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Die richtige Bezeichnung: Behinderung, Beeinträchtigung oder Handicap?
Über Bezeichnungen wie “geistige Behinderung”, “Beeinträchtigung” oder "Handicap" wird schon lange diskutiert. Auch in der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Auf dieser Seite machen wir das sichtbar, blicken in die Zukunft und in die Vergangenheit.
Zum Diskussionsprozess in der Lebenshilfe
Seit ihrer Gründung wird in der Lebenshilfe über dieses Thema gesprochen. Was ist die richtige Bezeichnung und gibt es überhaupt eine? Im Jahr 2012 wurde zum Beispiel die Bezeichnung “geistige Behinderung” aus dem Namen der Lebenshilfe gestrichen. In der Diskussion auf der Mitgliederversammlung haben sich Selbstvertreter*innen engagiert beteiligt. Sie konnten die Delegierten überzeugen. Der Prozess ist damit aber nicht abgeschlossen.
Gremientag zur Auseinandersetzung mit der Bezeichnung “geistige Behinderung”
Am 22. Mai 2024 fand in der Bundesvereinigung der Lebenshilfe der Gremientag zur Auseinandersetzung mit der Bezeichnung “geistige Behinderung” statt. Beteiligt waren viele verschiedene Personen, wie etwa:
- Der Rat behinderter Menschen
- Der Rat der Eltern und Angehörigen
- Der Beirat Leistungs-Anbieter
- Der Beirat Wissenschaft und Praxis
Zusammen diskutierten sie die unterschiedlichen Perspektiven auf die Bezeichnung. Dazu gab es Vorträge von Selbstvertreter Sascha Ubrig, der Professorin Saskia Schuppener und Britta Schlegel vom Deutschen Institut für Menschenrechte.
Selbstvertretung bei den Gremientagen: Stimmen zum Prozess
Warum muss über Bezeichnungen wie "Behinderung" gesprochen werden?
Viele Menschen sagen nicht über sich selbst: “Ich bin ein Mensch mit geistiger Behinderung”. Das ist etwas, was andere über einen sagen. Eine einheitliche Selbstbezeichnung gibt es nicht.
Was eine Behinderung ist, erklärt das bio-psycho-sozialen Modell von Behinderung. Die Weltgesundheitsorganisation hat es in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) beschrieben. Danach entsteht Behinderung aus der Wechselwirkung von Gesundheit, Teilhabe und Beeinträchtigung.
Diese Wechselwirkung findet zwischen den körperlichen und persönlichen Eigenschaften eines Menschen und seiner sozialen Umwelt statt. Die soziale Umwelt von Menschen kann sehr unterschiedlich sein. Es hängt davon ab, wo sie in der Gesellschaft stehen. Es spielt zum Beispiel eine Rolle, ob man ein Mann oder eine Frau ist. Es gibt noch viele weitere Punkte: Welche Hautfarbe hat man und ist man reich oder arm?
Viele Menschen mit Behinderung sind auf Leistungen zur Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch Neun angewiesen. Zum Beispiel wenn es um Arbeit, Wohnen, Freizeit, Bildung oder Kommunikation geht. Um diese Leistungen zu erhalten, wird geprüft, ob eine wesentliche “geistige Behinderung” besteht. Das heißt, in diesem Zusammenhang gibt der Begriff “geistige Behinderung” auch rechtliche Sicherheit. Nämlich für die Menschen, die Unterstützung bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft brauchen.
Dieser Widerspruch lässt sich nicht einfach auflösen. Aber er lässt sich Schritt für Schritt erklären. Und es kann versucht werden, eine Lösung zu finden.
- Woher kommen die unterschiedlichen Bezeichnungen?
- Warum waren sie zu bestimmten Zeiten sinnvoll?
- Wo müssen sie weiterentwickelt werden?
Eine Beeinträchtigung haben, behindert werden: Was bedeutet das?
Behinderung ist ein Alltagsbegriff. Er wird von vielen Menschen ganz unterschiedlich verwendet. Viele meinen damit eine Beeinträchtigung, die den Körper betrifft. Betroffen sein können:
- Motorik
- Hören
- Sehen
- Psyche
- Kognition
- Verschiedene Körperfunktionen
Man spricht von einer Behinderung, wenn eine Einschränkung der Teilhabe und Aktivitäten besteht. Diese Einschränkung entsteht durch eine Beeinträchtigung in Wechselwirkung mit der Umwelt und anderen persönlichen Faktoren. In diesen Einschränkungen wird oft ein Mangel oder Defizit gesehen: Es fehlt etwas. Jemand kann etwas nicht. Aber ist das wirklich so?
