Zwei Kinder mit Down-Syndrom und eine Frau schauen in die Kamera. Sie lachen.
© Lebenshilfe/David Maurer
Familie
Rechtstipp #Lebenshilfe

Erwachsen werden mit Behinderung

Volljährig – und jetzt? Junge Menschen sind dann grundsätzlich allein für ihr Handeln verantwortlich. Auf dieser Seite geben wir einen Überblick, auf was es jetzt unter anderem zu achten gilt.

Endlich 18: Was Menschen mit Behinderung wissen müssen

Eine Frau mit Down-Syndrom.
© Pexels/CC0-Lizenz
Eine junge Frau mit Down-Syndrom in einem Café.

Die Volljährigkeit eines Kindes bringt viele Veränderungen mit sich. Die jungen Erwachsenen sind ab dem 18. Geburtstag zum Beispiel geschäftsfähig (das gilt grundsätzlich auch für Menschen mit Behinderung).

Voll geschäftsfähige Menschen können zum Beispiel Verträge abschließen und etwa einen Mietvertrag allein unterzeichen. Was viele nicht wissen: Auch für einen jungen Menschen mit Behinderung können jetzt nicht mehr ohne Weiteres die Eltern entscheiden. Es müssen Änderungen beachtet werden, zum Beispiel im Leistungsrecht.

Überblick für volljährige Menschen mit Behinderung

Worum es genau geht, haben wir hier für Sie zusammengestellt (mit einem Klick öffnen sich die Kapitel):

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