Presse
08.09.2021 Inklusion und Teilhabe

Dafür hat die Lebenshilfe lange gekämpft: Viele Menschen mit Behinderung dürfen am 26. September zum ersten Mal wählen

Rund 85.000 Deutsche mit rechtlicher Betreuung in allen Angelegenheiten waren bisher von Bundestagswahlen ausgeschlossen. Auch Julian Peters aus Nettetal. Jetzt darf er zum ersten Mal sein Grundrecht ausüben.

Julian Peters ist 33 Jahre alt und hat das Down-Syndrom. Bisher war er immer von Bundestagswahlen ausgeschlossen, weil er eine Betreuung in allen Angelegenheit hat. 2019 wurde das Wahlrecht endlich geändert, und jetzt zählt auch die Stimme von Julian Peters.
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Julian Peters ist 33 Jahre alt und hat das Down-Syndrom. Bisher war er von Bundestagswahlen ausgeschlossen, weil er eine Betreuung in allen Angelegenheit hat. 2019 wurde das Wahlrecht endlich geändert, nun zählt auch die Stimme von Julian Peters.

Für Julian Peters aus Nettetal geht am 26. September ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung. Der 33-jährige Mann mit Down-Syndrom nimmt zum ersten Mal in seinem Leben an einer Bundestagswahl teil. Bisher durfte er das nicht – weil das Gericht für ihn eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten verfügt hat. Gegen diese verfassungswidrige Diskriminierung von Menschen mit Behinderung hatte die Lebenshilfe viele Jahre gekämpft. Und erst als ihr das Bundesverfassungsgericht am 29. Januar 2019 Recht gab, machte der Bundestag den Weg frei für ein Wahlrecht für alle.


Großartiger Erfolg für die Lebenshilfe

„Für uns ist es ein großartiger Erfolg, dass der ungerechtfertigte Ausschluss von diesem Bürgerrecht ein Ende hat! Ich freue mich mit allen, die endlich wählen dürfen“, sagt Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Damit nun auch wirklich alle ihr urdemokratisches Grundrecht wahrnehmen können, erklärt die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf ihrer Internetseite www.lebenshilfe.de, wie das mit dem Wählen geht – umfassend und auch in Leichter Sprache. Dort sind zudem die Antworten der Parteien auf die behindertenpolitischen Fragen der Lebenshilfe zu finden, ebenfalls übersetzt in Leichte Sprache.

Rechtliche Betreuer sollen bei der Wahl unterstützen

Etwa 85.000 Menschen mit Behinderung und rechtlicher Vollbetreuung waren bisher in Deutschland von Bundestagswahlen ausgeschlossen. Ihnen rät die Lebenshilfe dringend: Wer jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend an sein zuständiges Wahlamt wenden. Die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sollen die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen.

Julian Peters, der im Café des Freilichtmuseums in Grefrath auf einem sogenannten Werkstatt-Außenarbeitsplatz beschäftigt ist, hat schon Erfahrungen mit dem Wählen gesammelt. Er hat seine Kreuzchen bei der Europawahl 2019 und 2017 bei der letzten Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen machen dürfen. Jetzt entscheidet er mit, wer neuer Bundeskanzler oder neue Bundeskanzlerin wird. Er verrät aber nicht, wem er seine Stimme gibt: „Das ist mein Geheimnis. Wichtig ist, dass die Politiker etwas für uns Menschen mit Behinderung tun. Wir wollen überall dabei sein. Wir wollen die gleichen Rechte wie alle anderen auch!“

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