Fördermittelberatung für Mitgliedsorganisationen der Bundesvereinigung Lebenshilfe
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team Fördermittel der Bundesvereinigung Lebenshilfe beraten Mitgliedsorganisationen und ihre Dienste und Einrichtungen über Zuschussmöglichkeiten der Aktion Mensch. Sie finden hier die Kontaktdaten sowie Informationen zu den Förderprogrammen der Aktion Mensch.
Das Team Fördermittelberatung der Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt Sie!
Das Team Fördermittelberatung der Bundesvereinigung Lebenshilfe informiert über aktuelle Richtlinien der Aktion Mensch und unterstützt die Mitgliedsorganisationen bei der Erstellung der Anträge.
Dazu bieten wir an:
- Individuelle Beratung
Schicken Sie uns Ihre Fragen per E-Mail oder rufen Sie uns an.
Unsere Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite. - Informations-Veranstaltung
In Zusammenarbeit mit den Lebenshilfe-Landesverbänden bieten wir Info-Veranstaltungen in Präsenz an. Erfragen Sie die Termine bei Ihrem Landesverband oder uns. - Online Veranstaltungen
Wir bieten in regelmäßigen Abständen Webinare zu bestimmten Förderbereichen an. Die nächsten Termine finden Sie weiter unten auf dieser Seite. - Info-Mail
Mit der Info-Mail informieren wir über aktuelle Veränderungen zu den Förderrichtlinien der Aktion Mensch e.V. sowie zu den Richtlinien der Stiftung Deutsche Behindertenhilfe.
Gern nehmen wir Sie in unseren Verteiler auf. Senden Sie uns dazu eine E-Mail an foerdermittel@Lebenshilfe.de - Best-Practice-Beispiele
Die Aktion Mensch bietet mit ihren zahlreichen Förderangeboten den Lebenshilfen viele Optionen, um Vorhaben und Projekte zu realisieren. Entdecken Sie nach Anmeldung in unserem Lebenshilfe Portal INTERN eine Zusammenstellung von Best-Practice-Beispielen aus den Lebenshilfen vor Ort. Erhalten Sie Inspirationen, einen Einblick in die Förderangebote und erfahren Sie, was mit einer Aktion-Mensch-Förderung möglich ist.
Online Veranstaltungen
Derzeit sind keine Online-Veranstaltungen geplant. Voraussichtlich im 1. Quartal 2025 werden wir wieder Online-Veranstaltungen anbieten.
Die Förderprogramme der Aktion Mensch
Die Förderprogramme sind auf fünf Lebensbereiche aufgeteilt:
- Arbeit (z.B. Inklusionsbetriebe)
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung (z.B. Bildungsprojekte oder lokale Netzwerke)
- Barrierefreiheit und Mobilität (z.B. barrierefreie Websites oder bauliche Maßnahmen)
- Freizeit (z.B. inklusive Sport- oder Theaterangebote)
- Wohnen (z.B. barrierefreie Wohnangebote)
Hilfreicher Service
Bei der Suche nach einem individuellen Förderangebot hilft zudem ein verbessertes Online-Instrument: Der Förderfinder der Aktion Mensch begleitet Interessierte Schritt für Schritt auf dem Weg zum passenden Förderangebot. Unter www.aktion-mensch.de/foerderfinder werden unter anderem der Lebensbereich, die Zielgruppe oder die Fördersumme abgefragt, um den individuellen Förderbedarf optimal einordnen zu können.
Ausführliche Informationen gibt es auf der Website der Aktion Mensch unter https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme.
Aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen der Aktion Mensch
Die neue Förderaktion ermöglicht vielfältige Aktivitäten und Begegnungen, um Inklusion erlebbar zu machen. Ab dem 01.02.2024 können Projekte bis zu 10.000 Euro ohne erforderliche Eigenmittel beantragt werden. Innerhalb dieser Fördersumme können bis zu 5.000 Euro für die Herstellung der Barrierefreiheit verwendet werden. Die Laufzeit beträgt bis zu einem Jahr. Förderfähige Kosten, die Sie beantragen können, sind Sach- und Honorarkosten sowie Kosten zur Herstellung von baulicher, sprachlicher und medialer Barrierefreiheit.
Mit einer vereinfachten Antragstellung bietet das neue Förderangebot viele spannende Möglichkeiten für inklusive Projekte in den Bereichen:
- Engagement vor Ort
- Musik und Tanz
- Natur und Umwelt
- Sport und Spiele
- Theater und Kunst
Förderanträge können bis zum 31.01.2026 gestellt werden.