Wenn man genau hinschaut, fällt auf: Die Grenze zwischen Behinderung und Nichtbehinderung ist oft fließend. Anhand einer “Norm” wird Behinderung erst festgestellt. Die “Norm” beschreibt Menschen, die körperlich, geistig und psychisch uneingeschränkt am sozialen Leben und der Arbeitswelt teilhaben können. Aber auf wen trifft das schon (immer) zu?
Gut zu wissen: Etwa 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer anerkannten Behinderung. Eine Behinderung kann zu jedem Zeitpunkt entstehen. Manche Menschen haben sie von Geburt an, andere durch eine Krankheit oder einen Unfall. Die meisten Behinderungen entstehen nach dem 60. Lebensjahr.
Man kann und muss diese "Norm" in Frage stellen. Das ist Inklusion. Doch Fakt bleibt: Viele Menschen mit Behinderung haben zusätzlichen Unterstützungsbedarf. Nur so können sie an einer Gesellschaft teilhaben, die von einer bestimmten Norm ausgeht. Und sie haben ein Recht auf Teilhabe.
Ist Beeinträchtigung eine bessere Bezeichnung als Behinderung?
Behinderung und Beeinträchtigung bezeichnen unterschiedliche Dinge:
- Behinderung: Eine Behinderung beschreibt die Beeinträchtigung des Körpers und die soziale Benachteiligung, die sich daraus ergibt.
- Beeinträchtigung: Eine Beeinträchtigung meint eine körperliche Einschränkung, etwa im Hören, Sehen, der Kognition oder Bewegung.
Eine “geistige Behinderung” ist also eine kognitive Beeinträchtigung, die oft eine Behinderung der Person zur Folge hat. Es ist eine Behinderung, die von außen hergestellt wird, weil die Person bestimmte gesellschaftliche Erwartungen (“die Norm”) nicht erfüllen kann. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zum Beispiel in Form von Bildung, Arbeit oder Wohnen, wird dadurch erschwert oder sogar ganz verhindert.
Man kann also nicht sagen: Beeinträchtigung ist eine bessere Bezeichnung als Behinderung. Es sind zwei verschiedene Bezeichnungen für zwei verschiedene Dinge.
Welche alternativen Bezeichnungen gibt es zu “geistige Behinderung”?
Es gibt verschiedene Vorschläge, die Bezeichnung “geistige Behinderung” zu ersetzen.
Zum Beispiel durch diese Bezeichnung:
- Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
- Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung
- Menschen mit zugeschriebener geistiger Behinderung
- Menschen mit Lernschwierigkeiten
“Handicap” beschreibt etwa im Sport noch heute einen Mangel oder eine Schwäche. Die Umwelt spielt dabei keine Rolle. Deswegen wird die Bezeichnung als “Menschen mit Handicap” nicht von vielen benutzt.
Geschichte des Begriffs Behinderung
“Behinderung” wurde 1961 als Oberbegriff in das Bundessozialhilfegesetz aufgenommen. Er hat damit andere Begriffe ersetzt und ist ein Teil der Alltagssprache geworden. In den letzten Jahrzehnten haben sich das Verständnis von Behinderung und der Begriff verändert. Es werden drei verschiedene Modelle der Behinderung unterschieden. Diese entstanden zu unterschiedlichen Zeitpunkten und veranschaulichen den Blick der jeweiligen Zeit auf “Behinderung”.
Modelle der Behinderung
- Mit dem medizinischen Modell wurde Behinderung als ein Mangel oder Defizit angesehen.
- Menschen mit Behinderung wurden als bemitleidenswert betrachtet.
- Menschen mit Behinderung wurde abgesprochen, für sich selbst zu sprechen.
- Die stärker werdende Behindertenbewegung brachte das soziale Modell hervor und grenzte sich damit vom vorherrschenden medizinisch geprägten Verständnis von Behinderung ab. Sie sagen: Nicht wir sind das Problem, sondern die gesellschaftlichen Strukturen. Ihr Slogan: “Ich bin nicht behindert. Ich werde behindert!”
- Zum ersten Mal wird zwischen Behinderung und Beeinträchtigung unterschieden.
- Darauf aufbauend entwickelte die WHO das bio-psycho-soziale Modell der ICF.
- Das kulturelle Modell ergänzt das soziale Modell: Es berücksichtigt nicht nur die gesellschaftlichen Strukturen. Es betont auch die individuellen Erfahrungen von Menschen mit Beeinträchtigungen in unterschiedlichen Kulturen. Es macht damit deutlich, dass das Verständnis von Beeinträchtigung und Behinderung stark von kulturellen und historischen Einflüssen geprägt ist.
