Lebenshilfe-Bundesvorsitzende kritisiert scharf den Gesetzentwurf zur Intensivpflege
Pflege wie künstliche Beatmung muss weiter zuhause möglich sein. Dafür soll niemand ins Pflegeheim umziehen müssen.
Am 11. September wird es im Bundesgesundheitsministerium eine Anhörung zum geplanten Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – kurz: RISG – geben. Der Referentenentwurf aus dem Ministerium von Jens Spahn soll unter anderem dazu dienen, den Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation zu erleichtern. Dieses Ziel begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe. Der Entwurf sieht aber auch vor, dass die außerklinische Intensivpflege aus der normalen häuslichen Krankenpflege ausgegliedert werden soll. Außerklinische Intensivpflege soll in der Regel nur noch in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder in Intensivpflege-Wohngemeinschaften durchgeführt werden. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen besteht dann weiterhin ein Anspruch auf Versorgung zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst.
Dazu sagt Ulla Schmidt, MdB, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesgesundheitsministerin:
„Intensivpflege wie künstliche Beatmung muss Teil der häuslichen Krankenpflege bleiben. Ohne Ausnahme! Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderung ihr vertrautes Zuhause verlassen und ins Pflegeheim umziehen müssen, nur weil es so für den Staat wirtschaftlicher ist. Das widerspricht dem Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten und verstößt außerdem gegen das Selbstbestimmungsrecht im Grundgesetz.“
Hier finden Sie Informationen zum aktuellen Stand des Gesetzesvorhabens.