Das Kuratorium der Aktion Mensch hat beschlossen, die Zuschüsse für die Projekt- und Anschubförderung und die Personalkostenobergrenzen zum 2. Januar 2024 anzuheben. Damit wird die Förderung den gestiegenen Kosten und Gehältern angepasst.
Die Zuschüsse für die Anschubfinanzierungen und Projektförderungen werden wie folgt angehoben:
- Anschubfinanzierung – neue Angebote: Erhöhung des maximalen Zuschusses um 100.000 Euro (von 300.000 auf 400.000 Euro)
- Anschubfinanzierung – bestehende Angebote: Erhöhung des maximalen Zuschusses um 50.000 Euro (von 150.000 auf 200.000 Euro)
- Projektförderung bis zu maximal 300.000 Euro: Erhöhung des maximalen Zuschusses um 100.000 Euro (von 300.000 auf 400.000 Euro)
- Projektförderung bis zu maximal 150.000 Euro*: Erhöhung des maximalen Zuschusses um 50.000 Euro (von 150.000 auf 200.000 Euro)
* „Strukturhilfen für Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe“ und die „Projektförderung für neue Angebote für 2-8 Personen“ im Lebensbereich Wohnen
Erhöhung der Personalkostenobergrenze
Die jeweiligen Obergrenzen der drei Kategorien werden wie folgt erhöht:
- Leitung bisher: 90.000 € - neu: 100.000 €
- Betreuung bisher: 70.000 € - neu: 80.000 €
- Verwaltung bisher: 50.000 € - neu: 60.000 €
Im konkreten Fall können Sie sich gern an uns wenden.
Die Aktion Mensch möchte die Mobilität für alle Menschen ermöglichen und fördern. Ab dem 1. Juni 2023 können im Rahmen eines neuen Förderprogramms die Anschaffung oder Anmietung gemeinschaftlich genutzter spezieller Fahrradtypen mit oder ohne Elektroantrieb gefördert werden.
Dies können
- Rollstuhlbeförderungsräder,
- Parallel-Tandems,
- Dreirad-Tandems und -Fahrräder,
- Rikschas,
- Lastenfahrräder oder
- Handbikes sein.
Auch Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing für maximal 1 Jahr sind Bestandteil der Förderung.
Die Förderung von gebrauchten speziellen Fahrrädern ist möglich, wenn ein autorisierter Fachhändler eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt und eine Garantie gewährt.
In Verbindung mit der Anschaffung oder Anmietung von Fahrrädern können folgende Kosten beantragt werden:
- Sicherheitsausstattung wie Helme und Warnwesten,
- Fahrradnavigationsgeräte,
- Zusätzliche Akkus,
- Reparaturkosten,
- Bau/Umbau von witterungs- und diebstahlsicheren Stellplätzen,
- Aktivitäten, um die Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen
- Fahr- und Sicherheitstraining.
Die Zielgruppe soll bei der Auswahl beteiligt werden, um ihre spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Im neuen Förderangebot können über eine Laufzeit von maximal 1 Jahr bis zu 20.000 Euro (ohne Eigenmittel) beantragt werden. Die Gesamtkosten der Anschaffung sollen 25.000 Euro nicht übersteigen.
Für diese Förderangebot sind keine Stellungnahme und keine Kostenangebote erforderlich.
Anträge können in der Zeit vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2025 zweimal pro Einrichtung gestellt werden.
Jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – soll seinen Wohnort frei wählen und selbst entscheiden, mit wem er zusammenlebt. Mit einer neuen Systematik im Lebensbereich Wohnen möchte die Aktion Mensch das Thema für Menschen mit Behinderung noch zukunftsfähiger machen und somit Teilhabe, Selbstbestimmung und individuelle Lebensplanung konsequent ermöglichen und in den Fokus der Förderung stellen. Dazu wurden die bislang geltenden Förderprogramme im Lebensbereich Wohnen weiterentwickelt und zusammengefasst.
Ab dem 1. Juli 2022 gelten die folgenden vier Förderprogramme:
1. Selbstbestimmtes Wohnen:
Die bisherigen Förderprogramme „Neue Wohnformen entwickeln“ und „Wege zum selbstbestimmten Wohnen“ wurden in diesem neuen Förderprogramm zusammengeführt und weiterentwickelt. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis 300.000 Euro, Projektförderung bis 50.000 Euro oder eine Anschubförderung bis zu 300.000 Euro beantragt werden.
