit schweren Behinderungen in der Tagesförderung.
- Für die Offenen Hilfen wurde QUOFHI entwickelt.
- Für die Familienentlastenden Dienste AQUA-FUD.
Bitte lesen Sie dazu auch: Professionalisierung, Qualitätsmanagement, einen Beitrag von Christine Karches. Christine Karches war Leiterin des Fortbildungsinstituts InForm in der Bundesgeschäftsstelle der Lebenshilfe.
In den 1990er-Jahren trat die Lebenshilfe verstärkt dafür ein, dass Frauen und Männer mit geistiger Behinderung z.B. bei der Arbeitsplatzwahl und der Art, wo und wie sie wohnen möchten, mitentscheiden und mitgestalten. Auch das Mann- und Frausein rückte in den Blickpunkt der Diskussion. In Bildungskursen sprachen die TeilnehmerInnen über Partnerschaft, Liebe und Sexualität.
Frauen mit Behinderung erhielten zusätzliche Angebote, eigene Themen zu entdecken und zu entwickeln. So setzten sie sich z.B. in Kursen mit ihren Interessen und Bedürfnissen auseinander und lernten, dass Aufgaben wie hauswirtschaftliches Arbeiten, Einkaufen und Feste organisieren von Männern ebenso übernommen werden können.
Regelmäßiges Thema von frauenspezifischen Bildungsangeboten wurden Missbrauch, Vergewaltigung, Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation und versagter Kinderwunsch. Großes Interesse fanden Kurse in Selbstbehauptung und Selbstverteidigung als wichtiger Schutz vor sexuellen und gewalttätigen Übergriffen.
Oft wissen Frauen mit geistiger Behinderung nicht, wie sie jemanden kennenlernen, soziale Kontakte pflegen oder Konflikte und Krisen in Partnerschaften lösen können. Bei diesen Fragen helfen Beratungsstellen wie „Liebe – Lust & Frust“ der Lebenshilfe Berlin weiter.
Bitte lesen Sie dazu auch "Frau sein und behindert sein - ein wichtiges Thema für die Lebenshilfe", einen Beitrag von Christine Karches. Christine Karches war Leiterin des Fortbildungsinstituts InForm in der Bundesgeschäftsstelle der Lebenshilfe.
Der Begriff „Offene Hilfen“ umschreibt alle ambulanten personenbezogenen sozialen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Sie zielen auf ein Leben außerhalb stationärer Einrichtungen in Selbstbestimmung und ermöglichen behinderten Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und mitten in der Gemeinde zu leben.
In den 1990er-Jahren stellte sich das Leistungsangebot der Offenen Hilfen auf die von der Lebenshilfe propagierten Ziele Integration und Teilhabe ein. Beispiele sind z. B. Familienunterstützende Dienste, die Begleitung behinderter Menschen am Arbeitsplatz, Unterstützung beim Wohnen, Schulassistenz sowie Freizeit- und Reiseangebote.
Doch ist der im Bundessozialhilfegesetz seit 1984 verankerte Grundsatz „ambulant vor stationär“ längst noch nicht ausreichend umgesetzt, im Gegenteil: Seitdem wurde das stationäre bzw. teilstationäre Angebot stärker ausgebaut als die ambulanten Hilfen. Wenn jedoch Menschen mit Behinderung zwischen den vielfältigen Angeboten wählen und sie auf ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten sein sollen, dann muss ein flächendeckendes Netzwerk der Offenen Hilfen aufgebaut werden.
Dazu bedarf es u.a. folgender Maßnahmen:
- Die geteilte Zuständigkeit für unterschiedliche Hilfen wird überwunden.
- Leistungsberechtigte können aus verschiedenen Angeboten wählen.
- Einrichtungen, Dienste und Nutzer erhalten Anreize, um auf ambulante Hilfen umzusteuern.
- Die Finanzierung ambulanter Hilfen ist auch bei hohem Unterstützungsbedarf gesichert.
Grundsätzlich muss jeder Mensch mit Behinderung, unabhängig von Schwere und Art seiner Beeinträchtigung sowie von der Höhe seines Hilfebedarfs, auf ambulante Dienstleistungen zugreifen können.
