Presse
14.09.2023 Inklusion und Teilhabe

Lebenshilfe: Vereinte Nationen geben kräftigen Rückenwind für Inklusion in Deutschland

Der zuständige UN-Fachausschuss nimmt neben dem Bund auch die Länder und Kommunen in die Pflicht.

Selbstvertreter Joachim Busch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe sprach am 29. August 2023 erneut vor dem zuständigen UN-Fachausschuss.
© Antje Welke
Selbstvertreter Joachim Busch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe sprach am 29. August 2023 erneut vor dem zuständigen UN-Fachausschuss.

Nach der Staatenprüfung in Genf hat jetzt der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung seine Abschließenden Bemerkungen veröffentlicht. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht darin kräftigen Rückenwind für mehr Inklusion in Deutschland.

„Wir freuen uns, dass die Kernforderungen von Lebenshilfe und Zivilgesellschaft aufgegriffen worden sind. Es ist bemerkenswert, wie eindeutig die Vereinten Nationen die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention verlangen und dabei neben dem Bund auch Länder und Kommunen in die Pflicht nehmen“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D. Gerade die Länder sollten die Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses ernst nehmen und die deutschen Gesetze im Schulrecht, in der Eingliederungshilfe und in den Bauordnungen so umsetzen, wie es der UN-Ausschuss anmahnt.

Der Ausschuss fordert von Deutschland vor allem mehr barrierefreien Wohnraum für Menschen mit Behinderung und die freie Wahl des Wohnortes. Außerdem: die Aufhebung des Mehrkostenvorbehalts bei den Leistungen zur sozialen Teilhabe, insbesondere für Kinder mit Behinderung; ein umfassendes Konzept von Bund und Ländern für ein inklusives Bildungswesen sowie einen Aktionsplan für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Der Ausschuss fordert darüber hinaus eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, um die Versagung von angemessenen Vorkehrungen als Diskriminierung zu verbieten, sowie eine gemeinsame Strategie von Bund, Ländern und Kommunen, um den Vorrang unterstützter Entscheidungsfindung im Betreuungsrecht umzusetzen.

Lesen Sie auch, was Lebenshilfe-Selbstvertreter Joachim Busch gesagt hat, nachdem er im August vom UN-Fachausschuss angehört wurde. Und hier ausführliche Informationen zum Staatenprüfverfahren.


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