2. Wohnen 2 bis 8 Personen:
Das Förderprogramm ist eine Weiterentwicklung des Programms “Wohnen 3 bis 8 Personen” und löst dieses ab. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis zu 300.000 Euro und einen Zuschlag für maximal 4 Rollstuhlfahrerplätze von jeweils 20.000 Euro (maximale gesamte Förderung: 380.000 Euro) sowie eine Projektförderung bis zu 20.000 Euro beantragt werden.
3. Wohnen für 9 bis 16 Personen:
Das Förderprogramm ist angepasst worden und gilt künftig ausschließlich für ein inklusives Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis 120.000 Euro und einen Zuschlag für maximal 4 Rollstuhlfahrerplätze von jeweils 20.000 Euro (maximale gesamte Förderung: 200.000 Euro) sowie eine Projektförderung bis zu 20.000 Euro beantragt werden.
4. Zeitlich begrenztes Wohnen:
Mit diesem Förderprogramm fördert Aktion Mensch zeitlich begrenzte Wohnangebote für
- Menschen mit Behinderung
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten,
um zum Beispiel eine besondere Lebenssituation, bei der zeitlich begrenztes Wohnen außerhalb der eigenen Wohnung notwendig ist, zu überbrücken und in ein selbständiges Leben zurückzukommen.
Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss für bis zu 8 Personen über eine Investitionsförderung bis zu 220.000 € und einen Zuschlag für maximal 4 Rollstuhlfahrerplätze von jeweils 20.000 € (maximale gesamte Förderung: 300.000 €) beantragt werden. Für über 8 Personen beträgt der Zuschuss für eine Investitionsförderung bis 120.000 € und ein Zuschlag für maximal 4 Rollstuhlfahrerplätze von jeweils 20.000 Euro (maximale gesamte Förderung: 200.000 Euro).
In Zeiten digitaler und ökologischer Transformation, der Globalisierung und des demografischen Wandels stehen viele Inklusionsunternehmen vor großen Herausforderungen. Die Aktion Mensch möchte bestehende Inklusionsunternehmen bei einer zukunftsorientierten Personal- und Unternehmensausrichtung unterstützen und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung langfristig stärken und sichern.
Im Fokus des neuen Förderprogramms stehen zum Beispiel Vorhaben zur Personalentwicklung, um Menschen mit Behinderung in die Veränderungsprozesse der Unternehmen mit einzubeziehen. Ebenso unterstützt werden neue Möglichkeiten der Digitalisierung im Unternehmen, wie softwarebasierte Arbeitsprozesse, Online-Anwendungen oder medienunterstützte Ausbildungsmethoden. Weiterentwicklung und Professionalisierung durch externe Beratung und Analyse ist ebenfalls Teil des Förderprogramms, um Inklusionsunternehmen krisenfest und zukunftsfähig zu machen.
Bestehende Inklusionsunternehmen, die nicht (mehr) über die Anschubfinanzierung gefördert werden, können ab dem 01. Juli 2022 einen Antrag auf Projektförderung im neuen Förderprogramm stellen. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss von bis zu 200.000 Euro (90 % Förderanteil) beantragt werden.
Die Aktion Mensch hat das Förderinstrument „Pauschalförderung Bildung“ angepasst und bietet verbesserte Rahmenbedingungen für Bildungsveranstaltungen.
Die Förderuntergrenze von 700 Euro pro Bildungsveranstaltung entfällt. Für physisch anwesende Teilnehmer*innen und Tag können 50 Euro als Tagungspauschale geltend gemacht werden. Ebenso erhöht sich die Übernachtungspauschale auf 70 Euro pro Teilnehmer*in und Übernachtung.
Für die digitale Teilnahme kann eine Tagespauschale von 30 Euro pro Tag und Teilnehmer*in (bis zu maximal 50 Teilnehmer*innen) beantragt werden.
Möglich sind auch Hybrid-Veranstaltungen, bei denen gleichzeitig einige Personen physisch anwesend sind und andere digital zuschauen. Das ist jeweils in den Anträgen anzugeben.
Grundsätzlich werden Bildungsveranstaltungen an zusammenhängenden Tagen gefördert. An jedem Tag sollen mindestens vier volle Stunden Bildungsinhalte vermittelt werden. Das ist über einen Ablaufplan als Anlage nachzuweisen.