Bitte lesen Sie dazu auch "Auf- und Ausbau der Offenen Hilfen im Spannungsfeld programmatischer Ziele und faktischer Entwicklung", einen Beitrag von Wilfried Wagner-Stolp. Wilfried Wagner-Stolp war Leiter der Abteilung Konzepte in der Bundesgeschäftsstelle der Lebenshilfe
Mehr als drei Jahrzehnte nach ihrer Gründung holte die Lebenshilfe die Vergangenheit zweier Gründungsmitglieder ein. Sensibilisiert durch die "Singer-Affäre" (mehr dazu in den 1980er Jahren unter “Ethik”) wendete sich die kritische Öffentlichkeit 1992 zwei Gründern der Lebenshilfe zu, Prof. Werner Villinger (1887-1961) und Prof. Hermann Stutte (1909–1982).
Auch die Lebenshilfe formulierte „Unbehagen“ und „kritische Fragen“ zu früheren Arbeiten Stuttes in der NS-Zeit. Stutte hatte als Villingers Mitarbeiter nach dem Krieg in Marburg die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Philipps-Universität Marburg aufgebaut. Beide Wissenschaftler waren während der NS-Herrschaft aktiv in das Programm zur Verhütung erbkranken Nachwuchses eingebunden.
Während Villingers Zeit als Chefarzt in Bielefeld-Bethel (1934–40) wurden rund 1000 Zwangssterilisationen durchgeführt. Seit 1937 in der NSDAP, wurde Villinger 1940 Ordinarius für Psychiatrie und Nervenheilkunde an der Universität Breslau. Ab 1941 war er „Euthanasie“-Gutachter. Nach dem Krieg setzte Villinger seine Karriere nahtlos fort. 1946 wurde er ordentlicher Professor und Leiter der Nervenklinik der Marburger Philipps-Universität, 1955/56 war er deren Rektor. Kurz nach der Gründung der Lebenshilfe 1958 wurde Villinger Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats.
Hermann Stutte war sein Schüler und enger Vertrauter. Bereits seit 1934 hatte er im Rahmen von Erbgesundheitsgerichtsverfahren in Gießen und Tübingen Anträge auf Unfruchtbarmachung gestellt und als Gutachter gearbeitet. In zahlreichen Publikationen zum Thema „Fürsorgezöglinge“ und „Unerziehbarkeit“ hielt Stutte auch nach 1945 an erbbiologischen Erklärungsmodellen für abweichendes Verhalten fest. In einem Text zum 60. Geburtstag seines Chefs Villinger 1947 taucht der Begriff „diagnostische Abartigkeit“ wieder auf, eine Formulierung aus der NS-Rasseforschung. Noch 1958, im Gründungsjahr der Lebenshilfe, forderte Stutte in einer Schrift für „praktisch unerziehbare Jugendliche“ neben „Arbeitstherapie“ und heilpädagogischer Behandlung die „bewahrende Absonderung“.
Die Lebenshilfe stellte sich in den 1990er-Jahren offen der Diskussion um ihre verstorbenen Mitgründer Villinger und Stutte, die in der Bundesrepublik hohe Ehrungen erhalten hatten (u.a. Bundesverdienstkreuz). Obwohl beide in den Aufbaujahren der Lebenshilfe viel geleistet haben, hat sich auf ihr Lebenswerk für immer der Schatten ihrer NS-Vergangenheit gelegt.
" ... erst viele Jahre später wurde uns Eltern bekannt, wie Menschen, die den Eltern nach der Gründung der Lebenshilfe zur Seite standen, in der Nazizeit gedacht, gesprochen und geschrieben haben und was sie getan haben.
Wir waren betroffen und entsetzt ...
Unsere ethischen Grundsätze sind nicht vereinbar mit dem Denken und Tun der Ärzte während der Nazizeit.
