Medizinische Einrichtungen für Menschen mit Behinderung müssen unter den Corona-Schutzschirm
Das fordert Bundesvorsitzende Ulla Schmidt nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
Die Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag am gestrigen Montag hat es erneut gezeigt: Sozialpädiatrische Zentren, die Kinder mit Beeinträchtigung untersuchen und behandeln, Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung und Psychiatrische Institutsambulanzen für Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen in der Corona-Krise finanziell abgesichert werden.
„Gerade für Kinder mit Behinderung ist eine schnelle Diagnose und Behandlung ungeheuer wichtig. Nur so können sie frühzeitig in ihrer Entwicklung gefördert werden. Aber auch die Medizinischen Zentren für Erwachsene sind für Menschen mit Behinderung ein unverzichtbarer Baustein in der Gesundheitsversorgung“, so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. „Wir haben kein Verständnis, dass Bundesminister Spahn hier nicht aktiv wird. Diese Zentren sind genauso schützenswert wie Zahnarztpraxen oder andere medizinische Einrichtungen. Wir erwarten, dass nach der Anhörung von Sachverständigen am Montag diese Gesundheitseinrichtungen für Menschen mit Behinderung endlich in den Schutzschirm einbezogen werden.“