Presse
07.10.2024 Inklusion und Teilhabe

Lebenshilfe: Die Kinder- und Jugendhilfe muss endlich inklusiv werden!

Der Verband für Menschen mit Behinderung begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, zu dem es am 8. Oktober eine Anhörung von Expertinnen und Experten im Familienministerium gibt.

Das Bild zeigt ein Mädchen im Rollstuhl gemeinsam mit anderen Kindern. Alle klatschen in die Hände.
© Lebenshilfe / David Maurer
Auch Kinder mit Beeinträchtigung sollen überall dabei sein können.

Nach einem langjährigen Prozess liegt nun endlich ein Referentenentwurf vor, der die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe stellt. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt den Entwurf, fordert aber auch Nachbesserungen. Das will sie morgen bei der Anhörung von Expertinnen und Experten im Familienministerium deutlich machen. „Wir sehen in dem neuen Gesetz einen wichtigen Schritt zu mehr Teilhabe für Familien von Kindern mit Behinderung. Auf keinen Fall darf die Verabschiedung des Gesetzes weiter auf die lange Bank geschoben werden, die inklusive Kinder- und Jugendhilfe muss jetzt kommen“, sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendinklusionsgesetzes (IKJHG) hebt die Lebenshilfe hervor, dass damit bisherige Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Erziehung unter dem neuen Dach der Leistungen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe zusammengeführt werden. Das Jugendamt wird so allein zuständig für Kinder mit und ohne Behinderung. Das trägt entscheidend dazu bei, bestehende Schnittstellenprobleme zu überwinden und sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Familien künftig Leistungen aus einer Hand erhalten.

Darüber hinaus ist aus Sicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe die Abschaffung der Kostenbeitragspflicht für ambulante Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen ein bedeutender Fortschritt. Dies ermöglicht, Assistenzleistungen in Freizeit- und anderen Lebensbereichen ungehindert in Anspruch zu nehmen. 

Dennoch sieht die Lebenshilfe an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf. So muss es für Leistungserbringer ambulanter Leistungen zwingend einen Anspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe geben. Außerdem fordert der Verband, dass für alle Streitfälle der Kinder- und Jugendhilfe künftig die Sozialgerichte zuständig sein sollen.


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