Presse
12.12.2023 Recht und Sozialpolitik

Lebenshilfe: Rechtliche Betreuung für Menschen mit Behinderung in Gefahr

Der Bundesrat darf am 15. Dezember seine Zustimmung zum Gesetz für einen Inflationsausgleich für rechtliche Betreuung nicht verweigern!

Ein junger Mann mit Down-Syndrom und eine junge Frau sitzen gemeinsam an einem Laptop.
© Lebenshilfe/David Maurer
Rechtliche Betreuung muss ausreichend finanziert sein.

In einem Brandbrief an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder warnt die Lebenshilfe vor den fatalen Folgen für Menschen mit Behinderung, sollte rechtliche Betreuung nicht mehr ausreichend finanziert werden. „Es darf jetzt nicht an der Unterstützung für die Schwachen gespart werden: Stimmen Sie am 15. Dezember im Bundesrat dem Gesetz für einen Inflationsausgleich als Sonderzahlung für Berufsbetreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer zu!“, appelliert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.

Die Sorge der Lebenshilfe ist berechtigt: Der Finanzausschuss des Bundesrates hat empfohlen, das Gesetz abzulehnen. Der Rechtsausschuss ist zu keiner Empfehlung gekommen. Zudem hat die Lebenshilfe erfahren, dass einige Länder nur zustimmen wollen, wenn zusätzlich eine Deckelung des Inflationsausgleichs auf eine begrenzte Anzahl von rechtlichen Betreuungen eingeführt wird. Ulla Schmidt: „Es ist zwar nachvollziehbar, dass die Länder vom Bund einen finanziellen Ausgleich für die Sonderzahlung fordern. Es ist aber falsch, diesen Wunsch auf dem Rücken der Menschen auszutragen, die auf rechtliche Betreuung angewiesen sind!“


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