Selbst-Vertreter im Rat behinderter Menschen und in den Bundes-Ländern
Selbst-Vertretung ist wichtig für die Lebenshilfe.
Hier bekommen Sie einen Überblick:
Wo Selbst-Vertreter bei der Lebenshilfe mitmachen.
Und was sie dort machen.
Selbst-Vertretung bei der Lebenshilfe
Selbst-Vertreter gehören bei der Lebenshilfe dazu.
Zum Beispiel:
- Es gibt Lebenshilfe-Räte in Vereinen in den Gemeinden und Städten.
- Es gibt Selbstvertreter-Ausschüsse in vielen Landes-Verbänden in den Bundes-Ländern.
- Es gibt den Rat behinderter Menschen.
Dort sind Selbst-Vertreter aus ganz Deutschland. - Es gibt Werkstatt-Räte.
- Es gibt auch Frauen-Beauftragte in den Werkstätten.
- Es gibt Wohn-Beiräte in den Wohn-Einrichtungen.
Die Selbst-Vertreter haben unterschiedliche Aufgaben.
Und sie kennen sich mit ganz unterschiedlichen Sachen aus.
Verschieden ist auch:
- wie sie mitbestimmen
- und wer sie dabei unterstützt.
Rat behinderter Menschen
Bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe gibt es den Rat behinderter Menschen.
Es gibt den Rat seit dem Jahr 2000.
Seine Mitglieder sind Selbst-Vertreter.
Die Selbst-Vertreter kommen aus den verschiedenen Landes-Verbänden
der Lebenshilfe.
Zurzeit sind Vertreter aus
12 Bundes-Ländern dabei.
Sie kommen aus:
Schleswig-Holstein, Thüringen, Bayern, Saarland, Bremen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg
Der Rat berät den Bundes-Vorstand Lebenshilfe.
Das machen die Selbst-Vertreter:
- Sie sagen ihre Meinung,
- sie tauschen sich aus,
- sie stellen Forderungen.
Oft geht es um politische Themen.
Selbst-Vertreter in den Landes-Verbänden
Auch in den Landes-Verbänden
gibt es Selbst-Vertreter.
Sie arbeiten in Ausschüssen.
Das sind Arbeits-Gruppen.
Hier finden Sie eine Übersicht
über alle Selbst-Vertreter-Ausschüsse.
Und Links zu den Internet-Seiten
der Selbst-Vertreter Ausschüsse.
Dort erfahren Sie:
Wie der Selbst-Vertreter-Ausschuss arbeitet.