Erfolg für die Lebenshilfe: Schnelltests auf Corona jetzt auch für Menschen mit Behinderung
In einer Verordnung des Ministeriums für Gesundheit ist das jetzt geregelt. Sie gilt ab heute.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hatte sich bei Gesundheitsminister Jens Spahn vehement dafür eingesetzt, dass auch Menschen mit Behinderung zur Prävention Schnelltests auf Corona kostenfrei erhalten und nicht nur alte Menschen in Senioren- und Pflegeheimen. Eine Verordnung des Ministeriums stellt das jetzt sicher, wenn ambulante Dienste und Einrichtungen ein entsprechendes, vom Gesundheitsamt akzeptiertes Testkonzept haben und die Beschaffung und Durchführung der Tests durch die Dienste und Einrichtungen vom Gesundheitsamt bewilligt wurden. Gleiches gilt auch für die Testung von Besucherinnen und Besuchern, jedoch nur in Einrichtungen.
„Für Menschen mit Behinderung sind die Schnelltests eine ganz wichtige Hilfe. Auch sie leben in gemeinschaftlichen Wohnformen und müssen vor Corona-Infektionen geschützt werden. Aber das darf nicht wieder wie im Frühjahr durch Quarantäne und Betretungsverbote geschehen. Eine weitere Zeit der Isolation ließe sich kaum verkraften. Menschen mit Behinderung, die oft in ihrer Kommunikation auf körperliche Nähe angewiesen sind, brauchen unbedingt die Besuche ihrer Eltern und Geschwister“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesgesundheitsministerin a.D.
Weiterführende Informationen der Lebenshilfe zu den Corona-Tests (Punkt 9.9.)
Hier die Verordnung im Wortlaut
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat ihre Forderungen zur Corona-Pandemie in einem Positionspapier zusammengefasst.