- Das kulturelle Modell berücksichtigt zudem, wie Behinderung mit anderen Aspekten der Identität zusammenwirkt und sich überschneidet. Gemeint sind zum Beispiel das Geschlecht, die ethnische Herkunft und weitere soziale Kategorien.
Exkurs: Nationalsozialismus
In Deutschland wurden zur Zeit des Nationalsozialismus viele Menschen mit Behinderung ermordet. Genau wie für Jüd*innen, Homosexuelle (heute auch queere Personen) sowie Sin*tizze und Rom*nja gab es eine Vielzahl an Bezeichnungen. Mit diesen Bezeichnungen wurde das Leben dieser Menschen als “unwert” und “unbrauchbar” erklärt. Neben rassenideologischen Begründungen lag ihnen die sozialdarwinistische Lehre einer “natürlichen Auslese” zugrunde. Das bedeutet, Menschen wurden in genetisch “gesund” oder “unrein” aufgeteilt.
Es gab eine Lehre, die besagte, dass sich nur vermeintlich gesunde Menschen fortpflanzen sollten. Damit begründeten die Nationalsozialist*innen die “Zwangssterilisation”. Leben mit Behinderung war aus ihrer Sicht “unwertes Leben”. Darum führten sie auch die systematische “Euthanasie” von Menschen mit Behinderung ein. Dieses Wort ist falsch. Es bedeutet übersetzt etwa "schönes Sterben". Benutzt wurde das Wort aber für Verbrechen und gezielte Ermordungen. Etwa 200.000 bis 300.000 Kinder und Erwachsene mit Behinderung wurden ermordet und für medizinische Versuche missbraucht (siehe auch: Aktion T4).
Die “geistige Behinderung”
Eltern, Angehörige, Wissenschaftler*innen und Fachleute gründeten 1958 die Lebenshilfe (damals noch “Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind”). Es war eine Reaktion auf die Entmenschlichung und Ermordung vieler Menschen unter dem nationalsozialistischen Terror.
Der holländische Sozialpädagoge Tom Mutters spielte dabei eine herausragende Rolle. Er hatte das Elend der Kinder in den Lagern im hessischen Philippshospital gesehen. Als UN-Beauftragter für Displaced Persons hat er es sich zur Aufgabe gemacht, diese Anstalten aufzulösen. (Mit Displaced Persons sind Zwangsarbeiter*innen, verschleppte und in Konzentrationslagern internierte Menschen gemeint.) Sein Ziel war es damals, den Kindern durch Teilhabe und Förderung einen Platz in der Gesellschaft zu verschaffen. Hier gibt es mehr über die Geschichte der Lebenshilfe.
Gut zu wissen: Die Bezeichnung “geistige Behinderung” ist zum Zeitpunkt ihrer Entstehung eine neue, sachliche und fortschrittliche Bezeichnung. Sie ersetzte menschenverachtende Bezeichnungen, die bis dahin üblich waren. Dafür setzte sich die Lebenshilfe mit Erfolg ein. Gesetzestexte wurden modernisiert. Die Sprache selbst hat sich verändert.
Heute fühlen sich einige Menschen durch die Bezeichnung “geistige Behinderung” diskriminiert. Viele lehnen sie ab. Die Lebenshilfe hat die Bezeichnung im Jahr 2012 aus ihrem Namen gestrichen. “Geistige Behinderung” wird aber immer noch oft verwendet, zum Beispiel:
- im Gesetz (Sozialgesetzbuch Neun, Eingliederungshilfe-Verordnung),
- in der Wissenschaft,
- in der Politik
- und in der Gesellschaft.
Gründe, warum die Bezeichnung “geistige Behinderung” abgelehnt wird, sind:
- Zuschreibung: Er ist nicht von Menschen selbstgewählt, die mit ihm beschrieben werden. Er ist eine Zuschreibung von außen und stigmatisierend.
- Macht: Er beschreibt ein Machtverhältnis vermeintlich “normaler” über “geistig behinderte” Personen.
- Veraltet: “Geist” ist ein altes Wort. Es meint nicht das gleiche wie “intelligent” oder “lernfähig”.
- Die Begriffe “Geist” oder “geistig” sind sehr unscharf und umfassen vielfältige menschliche Fähigkeiten, wie Fühlen, Denken und Handeln.
- Der “Geist” gehört zum Wesen eines Menschen. Die Bezeichnung “geistige Behinderung” wertet somit auch den Menschen in seinem Menschsein ab.
