Welche Möglichkeiten in der beruflichen Ausbildung für junge Menschen mit Behinderung gibt es nach Vollendung der Pflichtschulzeit? Ein erster Überblick.
Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Wenn Menschen mit Behinderung keine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt finden haben sie Anspruch auf Leistungen.
In der Werkstatt können Menschen mit Behinderung mitbestimmen. Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. Kurz heißt sie: WMVO. Mehr dazu hier.
Rente für Menschen mit Behinderung in Werkstätten: Beschäftigte können schon nach 20 Jahren einen Rentenanspruch haben. Wir bieten weitere Informationen an.
Inklusive Forschung heißt: Gemeinsam Forschen mit Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. Mehr über sogenannte Co-Forscher und inklusives Forschen hier.
Die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe hat Folgen für das Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Wir klären auf.
Wir informieren über die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge für Menschen mit Behinderung, die in einer WfbM arbeiten. Weitere Informationen hier.
Politik und Wahlen: Die Forderungen der Lebenshilfe an die Politik, unsere Wahlprüfsteine und weitere Informationen gibt es auf unserer Webseite.
Wahlen sind wichtig. Wählen bedeutet auch: Mit-Bestimmung. Wir erklären, was Wahlen eigentlich sind. Und wie z.B. Menschen mit Behinderung wählen können.
Inklusiver Katastrophenschutz kann gelingen, wenn Menschen mit sogenannter Beeinträchtigung von Anfang an mitgedacht und beteiligt werden. Mehr dazu hier.