In einem Vertrag werden wichtige Punkte zum Wohnen geregelt. Manchmal handelt es sich um einen sogenannten Wohn- und Betreuungsvertrag (WBVG-Vertrag).
Zugang zu beruflicher Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für alle: Die Lebenshilfe fordert eine Reform der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Wenn Menschen mit Behinderung keine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt finden haben sie Anspruch auf Leistungen.
In der Werkstatt können Menschen mit Behinderung mitbestimmen. Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. Kurz heißt sie: WMVO. Mehr dazu hier.
Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für Menschen mit Behinderung in Deutschland. 2023 wird Deutschland erneut geprüft.
Rente für Menschen mit Behinderung in Werkstätten: Beschäftigte können schon nach 20 Jahren einen Rentenanspruch haben. Wir bieten weitere Informationen an.
Immer mehr Menschen hören und machen Podcasts. Hier bekommen Sie einen Überblick über Podcasts über Behinderungen, zum Beispiel für pflegende Eltern.
Selber Kochen macht Spaß, ist nicht schwer und gesund. Bei den tollen Rezepten in Leichter Sprache aus dem Lebenshilfe-Magazin ist für alle etwas dabei.
Wir informieren über die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge für Menschen mit Behinderung, die in einer WfbM arbeiten. Weitere Informationen hier.