- Im Ursprung wurde das Begriffspaar “Geist und Seele” verwandt. Geist bezeichnete eher das Denken und Seele eher die Psyche.
- Die Begriffe “Geist” oder “geistig” sind sehr unscharf und umfassen vielfältige menschliche Fähigkeiten, wie Fühlen, Denken und Handeln.
- Allgemein: Er fasst viele verschiedene Menschen und ihre unterschiedlichen Ausprägungen in einem Begriff zusammen.
- Aussage: Er hat keine Aussagekraft für das pädagogische Handeln.
Was ist eine “geistige Behinderung”?
Wie bei der Bezeichnung “Behinderung” gibt es auch unterschiedliche Perspektiven darauf, was eine “geistige Behinderung” ist.
- Die medizinisch-psychologische Perspektive: Sie stellt die (körperliche) Beeinträchtigung in den Mittelpunkt. Sie definiert sie als einen Mangel. Demnach sei die kognitive Entwicklung verzögert und die Intelligenz vermindert. Oft kämen Einschränkungen in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Wahrnehmung und sozial-emotionale Entwicklung hinzu.
- Die soziale Perspektive: Sie besagt, die “geistige Behinderung” sei sozial hergestellt. Sie entstehe zwischen der kognitiven Beeinträchtigung und dem sozialen Kontext. Ihr Hauptmerkmal sei soziale Isolation, weil die Arbeitskraft als weniger wertvoll angesehen und Bildung vorenthalten werde. Die Person könne sich daher sozial nicht angemessen entwickeln.
- Die pädagogische Perspektive: Sie fokussiert auf die Bildungs- und Lernmöglichkeiten.
“Geistige Behinderung” als juristischer Begriff
Die Bezeichnung “geistige Behinderung” ist problematisch. Trotzdem ist sie bisher für viele Menschen mit Behinderung wichtig. Nämlich dann, wenn sie auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neun angewiesen sind. Der Grund dafür ist eine Regelung im Gesetz, bei der es um wesentliche Behinderungen geht.
Wesentliche Behinderungen: Nur Menschen mit wesentlichen Behinderungen haben Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (also Leistungen der Eingliederungshilfe). Diese Menschen haben körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen. Die Beeinträchtigungen stehen wiederum in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Sie hindern die Menschen an gleichberechtigter Teilhabe an der Gesellschaft – und das mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate.
Das bedeutet, dass für viele Menschen eine “Diagnose” wichtig ist. Eine “geistige Behinderung” muss ihnen zugeschrieben werden. Nur so können sie ihre Ansprüche auf Eingliederungshilfe geltend machen und Leistungen zur Teilhabe erhalten. Das gilt auch für Eltern von Kindern mit zugeschriebener Behinderung, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind. Auf der Grundlage eines medizinischen Gutachtens wird eine (Verwaltungs-)Entscheidung getroffen. Darin wird festgestellt, ob die Teilhabeeinschränkungen aufgrund der “geistigen Beeinträchtigung” zu einer wesentlichen Behinderung führen.
“Geistige Behinderung” – was muss sich ändern?
Eine einheitliche Selbstbezeichnung von Menschen, die als “geistig behindert” bezeichnet werden, gibt es bisher nicht. Hier braucht es viel mehr Beteiligung und inklusive Forschung. Sinnvoll ist, Menschen mit Beeinträchtigung zu fragen, welche Bezeichnung sie bevorzugen. Einen Konsens zu finden, ist schwierig. Größere Selbstvertretungsstrukturen entstehen gerade erst. Viele Menschen, die aktuell als “geistig behindert” bezeichnet werden, sprechen bisher noch nicht für sich selbst.
Löst eine neue Bezeichnung das Problem? Es gibt die Ansicht, dass auch eine neue Bezeichnung Anlass für Diskriminierungen werden kann, wenn weiterhin das Leben mit einer kognitiven Beeinträchtigung abgewertet wird. Das heißt, Ausschlüsse können allein schon durch die Benennung verstärkt werden. Eine inklusive Gesellschaft bräuchte unter Umständen keine Bezeichnungen mehr.
Fazit: Es reicht nicht, die eine Bezeichnung durch eine andere zu ersetzen. Was Menschen an der Bezeichnung diskriminierend finden, beschreibt diskriminierende Strukturen. Diese erleben sie jeden Tag. Es braucht eine neue Bezeichnung. Vor allem braucht es aber einen stärkeren Schutz vor Ausgrenzung und Diskriminierung.