Maren Müller-Erichsen (stellvertretende Vorsitzende der Lebenshilfe, 1998
Die Jahre:
Ereignisse:
Zusammenschluss der im April gegründeten "Lebenshilfe DDR" mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe
5 neue Landesverbände in den neuen Bundesländern
11. Ordentliche Mitgliederversammlung
Schwerpunktthema: Grundsatzprogramm
Wahl von zwei weiteren Vorstandsmitgliedern:
Rita Heiduschka, Dr. Dietrich Rehbein
Grundsatzprogramm der Lebenshilfe verabschiedet
Betreuungsgesetz verabschiedet
USA: Gleichstellungsgesetz für Behinderte tritt in Kraft
542 Orts- und Kreisvereinigungen
105 630 Mitglieder
Ereignisse:
Internationales Symposium in Marburg: „Alte Menschen mit geistiger Behinderung“
12. Ordentliche Mitgliederversammlung:
Schwerpunktthemen: Aktion „Jetzt gemeinsam handeln – gegen den drohenden Betreuungsnotstand“
Bundesvorstand:
Annemarie Griesinger (Bundesvorsitzende)
Renate Börner
Karsten Geike
Prof. Dr. Martin Hahn
Günter Jaspert
Ingrid Körner
Maren Müller-Erichsen
Dr. Wolfgang Stabenow
Hubertus Stroebel
Ehrenvorsitzende:
Marie-Luise Trappen
Kooptierte Mitglieder:
Andreas Warnke
Protestaktion gegen das „Flensburger Urteil“
547 Orts- und Kreisvereinigungen
118 408 Mitglieder
Menschen:
Prof. Dr. Martin Th. Hahn
Mitorganisator des Kongresses Selbstbestimmung in Duisburg.
Prof. Dr. Martin Th. Hahn war Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitglied des Bundesvorstands der Lebenshilfe von 1992 - 2000.
Arno Klotz
Mitpräsident des Kongresses Selbstbestimmung in Duisburg und Mitarbeiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Ereignisse:
Kongress „Selbstbestimmung" in Duisburg: „Ich weiß doch selbst, was ich will"
13. Ordentliche Mitgliederversammlung in Duisburg:
Schwerpunktthemen: Selbstbestimmung, Bioethik
Der Bundestag beschließt die Pflegeversicherung
Neu im Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
542 Orts- und Kreisvereinigungen
122 687 Mitglieder
Ereignisse:
Neues Erscheinungsbild der Lebenshilfe – neues Lebenshilfe-Logo
16 Landesverbände
541 Orts- und Kreisvereinigungen
123 904 Mitglieder.
Menschen:
Günter Jaspert, Ministerialdirigent a.D.
Vorsitzender der Lebenshilfe 1996 bis 2000
Ereignisse:
14. Ordentliche Mitgliederversammlung:
Schwerpunktthemen: Mehr Selbstbestimmung als Leitbild unserer Arbeit
Bundesvorstand:
Günter Jaspert (Bundesvorsitzender)
Karsten Geike
Caspar Maria Giani
Prof. Dr. Martin Hahn
Ingrid Körner
Maren Müller-Erichsen
Dr. Wolfgang Storm
Tina Winter
Gerhard Zimmermann
Ehrenvorsitzende:
Annemarie Griesinger
Namensänderung in „Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V."
Gründung der "Tom-Mutters-Stiftung"
540 Orts- und Kreisvereinigungen
126 665 Mitglieder
Ereignisse:
Behinderte Menschen aus Lebenshilfe-Werkstätten schmücken den Weihnachtsbaum im Bundestag (fortan jährlich).
An der Verabschiedung der Bundesvorsitzenden Annemarie Griesinger in Stuttgart beteiligen sich u.a. der Politiker Lothar Späth, der Sänger Rolf Zuckowski und Ex-Nationalspieler Fritz Walter.
Zum 40. Geburtstag veranstaltet die Lebenshilfe eine "Blaue Parade" mit dem Blauen Kamel als Leitfigur
15. Ordentliche Mitgliederversammlung:
Schwerpunktthemen: Mitwirkung von Menschen mit geistiger Behinderung in der Lebenshilfe, Selbsthilfe stärken – Mitglieder gewinnen
Kinospot von Oskar-Preisträger Thomas Stellmach für die Lebenshilfe
Das Rudi-Design, nach Motiven des geistig behinderten Künstlers Rudi Diessner, wird vorgestellt
Förderung und Betreuung von rund 150.000 behinderten Menschen in 3.000 Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfe
537 Orts- und Kreisvereinigungen
129 339 Mitglieder
Ereignisse:
Start der Kunstedition SEH-WEISEN – der SEH-WEISEN-Kunstkalender der Lebenshilfe wird auf der weltgrößten Kalenderschau in Stuttgart ausgezeichnet
Verleihung des ersten Medienpreises der Lebenshilfe "Bobby" an Bobby Brederlow, Senta Berger, Friedrich von Thun für die ARD-Serie "Liebe und weitere Katastrophen".