Wenn jedoch am An- und Abreisetag weniger als vier Stunden unterrichtet werden, so können diese Tage als ein Tag zusammengezählt werden.
Sollte sich eine digitale Bildungsveranstaltung zu einem Thema über mehrere nicht zusammenhängende Tage erstrecken, kann diese auch in einem einzigen Bildungsantrag zusammengefasst werden. Bei weniger als vier Stunden Unterricht pro Tag wird die Zeit so gezählt, dass vier volle Stunden an zwei Tagen einen zu fördernden Tag ergeben. Wenn Sie Veranstaltungen in einem solchen besonderen Rahmen planen, kontaktieren Sie uns bitte.
Dieses Förderprogramm ist für Menschen mit Beeinträchtigung, deren Angehörige, Betreuer und ehrenamtlich Tätige vorgesehen. Es ist möglich, dass auch hauptamtliche Mitarbeiter*innen als Multiplikatoren/Multiplikatorinnen mit daran teilnehmen.
Übrigens zählen bei der zu berechnenden Pauschale alle Anwesenden mit, also die Referent*innen, die Zuhörenden und notwendigen Begleitpersonen.
Ein Mehraufwand zur Herstellung der Barrierefreiheit kann berücksichtigt werden. Dazu zählen z. B. Dolmetscher*innen für Gebärdensprache und Einfache Sprache. Von diesen Kosten werden 70 Prozent gefördert.
In diesem Förderangebot werden inklusive Ferienreisen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 27 Jahren zu besseren Konditionen gefördert. Beträgt der Anteil der teilnehmenden Menschen mit Behinderung 10 bis 50 %, werden zwei unterschiedliche Pauschalen für die Begleitpersonen angesetzt:
- 80 € pro Tag und Begleitperson für Teilnehmende mit Behinderung
- 50 € pro Tag und Begleitperson für Teilnehmende ohne Behinderung
Fällt der Anteil der Teilnehmenden mit Behinderung unter 10 % (z. B. auch krankheitsbedingt), ist das Vorhaben nicht mehr förderfähig.
Wenn der Anteil der Teilnehmenden mit Behinderung über 50 % liegt, wird die Reise als exklusive Ferienreise gewertet und es kommen die Regelungen des bisherigen Förderangebotes „Ferienreisen“ zum Tragen, das heißt, es werden 50 € pro Tag und Begleitperson gefördert.
Der seitens der Aktion Mensch angesetzte Personal-schlüssel von 1:3 für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bleibt auch für dieses Angebot bestehen. Sollten Sie einen höheren PersonalSchlüssel benötigen, begründen Sie das im Antrag mittels der Pflegegrade der Teilnehmenden bzw. anhand spezieller Diagnosen.
Für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung liegt der Personalschlüssel im Ermessen des Antragstellers.
Das bisher bekannte Förderangebot „Ferienreisen“ für erwachsene Menschen mit Behinderung bleibt unverändert bestehen. Somit können dort neben Ferienreisen für Menschen mit Behinderung, auch Pilgerreisen und Wallfahrten für Menschen mit Behinderung gefördert werden.
Bei Ferienreisen beider Förderangebote ist eine offene Ausschreibung als pdf-Anlage zum Antrag notwendig. Die Mindestdauer einer zu fördernden Reise beträgt einschließlich An- und Abreise 5 Tage. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Ferienziele barrierefrei zugänglich sind.
Die maximale Fördersumme für Ferienreisen beträgt pro Jahr und Projekt-Partner 400.000€.
Vereinigungen, Einrichtungen und Dienste der Lebenshilfe haben die Möglichkeit, Fahrzeuge der Volkswagen-Marken und von Ford zu Großkundenkonditionen mit teils erheblichen Nachlässen zu erwerben. Grundlage sind Rahmenverträge, die die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit diesen beiden Herstellern abgeschlossen hat.
Alle Informationen dazu finden Sie nach Anmeldung im verbandsinternen Intranet der Lebenshilfe unter Unternehmenskooperationen.
Dieses Angebot ist sowohl für die von der Aktion Mensch geförderten Fahrzeuge, die seit Oktober 2019 bei den örtlichen Autoherstellern gekauft werden, unter Nutzung aller Rabattmöglichkeiten, als auch für die zwischendurch ohne Aktion-Mensch-Förderung anzuschaffenden Fahrzeuge attraktiv.
Alle Informationen dazu finden Sie nach Anmeldung im verbandsinternen Intranet der Lebenshilfe unter Unternehmenskooperationen