Presse
06.02.2025 Recht und Sozialpolitik

Lebenshilfe: Finanzierung des Betreuungswesens über das Jahr 2025 hinaus sichern – jetzt!

Bundesrat muss dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 zustimmen.

Auf dem Foto sind zwei Frauen, die sich vertrauensvoll anschauen. Eine Frau trägt einen Schutzhelm aus Leder.
© Lebenshilfe/David Maurer
Gute rechtliche Betreuung braucht mehr Geld.

Der Bundestag hat jetzt das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 beschlossen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe appelliert nun an den Bundesrat, diesem Gesetz in seiner Sitzung vom 14. Februar ebenso zuzustimmen. „Das Gesetz muss als erster Schritt kommen, auch wenn es die versprochene höhere Vergütung von 12,7 Prozent verfehlt und weiterer Verbesserungsbedarf besteht“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. 

Ohne das Gesetz würden Betreuungsvereine und Berufsbetreuer ab 2026 auf ein Vergütungsniveau von 2019 zurückfallen, da Ende 2025 die Inflationsausgleichssonderzahlung endet. Sollte dies geschehen, müssen Betreuungsvereine, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer ihre Arbeit zwangsläufig einstellen. Gerade Betreuungsvereine leisten eine unverzichtbare Arbeit. Auf ihre Unterstützung, Begleitung und Beratung sind ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer dringend angewiesen. 

Ulla Schmidt: „Diese wichtigen Strukturen dürfen nicht wegbrechen. Daher ist der Bundesrat aufgerufen, dem Gesetz zuzustimmen. Weiterhin fordern wir, dass der Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode das Gesetz durch eine sorgfältige Analyse der Rechtswirklichkeit weiterentwickelt.“

Die ausführliche Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe zum Referentenentwurf gibt es hier als Download.


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